Bei einer Existenzgründung kommt es insbesondere darauf an, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei profitieren Freiberufler von einigen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise keine Gewerbesteuer bezahlen und können ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen/Überschussrechnung ermitteln. Dazu haben Freiberufler die Möglichkeit unabhängig von ihrem Umsatz einen Antrag auf Umsatzversteuerung zu stellen.
Wer zählt als Freiberufler?
In der Praxis ist es nicht immer ganz leicht, eine freiberufliche von einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eine erste Definition findet sich im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Im § 1 Abs. 1 ist Folgendes geregelt: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Etwas genauer wird das Einkommenssteuergesetz. Dieses unterteilt die Freiberufler in die Kategorien Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
Die Gewerbesteuer gehört im deutschen Steuerbereich zu den größten unklaren Faktoren bei der Profitermittlung und zeigt sich besonders in Ideen zur Erschaffung als großer Unsicherheitsfaktor. Dazu gibt es bei der Gewerbesteuer neben zahlreichen Alternativen unterschiedliche Fälle, Freibeträge und Berechnungen, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind.