Wie Sie mit Steuerfreibeträgen Ihre Steuerbelastung verringern

Steuerfreibetrag

Steuerfreibeträge, Steuerfreigrenze und Werbungskostenpauschbeträge

Der Steuerfreibetrag verringert die Höhe Ihrer Steuerschuld. Sie zahlen nur Steuern auf den Einkommensbetrag, der den Freibetrag übersteigt.

Neben dem Steuerfreibetrag gibt es auch Werbungskostenpauschbeträge und Steuerfreigrenzen. Sie verringern Ihre Steuerbelastung nur dann, wenn Ihre Einnahmen den gesetzlich fixierten Grenzbetrag nicht überschreiten. Sonst müssen Sie Ihre Einkünfte komplett versteuern.

Sie richten sich an Zielgruppen wie Arbeitnehmer, Selbstständige, Sparer, Schenker, Gewerbetreibende, Unternehmer, Eltern, Arbeitslose, Rentner und Übungsleiter. Das deutsche Steuerrecht gewährt folgende Steuerfreibeträge:

Steuerfreibeträge für alle, die mit ihrer Arbeitskraft Einkünfte erzielen

Grundfreibetrag

Das ist der Betrag, bis zu dem überhaupt keine Einkommensteuer anfällt. Er dient der Existenzsicherung und verschont Personen mit niedrigen Einkünften. Er steht allen zu, die mit ihrer Arbeit unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, von der Steuerklasse oder der ausgeübten Tätigkeit Einkommen erwirtschaften. Zu dieser Gruppe gehören Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Die Höhe des Grundfreibetrages orientiert sich am sozialhilferechtlichen Mindestbedarf. Er steigt pro Jahr nur geringfügig, um die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. 2014 liegt er bei 8.354 € für Alleinstehende und bei 16.708 € für Ehepaare.

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Dank des Steuerfreibetrages mehr Geld zur Verfügung haben

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Steuerfreibeträge, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, Steuern zu sparen. Zu den bekanntesten Steuerfreibeträgen zählen der Kinderfreibetrag, der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge, der Steuerfreibetrag für Rentner und Steuerfreibeträge in der Erbschaftsteuer. Einige Steuerfreibeträge werden vor der Berechnung von Steuern angewandt, während andere Freibeträge zu einer Erstattung bereits gezahlter Steuern führen.

Der Kinderfreibetrag

Eltern können in Deutschland ab der Geburt eines Kinds Kindergeld beantragen. Durch diese staatliche Leistung sollen Familien finanziell entlastet werden, denn Erziehung, Unterhalt und Ausbildung eines Kinds kosten viel Geld. Der Kinderfreibetrag nach Paragraf 32 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ein Steuerfreibetrag, der immer dann angewandt wird, wenn dies für die Eltern in Bezug auf die Einkommensteuer günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet. Der Kinderfreibetrag richtet sich nach der Anzahl der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinder.

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Steuerfreibeträge für Rentner

Steuerfreibeträge für RentnerBereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.

Beispiel zur Versteuerung der Renten

Angenommen ein Arbeitnehmer geht 2012 in Rente und erhält eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro. Davon müssen im ersten Jahr 64 Prozent also 640 Euro versteuert werden. Die restlichen 360 Euro können ab dem 2. Jahr als lebenslanger Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Steigt die monatliche Rente nun auf 1.100 Euro, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag dennoch nur 360 Euro.

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Steuertricks, die der Steuerzahler nutzen sollte

Steuer sparen mit SteuertricksViele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.

Steuer sparen – Den Rabattfreibetrag nutzen

In vielen Fällen erhaltenen Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen überlassen. Die Differenz zum normalen Abgabepreis gilt dabei als geldwerter Vorteil und muss deshalb versteuert werden. Allerdings haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Angewendet kann dieser jedoch nur auf Waren, die nicht speziell für den Mitarbeiter angefertigt wurden. Ein guter Steuertrick ist dabei, statt eines höheren Gehalts mehr Rabatte mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

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Aufteilung des Kinderfreibetrages bei Trennung der Eltern

Aufteilung des Kinderfreibetrages © st-fotograf - Fotolia.com
Kinderfreibetrag

Derzeit erhalten Eltern für jedes Kind einen Kinderfreibetrag in Höhe von 6.024 Euro. Damit soll das Existenzminimum des Kindes bei der Elternbesteuerung angemessene Berücksichtigung finden. Der Kinderfreibetrag wird über eine Ziffer auf der Lohnsteuerkarte der Eltern kenntlich gemacht.

Die Ziffer entspricht der Kinderanzahl, die steuerlich berücksichtigt werden kann. Sind die Eltern miteinander verheiratet oder leben in einer Gemeinschaft zusammen, erfolgt der Eintrag in der Regel auf der Lohnsteuerkarte eines Elternteils. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Betrag zu halbieren, beispielsweise wenn sich ein jeweils halber Kinderfreibetrag für ein Elternteil als steuerlich günstiger herausstellt.

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Steuerfreibeträge für Studenten – wie viel steuert der Fiskus zur Ausbildung dabei?

Steuerfreibeträge für Studenten
© Alterfalter – Fotolia.com

Knapp 70% aller Studenten müssen neben ihrem Studium jobben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Man trifft Studenten in Büros als Aushilfen, jede Menge von ihnen kellnern, einige braten Klopse in einem amerikanischen Filialkonzern, andere stopfen Werbeprospekte ihn ohnehin überquellende Briefkästen. Ein Studium ist teuer. Lehrbücher, Druckerpatronen und viele weitere direkte Kosten belasten das Budget. Horrende Mieten in den Universitätsstädten sorgen für die Sprengung. Sofern man ein wenig in diesem System sparen möchte, muss man sich noch mit der Machete durch das deutsche Steuerdickicht schlagen. Kindergeld, Steuern, Sozialversicherung, überall warten – vielleicht – kleine Hilfen oder größere Probleme mit noch größerer Wirkung.

Das Geld, das der fleißige Student mit dem Braten von Klopsen verdient, kann beispielsweise schnell zum Problem werden. Arbeitet der künftige Akademiker zu viel, möchte der Staat beteiligt werden. Schnell ist der jährliche Steuerfreibetrag überschritten und Steuern werden fällig. Es sei denn, man nutzt Freibeträge, Ausnahmen und Sonderregeln.

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Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

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