Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien

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Steuerfreibetrag 2011- wichtige Infos kompakt

Steuer sparen durch SteuerfreibeträgeAuch für den Veranlagungszeitraum 2011 können wieder Steuerfreibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Damit alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden können, ist es wichtig, den genauen Steuerfreibetrag 2011 zu kennen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da es im deutschen Steuerrecht eine Vielzahl von verschiedenen Freibeträgen gibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag 2011 ist der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt unverändert bei 8.004 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Betrag, so wird entsprechend auch keine Einkommenssteuer fällig.

Besondere Steuerfreibeträge für Rentner

Der Rentenfreibetrag errechnet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Bei einem Renteneintritt 2005 liegt der Besteuerungsanteil bei 50 Prozent. Bis 2020 wird der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozent und ab 2021 jährlich um ein Prozent angehoben, sodass ab 2040 die kompletten Renten versteuert werden müssen. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt dann bis zum Lebensende erhalten. Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch Nebeneinkünfte beziehen, können einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Der Steuerfreibetrag 2011 hierfür liegt bei maximal 1.444 Euro. Der Höchstbetrag sinkt jährlich ab und fällt ab 2040 dann komplett weg. Dazu erhält jeder Rentner oder Pensionär eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Neu hinzugekommen ist 2005 zudem ein Versorgungsfreibetrag. Dieser stellt einen Ausgleich zum weggefallenen Arbeitnehmerpauschbetrag dar. Für 2011 beträgt der Versorgungsfreibetrag 30,4 Prozent der Versorgungsbezüge, maximal jedoch 2.280 Euro. Auch hier gibt es eine jährliche Verringerung des Freibetrags bis 2040. Zum Versorgungsfreibetrag gibt es 2011 noch einen Zuschlag in Höhe von 684 Euro.

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Vor dem Wechsel der Steuerklasse einen Steuerklassenrechner nutzen

SteuerklassenrechnerEin Steuerklassenrechner gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise die für sie günstigste Steuerklasse zu finden. Bevor man sich jedoch an die Ermittlung der besten Steuerklasse macht, sollte zunächst geklärt werden, in welchem Fall ein Wechsel überhaupt möglich ist.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Für Alleinstehende Personen bringt der Steuerklassenrechner keinen besonderen Nutzen, da ein Wechsel der Steuerklasse ohnehin nicht möglich ist. Dabei ist es unerheblich ob man als Alleinstehender ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend ist. Sinn macht der Steuerklassenrechner in erster Linie für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Durch die richtige Kombination der Steuerklassen können Ehepaare ihr monatliches Nettoeinkommen günstiger gestalten. Soll die Steuerklasse gewechselt werden, kann dies einfach beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

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Finanztransaktionssteuer – die Folgen für Wirtschaft und private Haushalte

FinanztransaktionssteuerNach langem Hin und Her soll die Finanztransaktionssteuer nun in elf Ländern der Europäischen Union eingeführt werden. Damit wird für jeden Kauf einer Aktie, einer Anleihe oder eines Derivats ein bestimmter Betrag fällig. Die Politik verfolgt damit das Ziel, Banken und Hedgefonds künftig stärker an den Folgen der Finanzkrise zu beteiligen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Finanztransaktionssteuer zum 01.01.2014 auch in Deutschland eingeführt wird. Die Bundesregierung hält diesen Zeitplan in jedem Fall für realistisch.

Finanztransaktionssteuer trifft auch private Sparer

Die große Frage ist, ob die Finanztransaktionssteuer wirklich nur wie beabsichtigt die Banken und Hedgefonds trifft. Vor allem aus Reihen der FDP werden Stimmen laut, wonach auch private Sparer von den Folgen der Finanztransaktionssteuer betroffen sind. In der Zwischenzeit durchgeführte Studien kommen zu demselben Ergebnis. Um die Sparer zu schützen, wurden für die Besteuerung relativ kleine Steuersätze festgelegt. Nach den Plänen sollen der Kauf und Verkauf von Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent und Derivate mit 0,01 Prozent versteuert werden. Wer nur selten Finanzgeschäfte tätigt, wird nur relativ gering belastet, bei Banken und Hedgefonds kommen dagegen stattliche Beträge zusammen.

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Tageszulassung des Kfz – wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus?

KFZ SteuerEs kommt immer wieder vor, dass ein Fahrzeug nur für einen einzigen Tag zugelassen wird. Besonders im Autohandel ist dieses Verfahren gang und gäbe, da die entsprechenden Fahrzeuge anschließend mit einem höheren Rabatt verkauft werden können. Bei diesem Verfahren erfolgt die An- und Abmeldung nur auf dem Papier, ohne das der entsprechende Wagen tatsächlich bewegt wird.

KFZ-Steuer wird auch bei Tageszulassung fällig

Auch wenn das Fahrzeug nur mit einer Tageszulassung ausgestattet wird, hat der Fiskus Anspruch auf die KFZ-Steuer. Dies muss bei einer Tageszulassung jedoch nicht nur für einen Tag, sondern für einen kompletten Monat entrichtet werden. Die Finanzbehörden berechnen bei Tageszulassungen 1/12 des für den PKW geltenden Jahresbeitrags. Kürzere Zeiträume sind in der Steuergesetzgebung nicht vorgesehen. Lediglich bei einer Ummeldung ist eine taggenaue Abrechnung möglich. Geregelt ist dies im § 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Als Grund für die Berechnung eines vollen Monats wird der erhöhte Verwaltungsaufwand bei einer Tageszulassung angegeben.

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Definition: Was sind Besitzsteuern?

BesitzsteuerBesitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.

Die Einkommenssteuer als Besitzsteuer

Die Einkommenssteuer ist keine Steuer an sich, sondern tritt in verschiedenen Erhebungsformungen auf. Hier wäre zunächst die veranlagte Einkommenssteuer, welche vom Finanzamt zumeist aufgrund einer Einkommenssteuererklärung des Finanzamtes festgesetzt wird. Der Steuerpflichtige erhält daraufhin einen Einkommenssteuerbescheid. Eine weitere Erhebungsform der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer. Diese wird bei nicht selbstständig Beschäftigten direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verfügt der Steuerpflichtige über weitere Einnahmen und muss deshalb eine Steuererklärung abgegeben, so wird die bereits gezahlte Lohnsteuer auf die veranschlagte Einkommenssteuer angerechnet. Die Kapitalertragssteuer gehört als weitere Einkommenssteuer ebenfalls zu den Besitzsteuern. Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen ebenfalls Steuern gezahlt werden. Seit 2009 geschieht dies in Form einer pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, wird die Abgeltungssteuer direkt vom jeweiligen Institut an das Finanzamt abgeführt.

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Abgeltungssteuer: Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

AbgeltungssteuerVon einer veranlagten Steuer spricht man, wenn diese aufgrund einer eingereichten Erklärung durch die Steuerbehörden in Form eines Steuerbescheids festgesetzt wird. Im Gegenzug ist für eine nicht veranlagte Steuer vom Ertrag keine Steuererklärung erforderlich. Klassisches Beispiel ist die Kapitalertragssteuer, die in Form der Abgeltungssteuer pauschal auf Kapitalerträge erhoben und direkt von einer Bank oder Lebensversicherung an das Finanzamt abgeführt wird.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Kapitalerträge werden nicht mit dem persönlichen, sondern mit einem pauschalen Steuersatz besteuert. Hierzu gehören unter anderem Zinserträge, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Spekulationsgewinne und Bonuszahlungen. Als Quellensteuer wird diese direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt. Ist dies geschehen, dann gilt die Steuerschuld als abgegolten. Die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

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Steuern sparen bei der Altersvorsorge

Steuer sparen bei der AltersvorsorgeDass der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge fördert, ist schon längst kein Geheimnis mehr. Neben einer Förderung durch staatliche Zulagen lassen sich mit der Altersvorsorge auch Steuern sparen. Die Altersvorsorge beruht dabei auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil der für die Altersvorsorge aufgewendeten Beträge von der Steuer befreit sind. Im Gegenzug müssen dann jedoch die Rentenzahlungen versteuert werden. Der Vorteil dabei ist, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter zumeist deutlich niedriger ist, sodass sich auf diesem Wege leicht Steuern sparen lassen.

Steuern sparen mit einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge erfolgt auf zwei unterschiedlichen Wegen. Zum einen gibt es den im Alterseinkünftegesetz aufgeführten Sonderausgabenabzug für bestimmte Vorsorgeaufwendungen und zum anderen wurde auch im Einkommenssteuergesetz ein Sonderausgabenabzugsbetrag eingeführt. So können auch Bezieher von kleineren Einkommen sowie kinderreiche Familien beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge Steuern sparen. Zunächst erhält jeder Förderberechtigte eine Zulage, wodurch sich seine Aufwendungen für die Altersvorsorge erhöhen. Das Finanzamt prüft anschließend ob im Einzelfall der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen. Ist dies der Fall, erhält der Steuerpflichtige den über die Zulage hinausgehenden Steuerabzugsbetrag als zusätzliche Steuerermäßigung.

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Steuertipps für Senioren – wie können Rentner Steuern sparen?

Steuertipps für RentnerViele Rentner haben in den letzten Monaten Post von ihrem Finanzamt bekommen. Darin werden sie aufgefordert eine Steuererklärung, in einigen Fällen sogar für die letzten Jahre abzugeben. Nachdem sich die Finanzämter in den letzten Jahren kaum bei den Senioren gemeldet haben, reagieren viele Betroffene verunsichert. Im Folgenden deshalb ein paar Steuertipps für den richtigen Umgang mit dem Finanzamt.

Wie sollten Rentner auf den Brief reagieren?

Einer der wichtigsten Steuertipps gleich zu Beginn, wer vom Finanzamt angeschrieben wird, sollte in jedem Fall erst mal Ruhe bewahren. In den meisten Fällen wird dem Steuerpflichtigen eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Wer mit dieser Zeit nicht zurechtkommt, sollte möglichst direkt eine Fristverlängerung beantragen. Experten raten davon ab, den Brief zu ignorieren. Dies führt zu einer Schätzung der Steuerschuld, was eine höhere Steuernachzahlung und in Einzelfällen sogar ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

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Steuern sparen im Alltag

Steuer sparen im AlltagViele Menschen wissen gar nicht, dass sie im Alltag jede Menge Geld und Steuern sparen können. Durch die richtige Nutzung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und Höchstbeträgen kann jeder Steuern sparen und viel Geld vom Staat zurückholen. Ganz besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich hier Einiges machen. Es ändern sich immer wieder die Gesetze und daher ist eine aktuelle Information über die Gesetzeslage von großer Wichtigkeit. Für Steuerpflichtige entstehen durch die Änderungen nicht nur Nachteile. Vielmals entstehen auch einige brauchbare Vorteile. Die Pauschbeträge werden regelmäßig angeglichen und daher lässt es sich hier wunderbar Steuern sparen.

Steuertipps – welche Vorteile gibt es?

Die Abzugsbeiträge für die Altersvorsorge wurden erhöht und dadurch werden für Rürup-Renten höhere Grenzen angerechnet. Sogar für Freiberufler werden 2800 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anerkannt. Und wer für den geschiedenen Ehepartner unterhaltspflichtig ist, der kann das ebenfalls bei der Steuererklärung angeben und jede Menge Steuern sparen.

Doch nicht nur das kann angegeben werden. Auch die aufgewendeten Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen Ehepartners können zusätzlich geltend gemacht werden.

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Direkte und indirekte Steuern

Direkte und indirekte SteuernSteuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.

In den Steuergesetzen wird festgelegt, wie hoch die Steuern sind. Ebenso wird von den Parlamenten festgelegt, für welche Dinge die Gelder ausgegeben werden. Die zahlreichen Steuerarten unterteilen sich in direkte und indirekte Steuern. Direkte und indirekte Steuern unterscheiden sich vor allem in dem Punkt, dass die direkte Steuer direkt von dem Steuerpflichtigen oder über Dritte zu begleichen ist. Bei den indirekten Steuern schuldet stets ein Dritter die Steuer.

Was gehört in die Kategorie indirekte Steuern?

Indirekte Steuern sind im Prinzip unsichtbar. Hierzu gehören, beispielsweise die Mineralölsteuer in den Benzinpreisen, Tabaksteuer im Tabak, Sektsteuer im Sekt und Kaffeesteuer im Kaffee. Hinzu kommt natürlich noch die indirekte Mehrwertsteuer auf die Produkte. Manchmal wird diese Steuer auch auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Bei der indirekten Steuer gibt es keine sozialen Gesichtspunkte. Die Preise sind für jede soziale Klasse gleich hoch. Egal, ob ein Schüler das Moped tankt oder ob ein Besserverdiener seinen Mercedes betankt, die Benzinpreise und somit auch die Steuern sind dieselben.

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