Die Grunderwerbssteuer in den alten und neuen Bundesländern

GrunderwerbssteuerWer in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundstück erwirbt, muss hierfür eine Grunderwerbssteuer bezahlen. Grundlage für die Berechnung ist das Grunderwerbssteuergesetz, wobei die Steuer zu 100 Prozent an die Bundesländer fließt. Die Länder können die erzielten Einnahmen an die Kommunen weiterleiten. Im Jahre 2012 beliefen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Grunderwerbssteuer auf etwa 7,3 Milliarden Euro. Dies waren 1,6 Prozent des gesamten Steuerertrags der Bundesrepublik.

Höhe der Grunderwerbssteuer

Wie hoch die Grunderwerbssteuer ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Bis 2006 galt noch ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Zum 01.09.2006 wurde dann den Bundesländern das Recht übertragen, den Steuersatz für die Grunderwerbssteuer eigenständig festzulegen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Grunderwerbssteuer in der Zwischenzeit angehoben. Einzig in Bayern und Sachsen gilt noch der ursprüngliche Steuersatz von 3,5 Prozent. In Bremen, Hamburg und Niedersachsen liegt der Steuersatz derzeit bei 4,5 Prozent. Einen Steuersatz von 5 Prozent für die Grunderwerbssteuer erheben Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (Erhöhung auf 6,5 Prozent zum 01.01.2014) und Thüringen. Im Saarland wurde die Grunderwerbssteuer zuletzt am 01.01.2013 auf 5,5 Prozent angehoben.

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Ab 01.01.2011 Grunderwerbssteuererhöhung in einigen Ländern

Änderungen in Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und dem Saarland

Erhöhung der GrunderwerbssteuerWer für das Jahr 2011 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, der muss unter Umständen finanziell tiefer in die Tasche greifen als bisher. Denn neben der üblichen Zinsbelastung für die Immobilienfinanzierung kommen nun in einigen Bundesländern noch die Erhöhungen für die Grunderwerbssteuer hinzu.

Grunderwerbssteuer ist Sache der Bundesländer

Da die Grunderwerbssteuer ausschließlich Ländersache ist, wurde bereits im Jahre 2006 im Zuge der neuen Föderalismusreform der damals gültige und einheitliche Grunderwerbssteuersatz in Höhe von 3,5 Prozent aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt können die Bundesländer selbst bestimmen, in welcher Größenordnung sie die Anhebung festlegen. Das hat zur Folge, dass nun quer durch ganz Deutschland unterschiedliche Sätze gelten, bei denen Privatleute kaum mehr durchblicken. Nicht alle Länder nutzen die Steuerreform und bleiben weiterhin beim ursprünglichen Grunderwerbssteuersatz; andere Länder wiederum, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin, haben die Gunst der Stunde für die eigenen Zwecke genutzt, und den Grunderwerbssteuersatz deutlich erhöht. Von 2007 bis 2010 stieg der Steuersatz hier um einen ganzen Punkt auf 4,5 Prozent.

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Grunderwerbssteuer nur bedingt von der Steuererklärung absetzbar

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In den eigenen vier Wänden leben ist der Traum vieler Menschen und ebenso Viele verwirklichen
sich dann auch den Wunsch nach einem trauten Heim. Wer sich allerdings ein Haus kauft, muss
nicht nur gegebenenfalls die monatlichen Raten an die Hausbank tilgen, sondern bekommt Post
vom Finanzamt, die gerne die Grunderwerbssteuer einziehen möchte. Der derzeitige Steuersatz liegt
bei 3,5 Prozent und ist ausgehend vom Kaufpreis. Beispiel: Wird ein Haus mit einem Kaufpreis in
Höhe von 80.000 Euro erworben, dann fallen insgesamt 2.800 Euro Grunderwerbssteuer an. Wenn
die Immobilie von zwei Personen oder mehr gekauft wurde und im Notarvertrag als Käufer
eingetragen sind, wird die jeweilige Summe aufgeteilt. Nicht gerade wenig was der Fiskus an
Steuern verlangt. Wer seine Immobilie dann auch selbst bewohnt, kann nichts davon steuerlich
geltend machen. Nur Eigentümer, die auch vermieten möchten, kommen in den Genuss, da dann die
Grunderwerbssteuer von der Steuererklärung absetzbar ist.

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