Bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine so genannte Verbrauchssteuer. Dies bedeutet, dass die Steuer anfällt, wenn eine bestimmte Ware erworben, also v e r b r a u c h t wird. Die Geschichte der Tabaksteuer reicht weit zurück. Die Finanzpolitik möchte mit dieser Steuer viele Einnahmen erwirtschaften, die sie zur Deckung der Ausgaben benötigt. Die Gesundheitspolitik hingegen möchte erreichen, dass durch die Verteuerung des Tabaks weniger konsumiert wird. Dies gelingt nur bedingt. Die Tabaksteuer hat sich in den letzten Jahren in vielen Ländern erheblich erhöht. Weltweit beläuft sich die damit eingenommene Summe auf rund 137 Milliarden Euro. Seit 1993 wurde die Regelung dahingehend geändert, dass die Steuer nicht mehr auf Schnupf- und Kautabak erhoben wird. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Tabaksteuergesetz. Innerhalb der letzten Jahre wurde diese Steuer erheblich angehoben. 2002 und 2003 je um einen Cent pro Zigarette. Nach der Energiesteuer ist diese Art der Abgabe damit…
Verbrauchssteuer
Basiswissen: Verbrauchssteuern – was ist darunter zu verstehen?
Verbrauchssteuern – Steuern ganz speziell für Verbraucher?
In steuerlichem Zusammenhang fällt des Öfteren der Fachbegriff „Verbrauchssteuern“, aber was ist darunter eigentlich zu verstehen? Hat es etwas mit besonderen Steuern zu tun, die nur von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu bezahlen sind? Glücklicherweise nicht. Der Begriff Verbrauchssteuer bezieht sich vielmehr darauf, dass der Gebrauch – oder eben der Verbrauch – von bestimmten Waren und Gütern mit einer gesonderten Steuer belastet wird, die natürlich auch von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB getragen werden muss. Der Großteil der Waren, auf die eine so genannte Verbrauchssteuer erhoben wird, waren – und sind es teilweise auch heute noch – Luxusartikel, die aus der Sicht eines auf das Gemeinwohl ausgerichteten Staates eine Sondersteuer rechtfertigen. In steuerlicher Hinsicht stellen die Verbrauchssteuern übrigens eine bemerkenswerte Ausnahme dar, denn im Regelfall ist eine doppelte Besteuerung natürlich nicht rechtens: Auf Waren und Güter die verbrauchssteuerpflichtig sind kann im unternehmerischen Wirtschaftskreislauf aber natürlich trotzdem Umsatzsteuer erhoben werden. Von Unternehmerseite werden Verbrauchssteuern im Regelfall etwas anders bezeichnet und zwar als so genannte Kostensteuern., dass heißt die durch die Verbrauchssteuern entstehenden werden im Rahmen der betrieblichen Preiskalkulation auf den Käufer – also den Verbraucher mit Hilfe der Verbrauchsteuer – umgelegt.