Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie im Alltag jede Menge Geld und Steuern sparen können. Durch die richtige Nutzung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und Höchstbeträgen kann jeder Steuern sparen und viel Geld vom Staat zurückholen. Ganz besonders im Bereich der Kinderbetreuung und im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich hier Einiges machen. Es ändern sich immer wieder die Gesetze und daher ist eine aktuelle Information über die Gesetzeslage von großer Wichtigkeit. Für Steuerpflichtige entstehen durch die Änderungen nicht nur Nachteile. Vielmals entstehen auch einige brauchbare Vorteile. Die Pauschbeträge werden regelmäßig angeglichen und daher lässt es sich hier wunderbar Steuern sparen.
Steuertipps – welche Vorteile gibt es?
Die Abzugsbeiträge für die Altersvorsorge wurden erhöht und dadurch werden für Rürup-Renten höhere Grenzen angerechnet. Sogar für Freiberufler werden 2800 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anerkannt. Und wer für den geschiedenen Ehepartner unterhaltspflichtig ist, der kann das ebenfalls bei der Steuererklärung angeben und jede Menge Steuern sparen.
Doch nicht nur das kann angegeben werden. Auch die aufgewendeten Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des geschiedenen Ehepartners können zusätzlich geltend gemacht werden.


Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die ermäßigten Sätze halten an
Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden – wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.