Steuer sparen

Steuern sparen 2012 – allgemeine Steuertipps

21. November 2011

Von fehlenden Quittungen und Belegen bis hin zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

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In Zeiten von Wirtschaftskrisen und hoher Arbeitslosigkeit kommt auch das Thema Steuern sparen immer wieder zur Sprache. Das Geld ist knapp und viele deutsche Haushalte versuchen zu reduzieren, wo es nur geht. Auch die jährliche Steuererklärung wird immer mehr dazu herangezogen, so viele Posten wie nur möglich anzusetzen, damit sich das zu versteuernde Einkommen senkt und die Rückzahlung von möglicherweise zu viel gezahlten Steuern ein willkommener Zuwachs im eigenen Geldbeutel sein wird.

Die Umsetzung von Steuerspartipps bringt oftmals bares Geld

Schaut man sich die allgemeinen Steuertipps an, so finden sich in der Regel viele Tipps und Tricks, die das zu versteuernde Einkommen häufig drastisch senken und somit Steuern sparen. Diese Steuerspartipps reichen…

von beispielsweise dem Umgang mit verlorenen Quittungen bis hin zu den eindeutig auszustellenden Rechnungen. Bei diesen Steuertipps lassen sich so mit einfachen Mitteln, und ohne großen Aufwand jede Menge Steuern sparen, ohne dass der Nutzer hier ein explizites Steuerberater-Wissen innehaben muss.

Einfache Steuertipps für verloren gegangene Quittungen und Belege

Wer mit der Erstellung der jährlichen Steuererklärung beginnt, der hat zunächst die Aufgabe, alle Quittungen und Belege zu sortieren, die dann aufgerechnet in die jeweiligen Kategorien der Steuererklärung übertragen werden. Hier tauchen dann aber meist schon die ersten Probleme auf, denn wenn Quittungen oder Belege fehlen, können diese nicht steuermindernd angesetzt werden. Was ist jedoch zu tun, wenn eine Quittung mit hohem Rechnungsbetrag nicht mehr auffindbar ist? Lässt sich dann noch Steuern sparen oder muss die ganze Position gestrichen werden? Die Antwort ist einfach: Mit der Erstellung eines Eigenbelegs können viele Kosten dennoch als Werbungskosten geltend gemacht werden und brauchen nicht gestrichen zu werden. Diese Vorgehensweise findet Anerkennung bei allen zuständigen Finanzbehörden und gilt für Parkgebühren gleichermaßen wie für Bewirtungsbelege und Telefonkosten am Münzsprecher, für das Waschen von betrieblicher Kleidung oder für die Staubsaugerkosten an der Tankstelle sowie für Geschenke und Präsente. Mit dem Eigenbeleg ist das Steuern sparen dann immer noch möglich; lediglich die Vorsteuer darf bei den Eigenbelegen für unternehmerische Zwecke nicht in Abzug gebracht werden, dass es sich bei diesen nicht um ein originales Rechnungsformular handelt. Bei der Einkommensteuererklärung darf die Vorsteuer jedoch wieder Steuer mindernd angesetzt werden.

Steuern sparen durch Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ist die Steuererklärung dann erstellt und an das Finanzamt weitergeleitet, so dauernd es einige Zeit, bis sich die mögliche Steuerersparnis auch auf dem eigenen Konto zeigt. Zuvor flattert jedoch der Steuerbescheid ins Haus, aus dem der Steuerzahlen den zu zahlenden oder zu erstattenden Betrag entnehmen kann. Hier sei jedoch erwähnt, diesem Steuerbescheid immer ein genaues Augenmerk zu schenken, denn nicht selten ist dieser Bescheid falsch ausgestellt. Laut einer Statistik ist bereits jeder siebte Steuerbescheid nicht korrekt, was sich dann natürlich auch auf das Steuern sparen insgesamt auswirken wird. Dem Steuerzahler gehen durch diese Falschausstellungen oftmals viele Hundert Euro im Jahr verloren und das Steuern sparen ist dadurch natürlich ebenfalls in weite Ferne gerückt.

Der Bund der Steuerzahler weist immer wieder darauf hin, dass hier in besonderen Fällen vom Recht des Einspruchs gegen den Steuerbescheid gemacht werden sollte. Wurden beispielsweise nicht alle sogenannten geltend gemachten Aufwendungen dem Posten Werbungskosten oder Sonderausgaben für außerordentliche Aufwendungen anerkannt, so kann ein Einspruch hier durchaus helfen doch noch Steuern zu sparen. Auch wenn Streichungen dieser Aufwendungen ohne eine Erläuterung in Abzug gebracht wurden, ist ein Einspruch durchaus legitim.

Der Einspruch und somit auch die Möglichkeiten Steuern zu sparen sind natürlich an Fristen gebunden, an die sich der Steuerzahler unbedingt halten muss. Laut Gesetz gilt hier die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat. Diese Frist beginnt jedoch erst am Tage der Zustellung des Steuerbescheid. Eine Verlängerung dieser Frist ist dann möglich, wenn der letzte Tag der gesetzten Frist auf ein Wochenende oder Feiertag fällt.

 

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