Caritative Einrichtungen helfen bei der Lohnsteuererklärung

LohnsteuerBerechnet wird die Lohnsteuer von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Erhoben wird diese auf Einkünfte, welche aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielt werden. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt an. Abhängig ist die Höhe der Lohnsteuer von dem Familienstand und der Lohnsteuerklasse. Die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Lohnsteuer werden dem Arbeitnehmer zum Ende eines Jahres bescheinigt und dieser kann dann beim Finanzamt seine Steuerklärung einreichen. Aufgabe des Finanzamtes ist es dann zu überprüfen, ob die Höhe der einbehaltenen Steuern korrekt ist, woraufhin dann der Steuerbescheid ausgestellt wird. Wurden zu viele Steuern gezahlt, werden diese dann erstattet. Sind zu wenige Steuern gezahlt worden, müssen diese dann nachgezahlt werden.

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