Steuerfreibeträge für Rentner

Steuerfreibeträge für RentnerBereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.

Beispiel zur Versteuerung der Renten

Angenommen ein Arbeitnehmer geht 2012 in Rente und erhält eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro. Davon müssen im ersten Jahr 64 Prozent also 640 Euro versteuert werden. Die restlichen 360 Euro können ab dem 2. Jahr als lebenslanger Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Steigt die monatliche Rente nun auf 1.100 Euro, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag dennoch nur 360 Euro.

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Steuer sparen – Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen

Arbeitslosenversicherung steuerlich absetzenBeiträge, die für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, sind vielleicht, wie die Beiträge zur Krankenkasse, bald steuerlich absetzbar. Das Verfassungsgericht muss darüber jetzt entscheiden.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge absetzbar wie Krankenversicherungsbeiträge?

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können seit 2010 zu einem wesentlich größeren Maß abgesetzt werden, wodurch der einzelne Bürger entlastet wird. Nach Meinung eines Ehepaars aus dem Süden Deutschlands sollten die Arbeitslosenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben von dem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

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Auch bei der Krankenversicherung gilt: Verschenken Sie nichts und geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab!

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit Januar 2010 sind Beiträge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung steuerlich in voller Höhe absetzbar. Bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung berücksichtigt der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die einbehaltene Krankenversicherung zu 96% und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung zu 100%. Nicht so einfach ist es für Privatversicherte: Diese erhalten … Weiterlesen