Beiträge, die für die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, sind vielleicht, wie die Beiträge zur Krankenkasse, bald steuerlich absetzbar. Das Verfassungsgericht muss darüber jetzt entscheiden.
Arbeitslosenversicherungsbeiträge absetzbar wie Krankenversicherungsbeiträge?
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung können seit 2010 zu einem wesentlich größeren Maß abgesetzt werden, wodurch der einzelne Bürger entlastet wird. Nach Meinung eines Ehepaars aus dem Süden Deutschlands sollten die Arbeitslosenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben von dem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.