Steuern sparen bei der Steuererklärung

Steuerfreibetrag 2010

Bei jeder Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Angabe der Aufwendungen, die er für die Ausführung seiner Tätigkeit leisten musste, Steuern zu sparen. Denn die Steuer wird nur auf die tatsächlichen Einnahmen erhoben, und zwar nach Abzug aller Kosten. Der Arbeitnehmer kann Steuern sparen, wenn er seine Ausgaben als Werbungskosten angibt, während bei selbständigen Tätigkeiten eine Einnahmenüberschussrechnung, auch Gewinn-Verlust-Rechnung genannt, beim Finanzamt eingereicht wird.

Die Werbungskosten: das Steuerspar-Modell für den Arbeitnehmer

Bei der Ausübung jeder Tätigkeit fallen Kosten an, die mit ihr notwendigerweise verbunden sind. Die Finanzgesetzgebung gibt dem Steuerzahler die Möglichkeit, bei der Steuererklärung die entsprechenden Beträge detailliert anzugeben oder die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sind die Ausgaben höher als die vom Finanzamt vorgesehene Pauschale, kann es sich lohnen, der Steuererklärung eine Liste mit allen Beträgen beizufügen und ebenso die entsprechenden Belege mit der Steuererklärung einzureichen.

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Ehescheidung – auch steuerlich eine außergewöhnliche Belastung?

EhescheidungGehen zwei Menschen den Bund der Ehe ein, dann tun sie dies zumeist, weil sie sich lieben und weil sie ihr ganzes Leben miteinander teilen möchten. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. So wird in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile fast jede dritte Ehe wieder geschieden.

Eine Ehescheidung ist in vielerlei Hinsicht eine große Belastung für den Betroffenen. Zum einen ist eine Scheidung immer mit emotionalen Folgen für beide Partner verbunden. Haben die Ehepartner Kinder, dann sind auch an dieser Stelle Probleme vorprogrammiert. Ein materielles Problem sind die Kosten, die in einen Scheidungsanwalt investiert werden müssen. So verläuft eine Scheidung nur in wenigen Fällen einvernehmlich. Häufiger streiten sich die vormals Verliebten darüber, wem welcher Besitz zusteht und ob Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen geltend gemacht werden können. Diese Streitigkeiten landen nicht selten vor dem Familiengericht und mitunter kann so ein nervenaufreibender Rosenkrieg hohe Kosten verursachen.

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Kinderfreibetrag eintragen – aktuelle Hinweise für die Steuererklärung

Kinderfreibetrag eintragenEltern, die eines oder mehrere Kinder haben, bekommen zur Sicherung dieser vom Staat das sogenannte Kindergeld. Das Kindergeld ist steuerfrei und kann mit dem Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. Genutzt werden soll das Kindergeld um den Nachwuchs mit allem zu versorgen, was er benötigt. Dazu zählen zum Beispiel Windeln und die Babyausstattung. Im schulfähigen Alter können auch Lernmaterialien davon beglichen werden. Somit steht der Kinderfreibetrag gesetzlich betrachtet in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kindergeld respektive mit dessen Erhalt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach einem Jahr müssen Eltern dann ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt nimmt dann automatisch eine steuerliche Berechnung vor. Der Kinderfreibetrag setzt sich also aus dem tatsächlich gezahlten Kindergeld und dem Anspruch auf steuerliche Erstattung zusammen.

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Die Voraussetzung, die für den Kinderfreibetrag gegeben sein muss, ist der monatliche Erhalt des Kindergeldes. Es können auch beide Eltern vom Freibetrag profitieren. Dafür muss auf der Lohnsteuerkarte die Kennung 0,5 verzeichnet sein. Hier darf jedes Elternteil die Hälfte des Freibetrages auf der Steuererklärung geltend machen.

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Was für die Abschaffung der Körperschaftssteuer spricht

KörperschaftssteuerDie Körperschaftssteuer wird in Deutschland auf die Einkommen von juristischen Personen erhoben. Betroffen hiervon sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Diese müssen von ihrem zu versteuernden Einkommen 15 Prozent Körperschaftssteuer an den Fiskus abführen. Derzeit wird unter Experten heftig über die Abschaffung der Körperschaftssteuer diskutiert. Dabei gibt es durchaus einige Gründe, die gegen eine zusätzliche Besteuerung von Unternehmen sprechen.

Die aktuelle Situation bei der Ertrags- und Einkommensbesteuerung

Von einer Einkommensbesteuerung wird gesprochen, wenn das Einkommen von Personen zu einer Besteuerung herangezogen wird. In der Regel handelt es sich dabei wie bei der Einkommenssteuer um eine direkte Steuer. Die Besteuerung kann jedoch auch als Lohnsteuer in Form einer indirekten Steuer erfolgen. Für die Einkommenssteuer gilt hierzulande ein progressiver Steuersatz zwischen 15 und 42 Prozent. Bei juristischen Personen wird statt der Einkommenssteuer eine Körperschaftssteuer erhoben. In den letzten Jahrzehnten wurde diese von ehemals 60 Prozent auf 15 Prozent gesenkt. Auch wenn die Entlastung zunächst sehr hoch klingt, fällt diese in der Praxis um einiges geringer aus. Denn durch die Änderung des ehemaligen Anrechnungsverfahrens auf Halbeinkünfteverfahren kann die Körperschaftssteuer nur noch in geringerem Maße bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Dazu werden Unternehmen neben der Körperschaftssteuer auch noch durch die Kapitalertragssteuer belastet.

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Direkte und indirekte Steuern

Direkte und indirekte SteuernSteuern sind Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen, die der Staat von Unternehmern und Bürgern erhebt. Diese sind, genau wie Gebühren und Beiträge für staatliche Leistungen, die Haupteinnahmequellen des Staates. Sie werden für die Bezahlung von verschiedenen Ausgaben verwendet.

In den Steuergesetzen wird festgelegt, wie hoch die Steuern sind. Ebenso wird von den Parlamenten festgelegt, für welche Dinge die Gelder ausgegeben werden. Die zahlreichen Steuerarten unterteilen sich in direkte und indirekte Steuern. Direkte und indirekte Steuern unterscheiden sich vor allem in dem Punkt, dass die direkte Steuer direkt von dem Steuerpflichtigen oder über Dritte zu begleichen ist. Bei den indirekten Steuern schuldet stets ein Dritter die Steuer.

Was gehört in die Kategorie indirekte Steuern?

Indirekte Steuern sind im Prinzip unsichtbar. Hierzu gehören, beispielsweise die Mineralölsteuer in den Benzinpreisen, Tabaksteuer im Tabak, Sektsteuer im Sekt und Kaffeesteuer im Kaffee. Hinzu kommt natürlich noch die indirekte Mehrwertsteuer auf die Produkte. Manchmal wird diese Steuer auch auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Bei der indirekten Steuer gibt es keine sozialen Gesichtspunkte. Die Preise sind für jede soziale Klasse gleich hoch. Egal, ob ein Schüler das Moped tankt oder ob ein Besserverdiener seinen Mercedes betankt, die Benzinpreise und somit auch die Steuern sind dieselben.

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Kapitalertragsteuer – wie viel bekommt der Fiskus tatsächlich?

Kapitalertragssteuer FinanzamtIn Deutschland gibt es zahlreiche Steuern, die dem Bundesbürger auferlegt werden, damit der Fiskus seinen Haushalt finanzieren kann. Neben der Lohn- und Einkommenssteuer unterliegen die Steuerzahler der Mehrwertsteuer, der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer, zum Teil der Grundsteuer, der Grunderwerbssteuer und vielen anderen Steuern mehr. Auch die Kapitalertragssteuer ist in aller Munde, denn wer beispielsweise Aktien verkauft und damit entsprechend Einkünfte erzielt, der wird vom Staat zur Kasse gebeten.

Die Kapitalertragsteuer ist eine gesonderte Art der Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um Steuern für Einkünfte und Einnahmen aus Kapitalvermögen. Seit dem Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer für Erträge und Einkünfte aus Kapital eingeführt.

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Steuertricks, die der Steuerzahler nutzen sollte

Steuer sparen mit SteuertricksViele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.

Steuer sparen – Den Rabattfreibetrag nutzen

In vielen Fällen erhaltenen Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen überlassen. Die Differenz zum normalen Abgabepreis gilt dabei als geldwerter Vorteil und muss deshalb versteuert werden. Allerdings haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Angewendet kann dieser jedoch nur auf Waren, die nicht speziell für den Mitarbeiter angefertigt wurden. Ein guter Steuertrick ist dabei, statt eines höheren Gehalts mehr Rabatte mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

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Digitale Übermittlung der Steuererklärung für Unternehmer ist ab 2012 Pflicht

Einkommensteuererklärung 2011Für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt für Unternehmen erstmals die Pflicht, ihre Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt einzureichen. Die Regelungen hierzu finden sich im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sowie im Jahressteuergesetz 2010. Von 2013 an müssen dann zur Bilanz verpflichtete Unternehmen den Jahresabschluss ebenfalls in Form einer E-Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln. Im Nachfolgenden eine Erklärung, welche Steuererklärungen nunmehr in digitaler Form übermittelt werden müssen. Das Finanzamt hat nur noch in absoluten Ausfällen (Härtefallregelung) die Möglichkeit eine Einreichung der Steuererklärung in herkömmlicher Form zu erlauben.

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Was Kleinunternehmer steuerlich in 2012 beachten müssen

Kleinunternehmer und das Finanzamt

Kleinunternehmer und das FinanzamtKleinunternehmer müssen, wie auch alle anderen Privat- und Geschäftsleute jährlich Steuern abführen. Nun ändern die Gesetzgeber die Vorschriften aber jedes Jahr aufs Neue. Gerade für Selbstständige ist die Steuererklärung ein unangenehmes Thema, für das sie die Hilfe eines Steuerberaters häufig in Anspruch nehmen. Um Kosten zu sparen, sollte der Unternehmer bei jedem Jahreswechsel die Gesetze studieren.

Jeder ist nach dem Gesetz von der Umsatzsteuer befreit – demzufolge muss er diese nicht an das Finanzamt abführen. Lediglich die Einkommenssteuer bleibt ihm nicht erspart. Bevor er mit der Steuererklärung beginnt, muss der Unternehmer den voraussichtlichen Umsatz für das kommende Jahr einschätzen. Sollte die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten werden, so muss der Geschäftsmann keine Steuern zahlen. Demzufolge gilt der Unternehmer als klein, solange er ein Geringverdiener ist.

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Kapitalerträge und die Abgeltungssteuer

Banken sind dazu verpflichtet, alle Steuern direkt an die Finanzbehörden abzuführen

Abgeltungssteuer
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Bereits seit der Einführung der sogenannten Abgeltungssteuer 2009 muss auf sämtliche Kapitalerträge eine Steuer von 25 Prozent entrichtet werden. Diese Abgeltungssteuer hat zuzüglich des Solidaritätszuschlags und auch der anfallenden Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt gezahlt zu werden. Der Steuerzahler hat diese Steuer jedoch nicht selbst zur Zahlung anzuweisen, denn hierfür sind die bezogenen Banken und Kreditinstitute zuständig.

Die Abgeltungssteuer unterliegt der gleichen Erhebungsform wie die Einkommensteuer. Aufgrund der Tatsachen, dass die Steuer dort abgeführt wird, wo sie anfällt, nämlich bei den Banken, ist die Abgeltungssteuer auch als Quellensteuer zu bezeichnen. Sie wird stets anonym abgeführt und der hierfür zugrunde liegende Steuersatz ist der gleiche, wie der, der für die Einkommensteuer angesetzt wird. Die von den Banken abgeführten Steuern auf die Kapitalerträge sind…

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Ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Rechtsanwältin und GmbH klagen – Bundesfinanzhof fällt ein Urteil

Der Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich wird er vielfach auch nur „Soli“ genannt, versteht sich als eine Ergänzungsabgabe zur jeweiligen Körperschaftssteuer, der Kapitalertragssteuer und auch der Einkommensteuer. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags untersteht alleine dem Bund und ist verankert im Solidaritätszuschlagsgesetz (SolzG). Das Solidaritätszuschlagsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates, sondern versteht sich ausschließlich als so genannter Solidarpakt zwischen Bund und den einzelnen Ländern.

Der Solidaritätszuschlag selbst beträgt 5,5 Prozent der zu zahlenden Körperschaftssteuer oder auch der Lohn- oder Einkommensteuer (siehe §4 SolzG Satz 1). Der Solidaritätszuschlag wird jedoch erst dann erhoben, wenn…

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Kapitalertragssteuer verhindert den automatischen Steuerabzug

Die Kapitalertragssteuer ist eine Art der Einkommenssteuer in Deutschland. Ihrer Art nach ist sie eine Quellensteuer, das heißt, dass sie dort, wo sie dem Grunde nach entsteht, einbehalten wird. In diesem Fall vom kontoführenden Institut, dass die Zinsen berechnet und auszahlt. Sie wird also direkt von den Kapitalerträgen abgezogen, sofern kein Freistellungauftrag zu berücksichtigen ist. Ein solcher Freistellungsauftrag kann vom Steuerpflichten in bestimmter Höhe an das Kreditinstitut erteilt werden, um zu verhindern, dass der automatische Steuerabzug getätigt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass eine natürliche Person die mit ihren Kapitalerträgen unterhalb von Freibeträgen liegt, diese nicht abgezogen bekommt. Liegt der Ertrag jedoch höher, wird die Einkommenssteuer von 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt. Einrichtungen und Änderungen solcher…

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Körperschaftssteuer – Kapitalgesellschaften werden zur Kasse gebeten

[ad#rectangle]Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die GmbH, müssen ihre Gewinne zum Ärger vieler Unternehmer gleich doppelt besteuern. Zum einen fällt bei diesen Unternehmen nämlich die reguläre Gewinnbesteuerung an, zum anderen muss auch noch die Körperschaftssteuer gezahlt werden. Das ist doppelt ärgerlich und doppelt teuer, erst recht dann, wenn es um die Gewinnausschüttung von Anteilseignern geht. Die steuerliche Doppelbelastung reißt dann schnell große Löcher in das Budget der Firmen und Mitinhaber. Der Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer und gleichzeitig aber auch der Einkommensteuer.

Doppelbelastung bei der Körperschaftssteuer

Grundsätzlich entsteht eine Doppelbesteuerung bei allen inländischen Steuersachverhalten, wenn die jeweilige Kapitalgesellschaft Gewinne macht und das Unternehmen selbst und die jeweiligen Anteilseigner in Deutschland ihren Sitz haben und hier auch steuerpflichtig sind. Aber auch wenn sich der Sachverhalt hingegen so darstellt, dass der Firmensitz im benachbarten Ausland liegt und die Anteilseigner im Inland ansässig sind, ist der Doppelbesteuerung von Körperschaftssteuer und Einkommensteuer nicht zu entgehen.

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Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung

Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht

Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pensionär seine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanzämter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern können. Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar, d. h., dass zuständige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen.

Einkommensteuererklärung – Rückzahlung oder Nachforderung?

Um die Einkommensteuer ermitteln zu können, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige sämtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgemäß an das Finanzamt übermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer…

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EU plant die Angleichungen der Firmensteuern

Profitieren deutsche Unternehmen bald von den Vorteilen der sinkenden Firmensteuer?

Die Europäische Union hat einen erneuten Vorstoß auf die europäische Steuerpolitik genommen. Explizit das heiße Eisen der Firmensteuern wurde von dem EU-Kommissar Algirdas Semetas aufgegriffen, sodass auch Deutschland hoffen darf, in Kürze weniger in die Tasche greifen zu müssen, wenn es um die Zahlung von Firmensteuern geht.

Geplante Offenlegung der Unternehmensbesteuerung

Bei den Änderungen bezüglich der Firmensteuer soll es explizit darum gehen, dass alle 27 der zu Europäischen Union gehörenden Länder die Basis ihrer Unternehmensbesteuerung offenlegen. So solle eine Transparenz hergestellt werden, die letztendlich zu einer Steuerharmonisierung führen soll und für weitere Initiativen einen Anreiz schaffen können, so die Meinung einiger EU-Diplomaten. Als Ergebnis erhoffen sich die zuständigen EU-Mitglieder, dass besonders die Niedrigsteuerländer, wie zum Beispiel Irland, gezwungen sein würde, die Unternehmenssteuern zu erhöhen. Deutschland hingegen, ein Land welches eher nicht als Steuerparadies gilt, würde nun wettbewerbsfähiger, da nun die Firmensteuern gesenkt werden können. Ebenfalls, davon geht man in Brüssel aus, würden vermutlich viele Unternehmen dort versteuern, wo sie auch produzieren. Bisher ist es jedoch noch so, dass der Firmensitz vielfach nicht mit der Produktionsstätte übereinstimmt, sondern der Sitz des Unternehmens in ein sogenanntes Steuerparadies, bei beispielsweise nach Luxemburg oder nach Lichtenstein, verlegt wird. Dies ist zwar gut für die Niedrigsteuerländer; Deutschland hatte hier jedoch immer das Nachsehen.

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