Steueränderungen für 2010

Auch 2010 gab es wieder neue Steueränderungen, die vor allem Arbeitnehmern und Selbständigen zu Gute kommen können. Bestes Beispiel sind die neuen Absetzmöglichkeiten bei Beträgen von Kranken- sowie Pflegeversicherung. Möglich macht es das Bürgerentlastungsgesetz, dass im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde und bereits seit dem 01. Januar 2010 gültig ist. Die neue Gesetzgebung beruht auf einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2008, der festlegte, dass die bisherigen Steuerabsetzungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Denn vor der neuen Gesetzgebung war es so geregelt, dass Angestellte, Rentner, Beamte und mitversicherte Ehepartner ohne berufliches Verhältnis einen Beitrag von bis zu 1.500 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen konnten. Bei Selbständigen belief sich die Höhe auf 2.400 Euro. Ab 2010 jedoch gelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die zur Grundversorgung dienen, als Sonderausgaben voll absetzbar. Allerdings zählt mit der neu in Kraft getretenen Regelung nun nicht mehr die Arbeitslosen- sowie Haftpflichtversicherung dazu. Jedoch wurde zum Schutz von Geringverdienern eine Ausnahme in die Gesetzgebung integriert. So kann die beispielsweise die Haftpflichtassekuranz als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn die Kosten für Kranken- und Pflegesicherung bei Arbeitnehmer die Höchstgrenze von 1.900 Euro und bei Selbstständigen von 2.400 Euro nicht überschreitet.

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