Steuerrecht

Steuerbescheid: Einspruch einlegen und Steuern sparen

11. September 2018

Steuerbescheid Einspruch

Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Und von den rund 3,7 Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide hatten zwei Drittel Erfolg. Daher lohnt es in jedem Fall den Steuerbescheid genau zu prüfen, auch wenn Sie mit Abgabe der Steuerklärung froh waren, diese unangenehme Aufgabe endlich beendet zu haben. Denn ohne genaue Prüfung verschenken Sie unter Umständen bares Geld. Doch nicht nur wenn Sie Fehler im Steuerbescheid entdecken, ist ein Einspruch möglich. Auch wenn Sie vergessen haben Kosten steuermindernd geltend zu machen oder nachträglich Möglichkeiten entdeckt haben, wie Sie Ihre Steuern senken können, lohnt sich der Einspruch. Er bietet Ihnen ganz legal die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung auch im Nachhinein zu korrigieren.

Gründe für fehlerhafte Steuerbescheide

Vom Finanzbeamten erwarten Sie die korrekte Bearbeitung Ihrer Steuererklärung. Doch das Thema Steuern ist komplex und ständige Veränderungen durch neue gesetzliche Regelungen und Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sorgen für Verwirrung. Daher unterlaufen den Finanzbeamten bei der Bearbeitung der Steuerklärung häufig Fehler. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid genau oder lassen Sie den Steuerberater eine Überprüfung vornehmen und legen Sie bei Bedarf in jedem Fall Einspruch ein. Schlechter gestellt werden Sie durch einen Einspruch gegen den Steuerbescheid in keinem Fall.

Die häufigsten Gründe für Fehler im Steuerbescheid sind:

  • unrechtmäßig gestrichene Abzüge, zum Beispiel Werbungskosten,
  • falsch ausgelegte Vorschriften,
  • nicht berücksichtigte Urteile,
  • einfache Zahlendreher.

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist kostenfrei

Entdecken Sie Fehler in Ihrem Steuerbescheid oder gehen Sie davon aus, dass Regeln falsch angewendet wurden, dann legen Sie Einspruch ein. Durch den Einspruch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Das Finanzamt muss Ihre gesamte Steuererklärung nach einem Einspruch komplett überprüfen und neu bewerten. Höhere Steuern müssen in keinem Fall fürchten. Ergibt sich nach dem Einspruch gegen den Steuerbescheid und einer Neuberechnung eine größere Steuerlast, sprechen Experten von der sogenannten Verböserung. Sind Sie nach einem Einspruch von dieser Verböserung betroffen, muss das Finanzamt Ihnen das mitteilen. Sie dürfen dann den Einspruch zurückziehen. Damit tritt wieder der ursprüngliche Steuerbescheid in Kraft. In diesem Fall haben Sie zwar keine Steuern gespart, Sie werden durch den Einspruch aber auch nicht höher belastet. Da Sie kein Risiko eingehen, sollten Sie im Zweifel immer Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um nicht zu viele Steuern zu zahlen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

Die Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid

Sehen Sie Gründe, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen, drängt die Zeit. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Steuerbescheids. Da das Datum auf dem Bescheid nicht mit dem Tag der Zustellung übereinstimmt, dürfen Sie zur korrekten Berechnung der Einspruchsfrist drei Tage für die Postlaufzeit hinzurechnen. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid darf formlos erfolgen. Sie können den Einspruch per Brief, Fax oder E-Mail an das Finanzamt senden. Sinnvoll ist ein Einschreiben mit Rückschein. Verpassen Sie die Frist, gilt der Steuerbescheid als angenommen und akzeptiert. Lediglich wenn dem Steuerbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist, verlängert sich Frist automatisch auf ein ganzes Jahr. Ob eine Rechtsbehelfsbelehrung per E-Mail rechtskräftig ist, ist aktuell strittig. Möchten nach dem Fristablauf noch Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, stellen Sie einen Antrag auf Sie die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Den Antrag müssen Sie überzeugend begründen. Krankheit oder eine Reise sind gute Argumente.

Nicht immer ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid nötig

Oft hält bereits das Finanzamt den Steuerbescheid offen, wenn es auf Entscheidungen wichtiger Gerichtsverfahren wartet. Wird der Steuerbescheid aus diesem Grund vorläufig erlassen, dann können Sie auch den Einspruch verzichten. Sie erhalten die gleiche Sicherheit wie bei einem aktiven Einspruch. Fällen die Richter Ihren Spruch zugunsten der Steuerzahler, dann wird Ihr Steuerbescheid auch ohne Einspruch automatisch korrigiert. Da sich die Verfahren oft über Jahre hinziehen, wird der strittige Betrag für Sie verzinst. Die Zinsen betragen sechs Prozent. Geht das Verfahren negativ aus, wird der vorläufige Steuerbescheid rechtskräftig, eine Verschlechterung müssen Sie nicht befürchten.

Unter anderem folgende Verfahren berücksichtigt das Finanzamt automatisch:

  • Beschränkung der Abzüge für Vorsorgeaufwendungen,
  • fehlende Abzugsfähigkeit der Altersvorsorge ab dem Jahr 2005,
  • Absetzbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe,
  • eingeschränkte Abzugsfähigkeit von den Betreuungskosten für Kinder,
  • Höhe von Grund- und Kinderfreibetrag.

Nicht jedes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof löst beim Finanzamt automatisch einen Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid aus. Insgesamt sind aktuell rund 3.000 verschiedene Verfahren anhängig. Auf den Seiten des Bundesfinanzhofs finden Sie eine Übersicht über die Verfahren. Zusätzlich führt der Bund der Steuerzahler rund 20 Musterprozesse, auch hier finden Sie eine Übersicht auf der Homepage. Trifft eine Situation in einem der Verfahren auch auf Sie zu und Sie haben das nicht bei der Steuererklärung berücksichtigt, können Sie sich mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid einfach an die laufenden Verfahren anhängen. Sie müssen lediglich das Aktenzeichen im Einspruch angeben, eine weitere Begründung für das Finanzamt ist nicht erforderlich. Lassen Sie sich Zweifelsfall immer von Ihrem Steuerberater beraten, bevor Sie auf einen Einspruch gegen den Steuerbescheid aus Unsicherheit verzichten.




 

3 Antworten auf Steuerbescheid: Einspruch einlegen und Steuern sparen

AdPoint GmbH sagt:
1. April 2019 um 09:03

Hallo liebes Team von Steuern sparen,

danke für diesen gelungen Beitrag. Das ist ein wirklich toller Artikel, der anschaulich das Thema Steuern sparen mit falschen Steuerbescheiden aufzeigt.
Danke für die tollen Impulse, hab eich doch wieder etwas dazu gelernt.

Liebe Grüße, Felix von AdPoint

 
Antworten

Robert sagt:
5. April 2019 um 16:13

Hallo Felix,

vielen Dank für das Kompliment, das freut uns natürlich sehr!

Viele Grüße

Robert von Steuern-Sparen.de

 
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City Immobilienmakler sagt:
6. April 2020 um 08:43

Vielen Dank für diesen gut formulierten und hilfreichen Artikel, der mir sehr bei der Recherche geholfen hat. Ich finde es sehr Schade das du nicht mehr Aktiv an deinen Blog arbeitest, da mir dein Schreibstil sehr gefällt.

Liebe Grüße aus Hannover
W. Wengenroth

 
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