Kindergeld

Steuerentlastung durch Kinderfreibetrag soll 2014 steigen

24. März 2014

Steuerfreibetrag

Dem demographischen Wandel soll etwas entgegengesetzt werden. Daher hat sich die Große Koalition vorgenommen, eine kinderfreundliche Steuerpolitik umzusetzen. Im Bundestag wurde aus diesem Grund kürzlich beschlossen, Eltern stärker zu unterstützen, indem der Freibetrag für Kinder 2014 angehoben wird. Grundlage hierfür ist der im Jahr 2012 von der Regierung vorgelegte Existenzminimumbericht, nach dem der Freibetrag um 72 Euro erhöht werden soll.

Kinderfreibetrag: Was sich 2014 ändert

Die Erhöhung des Freibetrags soll rückwirkend zum Jahreswechsel greifen. Laut des Existenzminimumberichts ist der Freibetrag zu knapp bemessen – um 72 Euro. Damit war eine Erhöhung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 verfassungsrechtlich geboten. Pro Kind gibt es ab jetzt einen jährlichen Freibetrag von insgesamt 7008 Euro. Da der Freibetrag für Kinder erst bei der Steuererklärung angerechnet wird, werden Eltern die Entlastung aber erst mit der nächsten Steuererklärung zu spüren bekommen.

Wer profitiert vom Kinderfreibetrag?

In erster Linie geht es beim Kinderfreibetrag genau wie beim Kindergeld um die sogenannte „sächliche Existenzsicherung“. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Teil des Einkommens, von dem die Bürger den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien bestreiten, nicht besteuert werden darf. Für Familien mit geringem Einkommen bringt der Freibetrag jedoch keine steuerliche Entlastung des Einkommens, was der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entgegenstünde. Daher sorgt der Staat mit dem Kindergeld für einen Ausgleich. Beide Instrumente sollen Eltern bei der Kindererziehung in gleichem Maße entlasten. Fakt ist jedoch, dass der Kinderfreibetrag für Eltern erst relevant wird, wenn sie durch diesen mehr Steuern sparen als sie durch Kindergeld erhalten würden. Daher profitieren vor allem Gutverdiener von der diesjährigen Erhöhung.

Ab welchem Gehalt lohnt der Kinderfreibetrag?

Selbstverständlich hängt die genaue Kalkulation von der individuellen Situation der Eltern ab. Wie üblich im deutschen Steuerrecht, spielen viele Faktoren, wie zum Beispiel die Steuerklasse, eine Rolle. Für Alleinerziehende mit einem Kind zahlt sich der Wechsel vom Kindergeld zum Freibetrag finanziell ab einem Einkommen von knapp 41.000 Euro brutto aus. Bei verheirateten Elternpaaren mit zwei Kindern kippt die Waage zu Gunsten des Kinderfreibetrags bei einem Einkommen von rund 78.000 Euro.

Steigt 2014 auch das Kindergeld?

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind gleichwertige Instrumente des Staats, die das Existenzminimum des Kinds sichern sollen. In der Theorie möchte der Staat alle Kinder gleichermaßen unterstützen, ganz gleich, aus welcher sozialen Schicht sie stammen. Um dieses Ziel umzusetzen, müsste das Kindergeld zusammen mit dem Kinderfreibetrag angehoben werden. Steigt der Freibetrag um 72 Euro pro Jahr, so müsste das Kindergeld um 2 Euro pro Monat und Kind steigen, um einen Ausgleich zu schaffen. Doch die Anhebung des Kindergelds in diesem Jahr ist noch nicht endgültig beschlossen. Momentan erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder je 184 Euro Kindergeld pro Monat, für das dritte Kind gibt es 190 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 215 Euro im Monat.

Die Erhöhung des Kinderfreibetrags kostet 110 Millionen Euro

Da der überwiegende Teil der Eltern in Deutschland Kindergeld bezieht, würden sich die Kosten für eine Anhebung des Kindergelds auf ein Vielfaches der Kosten für die Anhebung des Kinderfreibetrags belaufen. Die Regierung rechnet aufgrund des erhöhten Freibetrags mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 110 Millionen Euro. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde im Jahr 2012 für rund 13,1 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Der Kinderfreibetrag wurde hingegen nur für rund 3,5 Millionen Kinder in Anspruch genommen. Überschlägt man diese Zahlen, müsste die Regierung über 314,4 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich für die Erhöhung des Kindergelds einplanen.

 

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