Die elektronische Lohnsteuerkarte 2013 – das müssen Steuerzahler wissen

Zum 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nun stufenweise eingeführt. Nachdem der Start aus technischen Gründen bereits zweimal verschoben werden musste, hat die Lohnsteuerkarte aus Papier nun endgültig ausgedient.

ELStAM – Daten werden elektronisch erfasst

Lohnsteuerkarte und elektronisches Verfahren ELStAMDas neue Verfahren läuft unter der Bezeichnung ELStAM, was für elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale steht. In diesem werden wie bisher die Lohnsteuerkarte sowie die persönlichen Daten, welche einen Einfluss auf die Berechnung der zu zahlenden Steher haben erfasst. Hierzu gehören insbesondere der Familienstand, die Religionszugehörigkeit sowie die Zahl der Kinder und die Freibeträge. Die betreffenden Daten werden nun direkt von den Gemeinden und Finanzämtern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Anschließend werden die betreffenden Daten zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Somit stehen der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens sämtliche Daten, die zur Berechnung der Abzüge benötigt werden, sofort zur Verfügung. Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte seitens des Arbeitnehmers ist nun nicht mehr erforderlich. Dazu kann sich dieser künftig manchen Gang zum Finanzamt sparen.

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Lohnsteuerfreibeträge müssen in 2013 neu beantragt werden

LohnsteuerfreibeträgeZum 01. Januar 2013 erfolgte die stufenweise Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM). Durch die Umstellung ist es erforderlich, die Lohnsteuerfreibeträge neu zu beantragen. In den Jahren 2011 und 2012 waren die Lohnsteuerfreibeträge während der Übergangszeit automatisch übertragen worden. Mit dem Start der neuen Datenbank verliert diese Übergangsregelung nun ihre Wirkung.

Ohne Lohnsteuerfreibetrag keine Berücksichtigung

Damit antragsabhängige Lohnsteuerfreibeträge auch 2013 berücksichtigt werden können, ist das Stellen eines Lohnsteuerermäßigungsantrags erforderlich. Lohnsteuerfreibeträge wie Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte oder Verluste aus anderen Einkunftsarten müssen in jedem Fall neu beantragt werden. Dies gilt auch in Lohnsteuerklasse II für Kinder über 18 Jahren sowie für das Faktorverfahren bei Doppelverdiener-Ehepaaren. Wird der Lohnsteuerfreibetrag nicht neu beantragt, so ist dieser nicht in ELStAM gespeichert. Arbeitgeber können die Freibeträge somit auch nicht abrufen und bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen. Dies kann sich entsprechend negativ auf die Lohnabrechnung bei Arbeitnehmern auswirken.

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Caritative Einrichtungen helfen bei der Lohnsteuererklärung

LohnsteuerBerechnet wird die Lohnsteuer von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Erhoben wird diese auf Einkünfte, welche aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielt werden. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt an. Abhängig ist die Höhe der Lohnsteuer von dem Familienstand und der Lohnsteuerklasse. Die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Lohnsteuer werden dem Arbeitnehmer zum Ende eines Jahres bescheinigt und dieser kann dann beim Finanzamt seine Steuerklärung einreichen. Aufgabe des Finanzamtes ist es dann zu überprüfen, ob die Höhe der einbehaltenen Steuern korrekt ist, woraufhin dann der Steuerbescheid ausgestellt wird. Wurden zu viele Steuern gezahlt, werden diese dann erstattet. Sind zu wenige Steuern gezahlt worden, müssen diese dann nachgezahlt werden.

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Wie sinnvoll ist die Lohnsteuerhilfe wirklich?

LohnsteuerhilfeDie Lohnsteuerhilfe, die durch einen sogenannten Lohnsteuerhilfeverein durchgeführt wird, ist für viele Menschen ein idealer Helfer bei der Erstellung der eigenen Steuererklärung. Für Steuerzahler, die sich mit dieser nicht Thematik auskennen und nicht wissen, was sie tatsächlich absetzen können, kann der Lohnsteuerhilfeverein eine wunderbare Variante darstellen. Allerdings ist jedoch vor Beitritt im entsprechenden Verein zu beachten, dass man sich nicht mit allen Fragen an diesen wenden kann.

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Gibt es einen Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?

Die fällige Lohn- oder Einkommensteuer kann bei der gleichen Vergütung ungleich zustande kommen. Der Grund dafür ist, dass die Steuerlast nicht nur von Ihrem Familienstand, was heißt der Steuerklasse und Anzahl der Kinder, sondern auch von den weiteren, nicht nur Ihren eigenen Einkünften, sondern auch die Ihres Partners sowie die notwendigen Ausgaben für den Erhalt Ihrer Arbeitskraft, abhängig ist. Dazu verringern Versicherungen, Spenden und andere ungewöhnliche Ausgaben sowie spezielle Belastungen die Höhe der Einkommensteuer.

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Wie die Lohnsteuerklasse das Elterngeld beeinflussen kann

Lohnsteuerkarte Elterngeld
© a_bel6 - Fotolia.com

Viele Steuerzahler fragen sich immer wieder, ob und wie die Lohnsteuerklasse das Elterngeld beeinflusst. Zurecht, denn die Lohnsteuerklasse kann wirklich dafür sorgen, dass sich das Elterngeld entweder positiv oder auch negativ verändert. Oftmals wird bares Geld verschenkt, was so mit der Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse nicht passiert wäre. Ein Wechsel in eine günstigere Lohnsteuerklasse kann sich somit immer rechnen und entsprechend dann auch wirklich viel Geld einbringen.

Wie viel Elterngeld kann geltend gemacht werden?

Wer sich nach der Geburt des Kindes dafür entscheidet, Elterngeld in Anspruch zu nehmen, der hat grundsätzlich einen nicht unerheblichen Geldbetrag zu erwarten. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie den geltend gemachten Werbungskosten erhalten die Eltern hier rund 70 Prozent des vor der Geburt des Kindes verdienten Geldes. Maßgeblich für die Zuwendung ist das Einkommen, welches in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erwirtschaftet wurde. Von daher ist dies also ein wichtiger Zeitraum, der sich nachhaltig auch auf das Elterngeld auswirken kann.

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ELStAm wird erneut verschoben

Voraussichtlicher jetzt Starttermin 1.4.2012

Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.

Ära der Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab Januar zu Ende gehen

Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens zum 1.1.2012 sollte die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Mit Hilfe der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle Arbeitgeber elektronisch bei den Finanzämtern hätten abfragen können, wäre ein großer Schritt in Richtung Zukunft…

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Lohnsteuer – Pauschalbesteuerung für Geschenke und Sachzuwendungen

Auch kleine Geldgeschenke können von der Steuer abgesetzt werden

Um Geschenke und Sachzuwendungen von der Lohnsteuer absetzen zu können, muss zunächst geklärt werden, was denn unter der Bezeichnung Sachzuwendung eigentlich gemeint ist. Hier sei gesagt, dass mit Geschenken und Sachzuwendungen nicht ausschließlich die obligatorische Flasche Wein gemeint ist. Auch Einladungen in VIP-Logen, Karten für Sport- und Kulturveranstaltungen und auch Reisen für Mitarbeiter und Handelspartner fallen in diese Kategorie.

Lohnsteuer – Versteuerung von Sachzuwendungen bis maximal 30 Prozent

Noch vor wenigen Jahren war es üblich, dass Sachzuwendungen und Geschenke ausschließlich auf der Seite…

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Lohnsteuer ordnungsgemäß abzuführen

Haftung für fehlerhaft abgeführte Steuer liegt beim Arbeitgeber

Lohnsteuerkarte 2010
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Gemäß § 42 d Abs. 1 Nr. 1 – 3 des EstG haftet ausschließlich der Arbeitgeber für die jeweils einzubehaltende oder auch abzuführende Lohn- und Einkommensteuer. Fehlerhafte Angaben auf den Lohn- und Gehaltskonten und/oder der individuellen Lohnsteuerbescheinigung unterliegen stets der Schuld des Arbeitgebers, was auch die diesbezügliche Haftung hier erklärt. Zusätzlich besteht die Haftung für die Lohnsteuer, die ein Dritter übernehmen muss (§38 Abs. 3 a EstG) immer beim Unternehmen; entsprechend dann beim jeweiligen Arbeitgeber. Gleiches gilt des Weiteren für die pauschale Lohnsteuer. Auch hier liegt der Haftungsbestand beim Arbeitgeber.

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Steuererklärung 2011 – viele Lohnsteuerbescheinigungen sind falsch

Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten die Lohnsteuerbescheinigung prüfen

Um eine Steuererklärung machen zu können, benötigen Arbeitnehmer eine sogenannte Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält Eintragungen des Arbeitgebers, die für die Erstellung der Einkommensteuererklärung maßgeblich von Bedeutung sind. Gemäß § 41b des Einkommensteuergesetzes, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mit Abschluss des jeweiligen Lohnkontos am Jahresende, diese Lohnsteuerbescheinigung dem Arbeitnehmer zu übermitteln. Verlässt der Arbeitnehmer schon während des Geschäftsjahres das Unternehmen, so hat auch in diesem Fall umgehend die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zu erfolgen.

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