Abschreibungen richtig nutzen, um Steuern zu sparen

Steuerbescheid Einspruch

Wertminderungen bei Wirtschaftsgütern können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich geltend gemacht werden. Durch die verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten kann der Gewinn eines Unternehmens und somit auch die Steuerlast reduziert werden. Die am häufigsten genutzte Abschreibung ist die für abnutzbare Wirtschaftsgüter (kurz AfA). Zusätzlich lässt das Steuergesetz jedoch eine Reihe von weiteren Abschreibungen zu.

Steuern sparen mit der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Im Unterschied zur Abschreibung nach der AfA-Tabelle, die über mehrere Jahre erfolgt, kann für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) eine Sofortabschreibung genutzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 410 € können damit komplett im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Um als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzbar zu sein, darf das Objekt zum einen maximal einen Wert von 410 € haben (ohne Umsatzsteuer), zum anderen muss es sich um einen abnutzbaren Gegenstand handeln, der beweglich ist und selbstständig eingesetzt werden kann. Ersatzteile oder Teile einer Anlage sind also keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.

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Steuer sparen – PKW Abschreibung

PKW AbschreibungUnternehmen, die sich einen PKW als Firmenfahrzeug zulegen, können die Kosten hierfür entsprechend abschreiben. Die anzusetzende Nutzungsdauer bei der PKW Abschreibung richtet sich dabei nach der durch das Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabelle. Für alle nach dem 01.01.2001 angeschafften Fahrzeuge gilt eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wurde der PKW nach dem 31.12.2010 neu gekauft, darf die PKW Abschreibung nur noch linear erfolgen. Es werden als pro Jahr 16,67 Prozent abgeschrieben. Maßgebend für die PKW Abschreibung ist immer der Nettoanschaffung. Wurde der PKW nicht im Januar angeschafft, muss der Abschreibungsbetrag anteilig auf die noch verbleibenden Monate reduziert werden.

PKW Abschreibung bei kürzerer Nutzungsdauer

Wird da Fahrzeug sehr häufig genutzt, so ist auch eine kürzere Nutzungsdauer als die vorgeschriebenen 6 Jahre möglich. Eine überdurchschnittlich hohe Fahrleistung darf immer dann angenommen werden, wenn die jährliche Kilometerleistung des Fahrzeugs mehr als 40.000 Kilometer beträgt. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 26.07.1991 so entschieden. Werden für einen älteren PKW erstmalig der tatsächliche Kostensatz pro Kilometer ermittelt, so müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Diese muss die Zeit vor der Ermittlung beinhalten. Abgezogen werden darf dann nur der Teil, der auf den Zeitraum nach der Ermittlung entfällt.

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Steuern sparen durch sinnvolle Geldanlagen

Steuer sparen mit ImmobilienNeben der möglichen Rendite ist auch das Steuern sparen ein wichtiger Aspekt für die Auswahl der besten Geldanlagen. Allerdings sollte das Steuern sparen nie der ausschlaggebende Punkt bei der Entscheidung für eine Geldanlage sein. Allerdings gibt es Geldanlagen, die zum Steuern sparen besser geeignet sind.

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Wie können Solaranlagen steuerlich abgesetzt werden?

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit gemäß Einkommensteuergesetz

Solaranlagen kann man steuerlich absetzenTagtäglich ist es mittlerweile in den Medien zu sehen oder nachzulesen: Strom und Gas werden teurer! Gut hat es nun derjenige, der eine Solaranlage auf dem Dach hat und entsprechend erneuerbare Energien nutzt. Denn hier kann immens gespart werden!
Solaranlagen finden sich mittlerweile fast flächendeckend auf Eigenheimen oder auch auf Firmengebäuden. Und sie sorgen nicht nur für die Nutzung preiswerter Energien, denn hier kann auch steuerlich viel abgesetzt werden.

Solaranlagen und ihre Absetzbarkeit

Wer in eine Solaranlage investiert, der kann diese nach den Richtlinien des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich absetzen. Und dies gilt nicht nur für sogenannte natürliche Personen (Privatleute), sondern auch für alle Personengesellschaften, wie beispielsweise die KG, die OHG und auch die GbR.

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