Grunderwerbssteuer nur bedingt von der Steuererklärung absetzbar

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In den eigenen vier Wänden leben ist der Traum vieler Menschen und ebenso Viele verwirklichen
sich dann auch den Wunsch nach einem trauten Heim. Wer sich allerdings ein Haus kauft, muss
nicht nur gegebenenfalls die monatlichen Raten an die Hausbank tilgen, sondern bekommt Post
vom Finanzamt, die gerne die Grunderwerbssteuer einziehen möchte. Der derzeitige Steuersatz liegt
bei 3,5 Prozent und ist ausgehend vom Kaufpreis. Beispiel: Wird ein Haus mit einem Kaufpreis in
Höhe von 80.000 Euro erworben, dann fallen insgesamt 2.800 Euro Grunderwerbssteuer an. Wenn
die Immobilie von zwei Personen oder mehr gekauft wurde und im Notarvertrag als Käufer
eingetragen sind, wird die jeweilige Summe aufgeteilt. Nicht gerade wenig was der Fiskus an
Steuern verlangt. Wer seine Immobilie dann auch selbst bewohnt, kann nichts davon steuerlich
geltend machen. Nur Eigentümer, die auch vermieten möchten, kommen in den Genuss, da dann die
Grunderwerbssteuer von der Steuererklärung absetzbar ist.

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Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Teil 1

Einmal im Jahr kommt die Steuererklärung und viele Steuerzahler grausen sich bereits Wochen vor dem Abgabetermin vor dem Ausfüllen des Formulars. Denn es ist nicht immer einfach einen Durchblick zu behalten. Doch dabei sind viele Punkte in der Steuerklärung absetzbar und so können Steuerzahler durchaus einiges sparen.

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Da wären zunächst die Freibeträge, die allerdings zuerst einmal auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden müssen. Ausnahme bildet da der Grundfreibetrag, der zur Sicherung des Existenzminimums dient und automatisch bei der Steuererklärung absetzbar ist. Seit 2010 liegt der Freibetrag für Ledige bei 8.004 Euro und für Verheiratete bei 16.008 Euro. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, fallen Einkommenssteuern an. Doch da gibt es noch mehr Freibeträge, die zwar nicht für jeden Steuerzahler gelten, aber doch im Groben zahlreiche Gruppen abdeckt. Darunter auch der Kinderfreibetrag, der sich ebenfalls aus dem Existenzminimum und dem Grundbedarf des Kindes berechnet. Derzeit liegt der Freibetrag bei 2.184 Euro für Alleinerziehende und bei 4.368 Euro für beide Elternteile. Der Kinderfreibetrag ist dann effizient, wenn sich nach Berechnung des versteuerten Einkommens der Freibetrag als günstiger erweist als das Kindergeld. Um das festzustellen, prüft das Finanzamt automatisch bei der Steuererklärung ob der Fall eintritt. Das bedeutet, dass das ausgezahlte Kindergeld auf die aus der Berechnung entstehenden Steuerersparnis angerechnet wird. Trotz dessen können Arbeitnehmer mit hohen Verdienst ebenso das Kindergeld beantragen, denn aufgrund genau dieser Prüfung entsteht kein Nachteil und ist weiterhin von der Steuerklärung absetzbar. Ebenso einen Pauschalfreibetrag gibt es bei Kapitaleinkünften. Wenn diese nicht die Grenze von 801,00 Euro im Jahr übersteigen, sind sie ebenso steuerfrei.

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