Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.
Steueränderungen
Überlassung von Smartphones durch den Arbeitgeber
Bundestag entscheidet zugunsten der Steuerzahler – Steuerfreiheit ist garantiert

Arbeitgeber dürfen zukünftig Smartphones und Software Arbeitnehmern steuerfrei überlassen. Darauf einigte sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.Daraus resultierend wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, die die steuerfreie Überlassung von Smartphones und Software durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer regelt.
Die steuerfreie Überlassung von Smartphones einigt die Parteien des Bundestages
An dieser Regelung ist nicht nur der Beschluss an sich überraschend, sondern auch die Tatsache, dass sich die im Bundestag vertretenen Parteien in der Sache einig waren. Ein Zustand, den man sonst steuerpolitisch nur bei Diätenerhöhungen der Abgeordneten kennt. Das lässt Spielraum für philosophische Überlegungen, ob die Abgeordneten sich womöglich als Arbeitnehmer des Staates sehen und zukünftig ebenfalls von dieser Regelung profitieren oder wo der Grund für diese durchaus seltene Einigkeit zu finden ist.
Steuererklärung 2011 – das hat sich alles geändert
Steuervereinfachungsgesetz trägt erste Früchte
Das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz hat es möglich gemacht, dass die Steuerzahler ihre Steuererklärung 2011 nun deutlich schneller erledigen können. Vieles hat sich geändert, sodass bei einzelnen Positionen lediglich Pauschalbeträge eingesetzt werden können und eine Überprüfung der Absetzbarkeit hier in der Regel unterbleiben wird.
Die Steuererklärung 2011 lässt es nun zu, dass viele Dinge von der Steuer abgesetzt werden können, die bis dato nur schwerlich eine steuerliche Berücksichtigung finden konnten. Berufsbedingte Kosten beispielsweise oder auch Einnahmeausfälle dürfen in der Steuererklärung 2011 nun angegeben werden und der Steuerzahler hat gute Chancen, diese auch erstattet zu bekommen. Ziel ist es nämlich, auch im steuerlichen Sinne eine Anpassung an die Inflationsrate herzustellen, sodass jeder Bundesbürger hier einen Vorteil für sich in Anspruch nehmen kann. Was sich jedoch insgesamt alles geändert hat, ist nachfolgend beschrieben.
Steuern für eingetragene Lebensgemeinschaften
Künftig werden eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehegatten behandelt
Für viele Menschen ist die jährliche Steuererklärung ein Ärgernis, denn wer nicht in einer Ehe lebt, sondern in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, der wurde steuerlich bis dato sehr arg belastet. In der Regel war es nämlich so, dass beide Partner eine steuerlich sehr ungünstige Steuerklasse wählen mussten, sodass auch das zu versteuernde Einkommen wesentlich höher war als bei verheirateten Paaren. Während diese zwischen den Steuerklassen fünf und drei, beziehungsweise vier und vier wählen konnten, blieb den Paaren eingetragener Lebensgemeinschaften hier nur die Steuerklasse eins. Und zwar war diese von beiden Partnern zu wählen.
Eingetragene Lebensgemeinschaften Thema vor dem Finanzausschuss
Seit kurzer Zeit ist es jedoch klar, dass es in punkto steuerlicher Behandlung eingetragener Lebensgemeinschaften deutliche Änderungen geben wird. Lebenspartner, die zwar eingetragen jedoch nicht verheiratet sind, werden künftig bei der Steuer wohl wie Ehepartner behandelt. Angeregt hat…
Mehrwertsteuer und ermäßigte Mehrwertsteuersätze – die Auseinandersetzungen und Widersrpürchlichkeiten halten an!
Mehrwertsteuer – die Auseinandersetzungen um die ermäßigten Sätze halten an
Die schwarz-gelbe Koalition und die Mehrwertsteuer – Zu diesem wichtigen Thema fällt auch aufmerksamen Steuerbürgern wohl primär nur die unselige Debatte um die steuerliche Entlastung für Hotels und Hotelketten ein. Wer sich jedoch einmal die Zeit nimmt und einen Blick in den Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2009 wirft, findet dort eine Vereinbarung zur Einsetzung einer Reformkommission.
Diese Kommission wurde allerdings bis heute noch nicht eingesetzt- lediglich die erwähnte Einzelmaßnahme wurde – vor allem auf die starke Initiative der FDP hin – auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt.
Der Bundesrechnungshof hat diesbezüglich auch für dieses Jahr wieder eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuerregelungen angemahnt; leider verfügt diese angesehene Institution bei diesem Thema jedoch nicht über geeignete Sanktionsinstrumente, um die politischen Kräfte auch zu schnellerem Handeln zu bewegen. Dabei verzichtet der notorische klamme deutsche Staat durch diese Ausnahmeregelungen auf rund 20 Milliarden Steuereinnahmen. Die aktuell gültigen Regelungen im Bereich der regulären und auch der ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben nach übereinstimmender Meinung von Politikern und auch vieler Marktexperten darüber hinaus ein sehr willkürliches Bild in der Öffentlichkeit ab. Der ursprünglichen – und in ihrer Eigenschaft sehr sinnvollen – Ausnahmeregelung von sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Lebensmittel aus dem Jahre 1968 wurden über die Jahre nämlich immer mehr Ausnahmetatbestände hinzugefügt:
Das häusliche Arbeitszimmer – Steuerliche Praxistipps für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Was fällt eigentlich unter dem Begriff „häusliches Arbeitszimmer“?
Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden – wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.
An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschließlich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbedürfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein müssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschlägigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesländer und natürlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die räumliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes häusliche Arbeitszimmer muss zwingend räumlich von den privaten Räumlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine Tür oder einen separaten Zugang.
Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten überwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich begünstigt werden. Auch das bloße Vorhandensein einer Tür, auch wenn sie sogar abschließbar ist, reicht unter Umständen nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach übereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare häusliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines häuslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der nötigen Umsicht angegangen werden.
Das häusliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!
Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede
Während man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Berücksichtung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten – diesbezüglich anders aus.
Ohne Frage, die Pendlerpauschale ist für viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung und ihre Wiedereinführung wurde überall begrüßt. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat für die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der grünen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerstädtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen büssen soll.
Ganz anders stellt sich die Situation beim häuslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchten, haben dafür gute Gründe, denn in aller Regel ist das häusliche Arbeitszimmer kein zusätzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. Eine große Anzahl von Selbständigen, aber auch von Freiberuflern, hat darüber hinaus tatsächlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden und unterhält keine zusätzlichen Gewerbe- oder Büroflächen außerhalb der eigenen Wohnung. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumstände auch steuerlich gewürdigt werden. Zum Glück für alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Begünstigung von häuslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und temporären Abschaffungen.
Die Grenzen des Erfindungsreichtums – das Kommunalabgabengesetz kennt hier offensichtlich kaum welche
Das Kommunalabgabengesetz fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch tätigen Bürger sind regelmäßig von ihm „betroffen“. Erst kürzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbezügliche Gesetzestext räumt den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine recht erstaunliche Gestaltungsfreiheit ein – vor allem bei der „Erfindung“ neuer Steuern. Steuern sind hierzulande nämlich keineswegs nur Sache des Bundes oder der Länder. Die neu gestalteten Steuern der Kommunen dürfen sich allerdings nicht mit bereits bestehenden Steuern von Bund und Ländern doppeln oder überschneiden, da in diesem Fall in der Regel die Steuergesetzgebungshoheiten der übergeordneten Organe gelten.
Luftverkehrssteuer – Entlastungen und Belastungen

Polarisierende Steuergesetze ziehen sich durch die ganze Bundesregierungszeit wie ein roter Faden. Bürgerentlastungsgesetz, Steuerminderung für das Hotelgewerbe und nun kommt Luftverkehrssteuer. Sie soll nicht nur ab dem 01. Januar 2011 mehr Geld in die Bundeshaushaltskasse spülen, sondern auch ein Ersatz für die auf die bisher nicht durchgesetzte Steuer für Flugbenzin dienen. Das lässt auf den ersten Blick vermuten, als würde das für die Fluggesellschaften eine schwere finanzielle Belastung darstellen – aber wie so oft im leben werden diese Beträge letzten Endes ohnehin an die Fluggäste weitergegeben, und die Fluggesellschaften haben kaum Einbußen zu beklagen.
In der Praxis – und das war bereits vor in Krafttreten des neuen Gesetzes eindeutig heraus zu kristallisieren – wird die Luftverkehrssteuer die Ticketpreise deutlich beeinflussen. Minimierung der finanziellen Lasten seitens der Fluggesellschaften und genährter Frust der Fluggäste sind dann das Ergebnis.
Änderung der Steuer 2010 – doch kaum bemerkbar für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Die Ehe galt bis weit in das letzte Jahrhundert hinein als das Optimum für das Zusammenleben von Mann und Frau. Doch der gesellschaftliche Wandel führte zu einem Umdenken und heute spricht niemand mehr von einem Optimum. Wer es möchte tut es und wer nicht, der nicht. Und eben immer mehr Menschen haben sich gegen die Ehe und für das Zusammenleben entschieden. Im Jahr 1999 wurden insgesamt 2,1 Millionen nichteheliche Lebenspartnerschaften erfasst. Das klingt nun im direkten Vergleich gegenüber Verheiraten nicht sehr viel, jedoch hat sich Anzahl von 1989 bis 1999 verdoppelt. Mittlerweile werden genau diese Partnerschaften auch in gewissen Punkten gesetzlich berücksichtigt, aber um eine gleichberechtigte Basis gegenüber Verheirateten in Sachen Steuern zu erreichen, muss zunächst umgedacht werden. Denn auch wenn es eine Änderung der Steuer für 2010 gab, so wurden zwar allgemeine steuerliche Entlastungen geschaffen, jedoch nicht für Steuerzahler, die sich in einer nichteheähnlichen Lebensgemeinschaft befinden.
Änderung der Steuer für eingetragene Lebenspartnerschaft

Im August 2001 trat das Lebenspartnergesetz (LPartG) in Kraft und ermöglichte es so, dass auch gleichgeschlechtliche Partner der Ehe gleichgestellt werden. Inzwischen sind laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2007 15.000 Paare eine Lebenspartnerschaft eingegangen, die somit auch gesetzlich abgesichert sind. Doch beim Thema Steuern wies eine eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin Defizite auf. Erst mit dem Bürgerentlastungsgesetz und der Erbschaftssteuerreform erfolgten positive Änderungen für Steuerzahler in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und mit der Änderung der Steuer 2010 beziehungsweise Jahressteuergesetz 2010 soll eine weitere steuerliche Entwicklung entstehen.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, welches unter anderem den Sonderausgabenabzug der Kranken- und Pflegeversicherung regelt, kam auch für eine eingetragene Lebensgemeinschaft die ersten spürbaren steuerlichen Veränderungen. Denn vor der Beschließung des Gesetzes war es zwar möglich, dass Versicherte mit Familien ihre Beiträge steuerlich eintragen lassen konnten, jedoch nicht Steuerzahler, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Mit der Änderung der Steuer 2010, die mit Bürgerentlastungsgesetz folgte, sind auch Versicherungsprämien des eingetragenen Lebenspartner von der Steuer abziehbar. Selbst der Arbeitgeber muss mit der neuen Reglung den Sonderausgabenabzug berücksichtigen. Gleichzeitig ist das Bürgerentlastungsgesetz, dass die Absetzbarkeit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung nun für den Partner möglich, ein weiterer Schritt, dass gleichgeschlechtliche Beziehung steuerlich nicht mehr als Single behandelt und damit nicht nur vor dem Gesetz als Eheleute angesehen zu werden, sondern auch vor dem Finanzamt.
Änderung der Steuer 2010 – die unbekannten Neureglungen
Das Wachstumsbeschleunigungs- sowie das Bürgerentlastungsgesetz, welche in diesem Jahr in Kraft getreten sind, bedeuteten vor allem eine umfangreiche Änderung der Steuer 2010. Alleine das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das für Bürger und Unternehmen Entlastungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro mitbringt, dient, wie bereits der Name vermuten lässt, als Anschub für die deutsche Wirtschaft, die vor allem im Jahr 2008 und 2009 durch die Finanzkrise auch in Deutschland deutlich zu spüren war. Aber auch Familien sollen von der Gesetzgebung profitieren. Das möchte die Bundesregierung damit erreichen in dem sie sowohl den Kinderfreibetrag wie auch das Kindergeld erhöht. Bessere steuerliche Absetzbarkeit bei Unternehmen und auch Erben sollen von der Änderung der Steuer 2010 einen positiven Nutzen ziehen können. Gleiches gilt für das Bürgerentlastungsgesetz, welches Steuerzahler in einer von 9,2 Milliarden Euro entlasten sollen.
Insbesondere der Versorgungsaufwand ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, der mit dem 2010 in Kraft getretenen Bürgerentlastungsentlastungsgesetz nun besser steuerlich geltend gemacht werden kann. Beide neuen Gesetze wurden bereits vor 2010 stark frequentiert und diskutiert. Dabei kam es nicht immer zu positiven Stimmen, da die Milliarden Entlastungen in Zeiten der Finanzkrise und hohen Schulden des Bundeshaushaltes häufig als sinnlos dargestellt wurde. Doch es gab auch Gesetze, die gleichzeitig mit dem Bürgerentlastungs- und Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ins Leben gerufen wurden, jedoch kaum eine medialen Bedeutung zu gesprochen bekamen.
Die Änderungen beim Kindergeld 2010

In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienförderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch Änderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erhöhte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro für das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro.
Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorzüge der Änderungen Kindergeld 2010? Grundsätzlich erhält jeder deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU tätig sind. Ausländische Bürger können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
Die Änderungen Kindergeld 2010 gelten dabei nicht nur für eigene Kinder, sondern ebenso für Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die Förderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die jährliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro übersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der Änderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.
Steuereinnahmen im Mai 2010 leicht gestiegen
Es scheint, dass die Finanzkrise langsam überwunden wird und die Wirtschaft sich erholt. So hat das Institut für Wirtschaftsforschung nun seine Prognose für das Wachstum der deutschen Wirtschaft von 1,4 Prozent auf 1,9 Prozent angehoben. Trotz dessen bleiben die Steuereinahmen rückläufig, das zeigt der Monatsbericht 2010 des Finanzministeriums, wenn auch im Mai diesen Jahres ein leichtes Anziehen zu bemerken ist.

So gingen die Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Milliarden Euro zurück und sind somit um 3,5 Prozent rückläufig. Im Zeitraum Januar bis Mai 2010 nahm der Bund rund 82 Milliarden Euro ein, im gleichen Zeitraum des Jahres 2009 waren es jedoch durchschnittlich 85 Milliarden Euro. Trotz dessen konnten die gemeinschaftlichen Steuern im Vergleich zum Vorjahresniveau ein Plus um 2,1 Prozent erreichen. Das lag einerseits an den Umsatzsteuern, die um 6,5 Prozent stiegen, an den nicht veranlagten Steuern mit einem Aufstieg von 8,7 Prozent und an der Körperschaftssteuer. Jedoch sind die Einnahmen durch die Lohnsteuer um 6,6 Prozent gesunken. Grund für das Minus waren nicht die Kindergeldzahlungen, die aus der Lohnsteuer erfolgen, da diese nur um 2,7 Prozent trotz Kindergelderhöhung gestiegen sind. Allerdings haben die Zulagenleistungen der Altersvorsorge um 20,7 Prozent zugenommen. Das wiederum spricht für eine hohe Frequentierung der Inanspruchnahme der Riester Rente.
Das Jahressteuergesetz 2010
Der vom Bundesfinanzministerium ausgearbeiteter Gesetzentwurf vom Jahressteuergesetz 2010 wurde im Mai diesen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen. Die insgesamt 29 Artikel sind thematisch oder auch nur teilweise mit den Einzelmaßnahmen verbunden. Sie betreffen unter anderem Änderungen in der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die geförderten Altersvorsorgeleistungen.
Änderungen bei Einkommensteuer
Eine Änderung betrifft die Veräußerungsgeschäfte, die nun bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs nach einem Jahr nach der Anschaffung nicht der Steuerbarkeit unterliegen. Zudem wird der Verlust aus Grundstücksverkäufen oder Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern im privaten Bereich nicht mehr als Altverlust angerechnet und somit kann dieser nicht mehr mit dem Gewinn aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Außerdem können nun steuerpflichtige Arbeitnehmer bei einem Verdienst, der unter der Steuerbelastungsgrenze liegt, von der Einkommensteuererklärung befreit werden. Das gilt bereits auch für das Jahr 2009. Künftig werden ebenfalls bestimmte öffentliche Förderungsmaßnahmen von der Steuerermäßigung ausgeschlossen werden, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Änderungen bei Umsatzsteuer
Ab dem 01.01.2010 gelten nun auch neue Regelungen zur Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes. Betroffen sind lediglich Leistungen und nicht die Lieferung von Gegenständen. Jedoch wird ab Januar bei der Erbringung einer Leistungen als Unternehmer zwischen Abgabe an andere Unternehmen und Privatpersonen unterschieden. So gilt der Ort der Betriebsstätte des Empfängers, wenn das auszuführende Unternehmen die sonstige Leistung, die keine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne darstellt, an ein anderes Unternehmen ausführt. Anders ist es bei Erbringung einer Leistung an Privatpersonen. Dann gilt grundsätzlich der Ort an dem die Abgabe erfolgt ist. Liegt der Ort dann im Ausland, wird dort die Umsatzsteuer verlangt. Ein ausländisches Unternehmen wird nur anerkannt, wenn es in Deutschland keinen Wohnsitz, Zweigstelle oder Betriebstätte besitzt.
Außerdem wird dem neuem Jahressteuergesetz 2010 das so genannte Seeling Modell auf EU-Ebene abgeschafft. Dies ermöglichte, dass ein teil privat teils betriebliches Gebäude im vollen Umfang dem Vorsteuerabzug unterlegen war. Dabei musste die betriebliche Nutzung mindestens 10 Prozent betragen und das komplette Gebäude wurde dem Unternehmensvermögen zu geordnet. Allerdings war das Modell mit ausfallenden Steuerausfällen beim Finanzamt verbunden und aus diesem Grund beschloss die Europäische Union die Abschaffung des Seeling Modells. So ist es nur noch möglich anteilig den unternehmerisch genutzten Teil des Gebäudes mit dem Vorsteuerzug geltend zu machen. Bis zum 01.01.2011 soll das Gesetz umgesetzt werden.
