Steuer sparen

Dank des Steuerfreibetrages mehr Geld zur Verfügung haben

5. Februar 2014

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Steuerfreibeträge, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, Steuern zu sparen. Zu den bekanntesten Steuerfreibeträgen zählen der Kinderfreibetrag, der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge, der Steuerfreibetrag für Rentner und Steuerfreibeträge in der Erbschaftsteuer. Einige Steuerfreibeträge werden vor der Berechnung von Steuern angewandt, während andere Freibeträge zu einer Erstattung bereits gezahlter Steuern führen.

Der Kinderfreibetrag

Eltern können in Deutschland ab der Geburt eines Kinds Kindergeld beantragen. Durch diese staatliche Leistung sollen Familien finanziell entlastet werden, denn Erziehung, Unterhalt und Ausbildung eines Kinds kosten viel Geld. Der Kinderfreibetrag nach Paragraf 32 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ein Steuerfreibetrag, der immer dann angewandt wird, wenn dies für die Eltern in Bezug auf die Einkommensteuer günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet. Der Kinderfreibetrag richtet sich nach der Anzahl der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinder.

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer

Zur Sicherung des Existenzminimums bleibt ein Teil des Einkommen steuerlich unberücksichtigt. Dazu wird von der Bundesregierung jedes Jahr der sogenannte Grundfreibetrag festgelegt. Im Jahr 2014 müssen Alleinstehende ein Jahreseinkommen von bis zu 8.354 Euro nicht versteuern. Falls verheiratete Paare eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben, wird ihnen im Jahr 2014 ein Grundfreibetrag von 16.708 Euro angerechnet. Die Berücksichtigung des Grundfreibetrages erfolgt für die Steuerzahler automatisch, sie müssen keinen separaten Antrag stellen.

Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge

Gemäß Paragraf 20 Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen private Sparer und Anleger die erhaltenen Zinsen und Dividenden versteuern. Dazu ziehen die Banken bei der Auszahlung der Kapitalerträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent direkt ab und leiten sie an das zuständige Finanzamt weiter. Jeder Sparer hat jedoch die Möglichkeit, über einen sogenannten Freistellungsauftrag seine erzielten Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer zu befreien. Allerdings ist nicht eine unbegrenzte Freistellung möglich. Ledige Anleger dürfen maximal 801 Euro pro Jahr steuerfrei an Zinsen oder Dividenden erhalten, während der Sparer-Pauschbetrag bei Verheirateten 1602 Euro pro Jahr beträgt.

Der Steuerfreibetrag für Rentner

Der Steuerfreibetrag für Rentner wird zu Beginn der Rentenzahlung festgelegt. Dieser Steuerfreibetrag ändert sich anschließend nicht mehr. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns ist ein immer höherer Teil der Rente zu versteuern. Bis zum Jahr 2040 werden es dann 100 Prozent der Rente sein, die der Einkommensteuer unterliegen. Dabei gelten aber Grundfreibeträge, bis zu denen keine Steuer anfällt. Im Jahr 2014 beträgt der Grundfreibetrag für alleinstehende Rentner 8.130 Euro pro Jahr und für Ehepaare 16.260 Euro jährlich. Damit fällt der Grundfreibetrag für Rentner zur Sicherung des Existenzminimums etwas niedriger aus als für berufstätige Steuerzahler.

Steuerfreibeträge in der Erbschaftsteuer

Je näher ein Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, umso höher fällt sein Steuerfreibetrag aus. So muss zum Beispiel der Ehegatte oder Lebenspartner für einen Betrag von bis zu 500.000 Euro keine Erbschaftsteuer zahlen und die Kinder werden erst ab einer Summe von 400.000 Euro zur Erbschaftsteuer veranlagt. Außerdem erhalten Kinder und überlebende Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, für den ebenfalls keine Steuer anfällt.

Durch die Steuererklärung Geld zurückerhalten

Zahlreiche Arbeitnehmer erhalten ein Gehalt, das oberhalb des Steuerfreibetrags liegt. Sie müssen für den übersteigenden Teil Steuern zahlen, die sie zum Teil durch eine Steuererklärung zurückerhalten können. So mindern beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, Weiterbildungskosten, Spenden oder Aufwendungen für bestimmte Versicherungen die Steuerlast. Die Steuererklärung kann entweder einem Steuerberater überlassen werden oder der Steuerpflichtige erledigt die Erklärung selbst. Es werden zahlreiche Softwareprogramme angeboten, mit deren Hilfe eine Steuererklärung erstellt werden kann und die die entsprechenden Freibeträge automatisch berücksichtigen.

 

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