Steuerfreibeträge, Steuerfreigrenze und Werbungskostenpauschbeträge
Der Steuerfreibetrag verringert die Höhe Ihrer Steuerschuld. Sie zahlen nur Steuern auf den Einkommensbetrag, der den Freibetrag übersteigt.
Neben dem Steuerfreibetrag gibt es auch Werbungskostenpauschbeträge und Steuerfreigrenzen. Sie verringern Ihre Steuerbelastung nur dann, wenn Ihre Einnahmen den gesetzlich fixierten Grenzbetrag nicht überschreiten. Sonst müssen Sie Ihre Einkünfte komplett versteuern.
Sie richten sich an Zielgruppen wie Arbeitnehmer, Selbstständige, Sparer, Schenker, Gewerbetreibende, Unternehmer, Eltern, Arbeitslose, Rentner und Übungsleiter. Das deutsche Steuerrecht gewährt folgende Steuerfreibeträge:
Steuerfreibeträge für alle, die mit ihrer Arbeitskraft Einkünfte erzielen
Grundfreibetrag
Das ist der Betrag, bis zu dem überhaupt keine Einkommensteuer anfällt. Er dient der Existenzsicherung und verschont Personen mit niedrigen Einkünften. Er steht allen zu, die mit ihrer Arbeit unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, von der Steuerklasse oder der ausgeübten Tätigkeit Einkommen erwirtschaften. Zu dieser Gruppe gehören Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Die Höhe des Grundfreibetrages orientiert sich am sozialhilferechtlichen Mindestbedarf. Er steigt pro Jahr nur geringfügig, um die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. 2014 liegt er bei 8.354 € für Alleinstehende und bei 16.708 € für Ehepaare.
Bereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.
Viele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.