Die Änderungen beim Kindergeld 2010

Änderungen Kindergeld 2010

In diesem Jahr wurde seitens der Bundesregierung ein neues Steuerpaket ins Leben gerufen, dass vor allem die Familienförderung in den Vordergrund stellt. So gab es auch Änderungen Kindergeld 2010 und diese durchaus positiv zu bewerten, da sich der Betrag des Kindergeldes um 20,00 Euro erhöhte. Das bedeutet anstelle 164,00 Euro für das erste und zweite Kind werden nun monatlich 184,00 Euro ausgezahlt. Für das dritte Kind sind es ab 2010 190,00 Euro.

Doch wer bekommt Kindergeld und gleichzeitig die Vorzüge der Änderungen Kindergeld 2010? Grundsätzlich erhält jeder deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann, Kindergeld. Das gilt unter bestimmten Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU tätig sind. Ausländische Bürger können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

Die Änderungen Kindergeld 2010 gelten dabei nicht nur für eigene Kinder, sondern ebenso für Adoptions-, Stief- sowie Pflegekinder. In der Regel wird dann das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt, doch unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 25. Lebensjahr. Das tritt ein, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und bis zum 21. Lebensjahr wird die Förderung gezahlt, wenn sich das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Auch bei einem freiwillig sozialen Jahr oder einem ebenso freiwilligen Zivildienst im Ausland kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt werden. Allerdings gelten die oben genannten Punkte nicht, wenn das Kind die jährliche Einkunftsgrenze von 8.004 Euro übersteigt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmereglungen, die trotz der Änderungen Kindergeld 201 gelten. Beispielsweise macht das Kind eine Au-Pair Aufenthalt machen, dann kann das als Berufsausbildung gelten und der Zuschuss wird weiterhin gezahlt, wenn das Kind eine Sprachschule besucht und mindestens 10 Stunden in der Woche Unterricht vorweisen kann.

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