Steuern sparen bei der Steuererklärung

Steuerfreibetrag 2010

Bei jeder Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Angabe der Aufwendungen, die er für die Ausführung seiner Tätigkeit leisten musste, Steuern zu sparen. Denn die Steuer wird nur auf die tatsächlichen Einnahmen erhoben, und zwar nach Abzug aller Kosten. Der Arbeitnehmer kann Steuern sparen, wenn er seine Ausgaben als Werbungskosten angibt, während bei selbständigen Tätigkeiten eine Einnahmenüberschussrechnung, auch Gewinn-Verlust-Rechnung genannt, beim Finanzamt eingereicht wird.

Die Werbungskosten: das Steuerspar-Modell für den Arbeitnehmer

Bei der Ausübung jeder Tätigkeit fallen Kosten an, die mit ihr notwendigerweise verbunden sind. Die Finanzgesetzgebung gibt dem Steuerzahler die Möglichkeit, bei der Steuererklärung die entsprechenden Beträge detailliert anzugeben oder die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Sind die Ausgaben höher als die vom Finanzamt vorgesehene Pauschale, kann es sich lohnen, der Steuererklärung eine Liste mit allen Beträgen beizufügen und ebenso die entsprechenden Belege mit der Steuererklärung einzureichen.

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