Steuerbescheid: Einspruch einlegen und Steuern sparen

Steuerbescheid Einspruch

Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Und von den rund 3,7 Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide hatten zwei Drittel Erfolg. Daher lohnt es in jedem Fall den Steuerbescheid genau zu prüfen, auch wenn Sie mit Abgabe der Steuerklärung froh waren, diese unangenehme Aufgabe endlich beendet zu haben. Denn ohne genaue Prüfung … Weiterlesen

 

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Steuerbescheid Einspruch

Das Verfassen der Steuererklärung ohne Steuerberater ist mühselig. Deshalb ist der Ärger über Fiskus und Finanzamt umso größer, wenn der Steuerbescheid, der aufgrund der Steuererklärung erlassen wird, falsch ist. Doch jeder Steuerpflichtige hat das Recht, den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt prüfen zu lassen. Dafür gibt es den Einspruch gemäß § 347 Abs. 1 Abgabenordnung.

Wann ist der Steuerbescheid falsch?

Urteile des Bundesfinanzhofs zum Steuerrecht vom machen immer wieder Schlagzeilen. Die Frage, welche Ausgaben und Kosten (beispielsweise Werbungskosten) für die Steuer geltend gemacht werden können, beurteilen Finanzämter oft uneinheitlich. Die Abgabenordnung wird zuweilen unterschiedlich ausgelegt. Einspruch und Klage können bewirken, dass Finanzämter über Steuern einheitlich entscheiden. Wenn es um das Absetzen von Spenden, Fahrtkosten, Werbungskosten, die Altersvorsorge-Geldanlage, Leistungen für die Familie oder Sonderausgaben geht, können die Finanzbeamten im Finanzamt Fehler machen. Gleiches gilt für Themen wie Lohnersatzleistungen oder Rente. Deshalb sind viele Steuerbescheide falsch.

Einspruch zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt (§ 118 Abgabenordnung). Er bewirkt eine Festsetzung der an den Fiskus zu zahlenden Steuern (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer usw.). Wer glaubt, zu viel Lohnsteuer zahlen zu müssen, oder meint, dass zu Unrecht Werbungskosten nicht anerkannt wurden, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen (§ 347 Abs. 1 Abgabenordnung). Ein Drittel der Steuer-Bescheide zur Lohnsteuer, zum Einkommen und anderen Steuern wird nach einem Einspruch zugunsten der Steuerzahler korrigiert – eine hohe Erfolgsquote im Vergleich zu anderen Verwaltungsakten. Es lohnt sich also in jedem Steuerfall, einen Bescheid gründlich auf jeden Euro hin zu prüfen.

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Einspruch Steuerbescheid

Einspruch Steuerbescheid

Da erfahrungsgemäß zahlreiche Steuerbescheide Fehler zuungunsten der Steuerpflichtigen enthalten, ist oft ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid sinnvoll. Das Einspruchsverfahren ist zudem für den Steuerpflichtigen kostenlos und nur mit einem geringen Zeitaufwand verbunden.

Der Einspruch als Klagevoraussetzung

Ein Einspruch ist eine notwendige Voraussetzung für eine eventuelle spätere gerichtliche Klärung eines Steuersachverhaltes. Erst nach Ablehnung des Einspruchs durch das Finanzamt ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich. Bei schwebenden Gerichtsverfahren sichert ein Einspruch zudem die Rechtsposition von Steuerpflichtigen, die dann noch von späteren, für sie günstigen Gerichtsurteilen profitieren können.

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Gesetzesänderung: Ferienimmobilien erhöhen Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Ferienimmobilien erhöhen KapitalvermögenFür Personen, die Kapitaleinkünfte aus Ferienimmobilien erzielen, haben sich steuerlich Neuerungen ergeben. So gab das Finanzgericht Münster im August 2013 eine eher ungünstige Gesetzesänderung bekannt. Steuerpflichtige, die eine Ferienimmobilie nutzen und dies als Gesellschafter einer Aktiengesellschaft tun, mussten bislang für die Nutzung der Objekte keinerlei Mietkosten zahlen. Im Jahre 2009 war diese Nutzung jedoch nicht mehr steuerlich geltend zu machen, weil der Posten der Werbungskosten auf der Einkommenssteuererklärung zu dieser Zeit reformiert wurde.

Wie gingen die Aktiengesellschaften vor?

Aktiengesellschaften, die an Ferienimmobilien beteiligt sind, nutzen ein spezielles Punkte- und Reservierungssystem, nach welchem sie die Immobilien an ihre Gesellschafter überlassen. Alle dadurch erzielten Einkünfte zählen nun zum Kapitalvermögen und müssen nun anders versteuert werden. Der Mietpreis für eine derartig genutzte Ferienimmobilie muss sich laut dem Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 2. Juli 2013 nur an den Mietpreisen für vergleichbare Objekte orientieren. Diese Vergleichsrate ist nun in Bezug auf die Steuern zu mindern. Dies geschehe laut des Senats jedoch nicht aufgrund der Beiträge, die die Aktionäre für die Nutzung der Ferienimmobilie jährlich entrichten, diese bleiben davon unberührt.

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Gibt es eine Verjährung für Steuerschulden?

Verjährung von SteuerschuldenGenerell können Steuerschulden im Zusammenhang mit sämtlichen Steuerarten entstehen. Die dem Staat geschuldeten Steuern sind über das jeweils zuständige Finanzamt zu begleichen. Eine Mittelung über die zu zahlenden Steuern erfolgt durch den Steuerbescheid oder eine Zahlungsaufforderung. Zu leistende Nachzahlungen werden heute ebenfalls als Steuerschuld bezeichnet. Wird die Frist zur Zahlung der Schuld überschritten, wird gemahnt. Nach zweimaliger Mahnung muss mit einer Ankündigung zur Vollstreckung gerechnet werden. Steuerschulden können Unternehmen wie auch Privatpersonen haben. Die gegebenen Unterschiede der möglichen Schulden hängen mit der individuellen Steuerart zusammen.

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Jahressteuergesetz 2013 – Welche Steuerrechtsveränderungen sind zu erwarten?

Jahressteuergesetz 2013Das Bundesfinanzministerium hat am 5. März dieses Jahres den aktuellen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 publik gemacht. Verabschiedet wurde diese Ausarbeitung dann schließlich am 25. April 2012, so dass das Jahressteuergesetz 2013 definitiv auf den Weg gebracht ist.

Ziel ist es bei der Erarbeitung gewesen, dass deutsche Fiskalrecht, also das Steuerrecht, an das der Europäischen Union (EU) anzugleichen beziehungsweise mit dem Jahressteuergesetz 2013 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen. Ebenfalls Berücksichtigung fanden politische und steuerliche Entscheidungen der OECD, also der Organisation für internationale Zusammenarbeit. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein besonders ehrgeiziges Unterfangen, wurden doch viele Punkte hier zusammengeführt und ist doch mit vielen Änderungen zu rechnen. Im Folgenden soll eine kleine Aufstellung helfen, den Überblick über das kommende Jahressteuergesetz 2013 zu wahren.

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Die Gründung einer GmbH und ihre steuerliche Behandlung

Was muss bei der Gründung einer GmbH steuerlich berücksichtigt werden?

Gründung einer GmbH

Wer sich mit der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auseinandersetzt, der kommt um die Festlegung einer entsprechenden Satzung nicht umhin. Im Einzelnen bedeutet dies, dass ein schriftlicher Gesellschaftervertrag erstellt werden muss, aus dem hervorgeht, wo der Sitz der Gesellschaft sein wird, was der Unternehmensgegenstand ist und wie hoch die jeweiligen Stammeinlagen der jeweiligen Gesellschafter sein werden.

Um eine GmbH gründen zu können, benötigen die Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro. Das bedeutet jedoch auch, dass, wenn zwei Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind, eine Anmeldung im Handelsregister zu erfolgen hat und eine diesbezügliche Einlage von einem ¼ des Stammkapitals (mindestens jedoch 12.500 Euro) zu erfolgen hat.

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Basiswissen: „Omnibus-Gesetz“ – Jahressteuergesetz

Stichwort „Omnibus-Gesetz“ – was steckt eigentlich hinter diesem seltsamen Begriff für das Jahressteuergesetz?

In jedem Jahr, zumeist im Spätherbst – gelegentlich auch einmal erst vor kurz Jahresende –verabschiedet der Deutsche Bundestag in Berlin das so genannte Jahressteuergesetz. Parlamentariern, Experten und Medien-Berichterstattern in Berlin ist dieses alljährliche Gesetzeswerk allerdings meist unter einem – beziehungsweise mehreren – anderen Namen geläufig: „Omnibus-Gesetz“ oder noch etwas despektierlicher: „Lumpensammler“. Was aber verbirgt sich hinter dem Stichwort „Omnibus-Gesetz“, dieses Gesetz wird doch nicht etwa etwas mit der Sonderbesteuerung von Omnibus-Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr zu tun haben? Zum Glück nicht. Der zweite Begriff – „Lumpensammler“ – trifft unserer Meinung nach den Wesensinhalt dieses meist sehr umfangreichen Gesetzeswerkes zum Thema Steuern deutlich besser, denn beim Jahressteuergesetz 2010 – wie auch beim der Jahressteuergesetz 2007, Jahressteuergesetz 2008 und Jahressteuergesetz 2009 – handelt es sich um eine lose Sammlung von steuerlichen Maßnahme in der Gesetzgebung, vor allem aber um Detail-Korrekturen zu bereits komplett verabschiedeten Steuergesetzen aus 2009 und 2010.

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EU-Steuern und der EU-Haushalt

Die EU-Kommission strebt mittelfristig die Einführung von EU-Steuern an

Der jüngste offizielle Vorstoß der EU den EU-Haushalt auf einen breitere Basis zu stellen, kam Anfang September 2010 von der höchsten Stelle, vom amtierenden Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Durão Barroso persönlich. Dennoch ist dies bei weitem nicht die einzige Stimme aus der EU, die der Forderung Nachdruck verleiht, die Finanzierung der Europäischen Union mittelfristig – und damit natürlich auch langfristig – auf eine breitere und solidere Basis zu stellen. Bei all diesen Planungen, die aber natürlich noch nicht im Detail konkretisiert wurden, ist auch eine grundlegende Umstrukturierung der aktuellen Finanzierung der EU vorgesehen. Diese Tatsache beunruhigt aktuell eine ganze Reihe von Vertretern der Mitgliedsländer, vor allem aus der Bundesrepublik. Dass diese generelle Ablehnung einer EU-Steuer aus Berlin mittlerweile schon beinahe reflexartige Züge angenommen hat, konnten aufmerksame Beobachter bereits einen Monat zuvor feststellen, als der zuständige Haushaltskommissar der EU, der Pole Janusz Lewandowski, das Schlagwort „EU-Steuer“ prägte.

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Basiswissen – Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht – welcher Gesetzestext regelt das eigentlich?

Internationales Steuerrecht
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Juristisch interessierte Arbeitnehmer und auch rechtlich bewanderte Arbeitgeber und Unternehmer werden jetzt sicher sagen: Halt! – eigentlich gibt es explizit doch gar kein internationales Steuerrecht, zumindest nicht als nationalen oder international gültigen Gesetzestext. Dies ist vollkommen richtig. Dennoch gibt es zum Beispiel in den in Deutschland geltenden steuerrechtlichen Gesetzen – unter anderem im Körperschaftssteuergesetz (KStG), in der „allgegenwärtigen“ Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EStG), im Investmentsteuergesetz (InvStG) und natürlich im Außensteuergesetz (AStG) – eine Vielzahl von Einzelparagraphen und Absätzen, die direkt Bezug auf entscheidende Fragestellungen des internationalen Steuerrechtes nehmen und Regelungen für Steuerbürger in der Bundesrepublik Deutschland treffen. Insbesondere zwischen dem treffend benannten Außensteuergesetz einerseits und dem EStG, KStG, GewStG (Gewerbesteuergesetz) und dem ErbStG (Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) andererseits bestehen zahlreiche Wechselwirkungen. Seit seiner Einführung im Jahre 1973 wurde – und wird – das AStG dementsprechend ständig überarbeitet. Ein tieferes Verständnis dieser vor allem für international arbeitende Unternehmen und Unternehmer so wichtigen Materie erfordert – vor allem auf Grund der komplizierten steuerlichen Situation in Deutschland selbst – regelmäßig die Konsultation und den steuerlichen Rat eines ausgewiesenen Experten für das internationale Steuerrecht. Der grundlegende Zweck des Außensteuergesetzes ist dennoch sehr einfach und erfüllt für den deutschen Staat – und damit natürlich auch für alle ehrlichen Steuerbürger – explizit einen wichtigen Zweck: Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Vermögen und Einkommen ins europäische oder außereuropäische Ausland verschoben und so der inländischen Besteuerung entzogen werden können. Die zusätzlich beschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln dann die komplizierten Details der tatsächlichen Besteuerung und natürlich auch welchem Staat nun welche Steuereinnahmen in welchem Umfang zustehen. Das momentan entscheidende Element des „Internationalen Steuerrechts“ sind also ohne Zweifel die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen.

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