Steuer sparen

Indirekte Steuern

13. Januar 2014

Indirekte Steuern

Ein wichtiges Merkmal zur Klassifizierung von Steuern ist die Art und Weise, nach der sie eingezogen werden. Denn es ist nicht immer der Steuerträger, der die Abgabe zu leisten hat. Oftmals zahlt er selbst nicht direkt an den Staat, sondern als Steuerschuldner entrichtet der Hersteller oder Dienstleister diese indirekte Steuer anstelle des Verbrauchers. Er führt die Steuer an das Finanzamt ab, die er zuvor auf den Preis aufgeschlagen hat.

Die Mehrwertsteuer

Unterscheidet man nach dem Steuergegenstand, so wird deutlich, dass die indirekten Steuern hauptsächlich Verbrauchssteuern sind. So wird die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen erhoben, die von privaten Haushalten erworben oder in Anspruch genommen werden. Unternehmen sind dagegen von der Mehrwertsteuer befreit. Auch die Mineral-, Bier- und Tabaksteuern sind klassische indirekte Steuern. In früheren Zeiten waren Steuern dieser Art oft die einzigen Einnahmequellen der entstehenden europäischen Staaten. Besonders durch die Salzsteuer hatten die frühen Nationalstaaten ein hohes Steueraufkommen, denn die Steuerverwaltung war oft nur rudimentär oder gar nicht vorhanden. Die Mehrwertsteuer ist dagegen eine noch junge Steuerart. In Deutschland wurde sie 1968 eingeführt, nachdem sie erstmals 1953 in Michigan erhoben wurde.
Oft wird die Mehrwertsteuer auch als Umsatzsteuer bezeichnet. Dies ist allerdings nicht ganz korrekt. Die Umsatzsteuer wird erhoben, wenn Waren und Vorprodukte von einem Betrieb zum anderen verkauft werden, um weiterverarbeitet zu werden. Oft kommen bei einer diversifizierten Produktion einige Produktionsschritte und Weiterverkäufe von Unternehmen zu Unternehmen zusammen, und immer wieder wird der Weiterverkauf besteuert, so dass die Umsatzsteuer potenziert wird. So wird aber die Abgabenlast deutlich erhöht, was die unternehmerische Initiative besonders von Kleinunternehmen stark beeinträchtigen kann. Großbetriebe schlagen die Produkte nur intern um und zahlen die Umsatzsteuer nur beim Einkauf und beim Verkauf der fertigen Produkte. Carl von Siemens regte deshalb an, generell nur eine Steuer auf das fertige Produkt zu erheben, um so die mittelständische Industrie zu entlasten. Als Mehrwertsteuer ist diese Steuererhebung heute jedem Konsumenten ein Begriff.

Ausnahmen mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz

Heute gilt in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 19 beziehungsweise 7 Prozent. Mit den Jahren ist dieser – wie in anderen Ländern auch – immer weiter gestiegen und so stellt sich die Frage, ob er den Konsum behindern könnte, wenn er zu stark angehoben wird. Dies ist allerdings bei allen Steuern immer wieder zu diskutieren, denn je höher der Steuersatz, desto größer das Risiko, dass wirtschaftliche Aktivitäten eingeschränkt werden, weil man sie zu ungünstigen Bedingungen als unattraktiv empfindet.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wird auf Produkte erhoben, die als lebensnotwendig oder kulturell bedeutend angesehen werden. Hierzu gehören Lebensmittel, aber auch Bücher und Zeitschriften, bei letzeren steht die Ermäßigung allerdings immer wieder zur Diskussion. Zusätzlich werden medizinische Hilfsmittel, Briefmarken als Sammlerstücke, Kunstgegenstände und anderes zum ermäßigten Satz besteuert.

Steuern als pädagogisches Instrument?

Verbrauchssteuern werden oft auch erhoben, weil von ihnen eine positive Beeinflussung des Kundenverhaltens erwartet wird. Besonders die Steuern auf Alkoholerzeugnisse und Tabakwaren soll den Verbraucher zu einer Reduzierung des Konsums der besteuerten Produkte anhalten, da sie gesundheitsschädlich sind. Die Mineralölsteuer und die Stromsteuer sollen einen bewussteren und sparsameren Umgang mit Energie fördern. Diese indirekten Steuern werden deshalb auch als Lenkungsabgaben oder Lenkungssteuern bezeichnet. So gibt es seit 2004 sogar eine Alcopopsteuer, die zu anderen Steuern auf alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Schaumwein hinzukam. Besonders die Tabaksteuer wurde immer wieder mit der Begründung erhöht, dass so der Tabakkonsum reduziert würde. Nach jüngsten statistischen Untersuchungen scheint sich diese Annahme auch zu bestätigen.

Bayrischer Einfluss: die Biersteuer

Die Konsumsteuern werden in Deutschland dem Bund zugeordnet. Ausnahme ist die Biersteuer, die den Ländern zusteht. Auf Betreiben des Freistaates Bayern wurde diese Besonderheit eingeführt. Die Biersteuer wird nach dem Jahresausstoß der Brauerei erhoben. Für kleinere Betriebe mit einer geringeren Produktion gelten ermäßigte Steuersätze. Biermischungen wie Radler und auch alkoholfreies Bier unterliegen nicht der Biersteuer. Für sie gilt der Regelsteuersatz. Im Vergleich zur Branntweinsteuer ist sie niedriger, da der Alkoholgehalt für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen wird. Hobbybrauer mit einer Jahresproduktion von weniger als zwei Hektolitern sind von der Steuer befreit.

 

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