Lohnsteuer

Caritative Einrichtungen helfen bei der Lohnsteuererklärung

3. Dezember 2012

LohnsteuerBerechnet wird die Lohnsteuer von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Erhoben wird diese auf Einkünfte, welche aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielt werden. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt an. Abhängig ist die Höhe der Lohnsteuer von dem Familienstand und der Lohnsteuerklasse. Die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Lohnsteuer werden dem Arbeitnehmer zum Ende eines Jahres bescheinigt und dieser kann dann beim Finanzamt seine Steuerklärung einreichen. Aufgabe des Finanzamtes ist es dann zu überprüfen, ob die Höhe der einbehaltenen Steuern korrekt ist, woraufhin dann der Steuerbescheid ausgestellt wird. Wurden zu viele Steuern gezahlt, werden diese dann erstattet. Sind zu wenige Steuern gezahlt worden, müssen diese dann nachgezahlt werden.

Einordnung in eine Lohnsteuerklasse

Die auf den Arbeitnehmer zutreffende Lohnsteuerklasse wird mit dem Finanzamt abgesprochen und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. In der Bundesrepublik Deutschland existieren die Lohnsteuerklassen I bis VI. Ledigen mit bzw. ohne Kind sind die Lohnsteuerklassen I bzw. II vorbehalten. Die Lohnsteuerklasse IV gilt für Verheiratete. Wenn beide Ehepartner ungefähr über das gleiche Einkommen verfügen, wird diese Steuerklasse gewählt. Verdient der Ehemann wesentlich mehr als die Ehefrau, so wählt dieser die Steuerklasse III und die Ehefrau die Steuerklasse V. Alle Steuerzahler, die kein Interesse haben sich selbst mit der Steuerklärung auseinanderzusetzen, haben die Möglichkeit die Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen.

Für sehr viele Menschen ist die Lohnsteuererklärung sprichwörtlich allerdings ein Buch mit sieben Siegeln. Hilfe wird dabei von einem Lohnsteuerhilfeverein angeboten. Für den Lohnsteuerjahresausgleich müssen die relevanten Unterlagen bei dem Lohnsteuerhilfeverein eingereicht werden und dieser übernimmt dann für Sie die verbleibende Arbeit. Um dieses Service nutzen zu können, müssen Sie jedoch zunächst Mitglied werden und den jährlich anfallenden Mitgliedsbeitrag bezahlen. Ein Lohnsteuerhilfeverein unterstützt also nur Mitglieder des Vereins bei der Lohnsteuererklärung. Geeignet ist ein solcher Verein also nur für Arbeitnehmer. Für diese kann der Verein die Steuerschuld berechnen und Tipps zum Einsparen von zu zahlenden Steuern geben. Nicht geeignet ist solch ein Verein für Freiberufler und Selbstständige, da diese aus nicht selbstständiger Tätigkeit keine Einkünfte erhalten. Wer Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hat, muss keine Lohnsteuererklärung, sondern eine Einkommenssteuerklärung abgeben. Ebenfalls nicht tätig wird der Lohnsteuerhilfeverein bei Personen, die neben den Einkünften als Angestellter, aus der Verpachtung oder der Vermietung im gewerblichen Sinn Einnahmen erzielen.

Alternative Hilfen zum Lohnsteuerhilfeverein

Bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs kann neben der Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein auf eine von zahlreich angebotenen Steuersoftware Programmen zurückgegriffen werden. Solch eine Software führt den Anwender Schritt für Schritt durch die notwendigen Fragen. Auch Tipps zum Einsparen von Steuern werden von einem Steuersoftware Programm gegeben.

Vorteile der Mitgliedschaft bei dem Lohnsteuerhilfeverein e. V.

Dank der jahrelangen Erfahrung mit Behörden und Finanzämtern bietet der Lohnsteuerhilfeverein einen umfassenden Service, der sicherstellt, dass Sie nicht mehr Steuern bezahlen müssen, als vom Gesetzgeber verlangt wird. Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden folgende Leistungen geboten:

–         Eine Vorabberechnung der voraussichtlich erzielbaren Steuererstattung

–         Die Erstellung und Einreichung der Steuererklärung bei dem Finanzamt

–         Die vollständige Erledigung sämtlichen Schriftverkehrs

–         Die kompetente und vollständige Beantwortung aller anfallenden Rückfragen

–         Die Überprüfung des Steuerbescheids

–         Sollte es zu Abweichungen kommen, wird Einspruch eingelegt

–         Beratung bei vermietetem Wohneigentum

–         Beratung zum Thema Kindergeld

–         Beratung bei der Steuerklassenwahl

–         Die umfassende Vertretung vor einem Finanzgericht

All diese Leistungen werden für nur einen Beitrag erbracht. Alles, was Sie selbst tun müssen ist, Mitglied im Verein zu werden und Ihre Unterlagen einzureichen. Das Netz an Beratungsstellen ist dicht, sodass auch in Ihrer Nähe eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins gefunden werden kann. Wer in einer solchen Beratungsstelle arbeiten möchte, muss dazu die entsprechende notwendige Qualifikation nachweisen.

 

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