Steuer sparen

Änderung Steuer 2010 – Vorsorge und Versicherung

9. Juli 2010

Mit dem Konjunkturpaket, welches von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen wurde und in diesem Jahr in Kraft getreten ist, gibt es eine umfassende Änderung Steuer 2010. Die Reform beinhaltet auch viele Umstrukturierungen im Bereich Versicherung und Vorsorge.

Eine umfangreiche Änderung Steuer 2010 gab es vor allem bei Aufwendungen für die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung. Bisher war es für Steuerzahler nur möglich den Beitrag begrenzt als Sonderausgaben abzusetzen. So galt eine absetzbare Höchstgrenze für Arbeitnehmern von 1.500 Euro und 2.400 Euro für Selbständige beziehungsweise für die Personen, die für ihre Krankenversicherung selbst aufkommen müssen. Allerdings entschied das Bundesverfassungsgericht 2008, dass der Umfang der steuerlichen Berücksichtigungen der Beträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn laut Urteil dient das Prinzip der Steuerfreiheit dem Zweck, dass es dem Steuerzahler gewährleistet ist, auf einem Existenzminimum zu leben, dass sich mindestens auf Sozialhilfeniveau befindet. Für die Umsetzung gab das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis zum 1. Januar 2010 Zeit und mit dem Bürgerentlastungsgesetz, dass eine Änderung Steuer 2010 im Bereich Vorsorge mitbrachte, erfüllte die Bundesregierung den Verfassungsauftrag.

Auch wenn das Urteil für Privatversicherte gefällt wurde, so bezieht es ebenso die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse mit ein.

So tritt dann die Änderung Steuer 2010 direkt am Anfang des Jahres in Kraft, die für Steuerzahler bedeutet, dass die Höchstgrenze zur steuerlichen Absetzung der Beiträge für die Basisversorgung der Kranken- und Pflegeversicherung sich erhöhen. Damit liegt die Grenze für Arbeitnehmer seit 2010 bei 1.900 Euro und für Selbständige 2.800 Euro. Somit soll sichergestellt sein, dass der komplette Beitrag von der Steuer absetzbar ist. Berücksichtigt in der Änderung Steuer 2010 sind allerdings nicht das Krankengeld. Denn das kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da das Krankengeld der Funktion dient, bei längerem Krankheitsfall den Verdienstausfall zu regulieren und ist so als Vermögen anzusehen und nicht im Bereich Existenzminimum. Das gleiche gilt auch für Wahltarife, welche nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Jedoch besteht die Möglichkeit eventuelle Zusatzbeiträge, die von der jeweiligen Krankenkasse erhoben werden, von der Steuer abzusetzen. Um die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abzusetzen, vermittelt der Arbeitgeber auf elektronischen Weg dem Finanzamt die Höhe der geleisteten Beiträge. Bei Personen, die für ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst aufkommen, übermittelt der Träger der gesetzlichen Krankenkasse die Daten.

Eine weitere Änderung Steuer 2010 betrifft die Absetzbarkeit der Rentenversicherung. So sind nun Beiträge zur Basisaltersvorsorge wie beispielsweise Rürup oder gesetzliche Rente bis zu 70 % steuerfrei. Aber der Betrag muss von der BaFin zertifiziert werden, sonst kann die Basisrente nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Denn wer seit 2005 oder früher Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss seine Einkünfte mit einem 50 Prozent Anteil versteuern, welcher allerdings um 2 Prozent jährlich ansteigt bis 2040 schließlich der Anteil der besteuernden Rente bei 100 Prozent liegt.

Nicht direkt in Verbindung mit der Änderung Steuer 2010 stehend, trotz dessen für Steuerzahler ein relevanter Punkt ist die Beitragsbemessungsgrenze, die ebenso in diesem Jahr erhöht wurde. So müssen Arbeitnehmer mit hohen Einkommen 18 Euro mehr für Sozialabgaben zahlen und bei der Renten- sowie Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze um 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro. Allerdings sinkt der Beitragssatz für die Künstlersozialversicherung, in der rund 160.000 Künstler versichert sind, von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent. Auch bei der Pflegeleistungen ändert sich in diesem Jahr etwas. So steigt der Satz bei Pflegestufe eins von 420,00 Euro auf 440,00 Euro und bei Stufe 2 sind es nun 1040.

 

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