Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

GewerbesteuerBei einer Existenzgründung kommt es insbesondere darauf an, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei profitieren Freiberufler von einigen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise keine Gewerbesteuer bezahlen und können ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen/Überschussrechnung ermitteln. Dazu haben Freiberufler die Möglichkeit unabhängig von ihrem Umsatz einen Antrag auf Umsatzversteuerung zu stellen.

Wer zählt als Freiberufler?

In der Praxis ist es nicht immer ganz leicht, eine freiberufliche von einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eine erste Definition findet sich im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Im § 1 Abs. 1 ist Folgendes geregelt: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Etwas genauer wird das Einkommenssteuergesetz. Dieses unterteilt die Freiberufler in die Kategorien Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

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Gewerbesteuer – ab wann wird sie fällig und wie kann ich Steuer sparen?

Gewerbesteuer sparenDie Gewerbesteuer gehört im deutschen Steuerbereich zu den größten unklaren Faktoren bei der Profitermittlung und zeigt sich besonders in Ideen zur Erschaffung als großer Unsicherheitsfaktor. Dazu gibt es bei der Gewerbesteuer neben zahlreichen Alternativen unterschiedliche Fälle, Freibeträge und Berechnungen, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind.

Selbst die Standortwahl spielt eine große Rolle bei der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer, denn neben einem bundesweit einheitlichen Modifikator können auch die Kommunen Hebesätze berechnen, die ortsabhängig sind. Die richtige Wahl des Standorts ist oftmals eine möglichkeit auch Steuern zu sparen.

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Gewerbesteuer sparen – geht das überhaupt?

Gewerbesteuer – die Situation in Deutschland

© Thomas Aumann – Fotolia.com

Obwohl natürlich auch in allen anderen europäischen Ländern Unternehmen und Gewerbetreibende Steuern entrichten müssen, nimmt die deutsche Steuerregelung in Gestalt der Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) eine steuerrechtliche Sonderstellung ein. Rechtlich gründet sich die Gewerbesteuer auf den Regelungen des GewStG, des Gewerbesteuergesetzes. Die genaue Durchführung der Gewerbesteuer-Erhebung durch die Finanzämter ist allerdings nicht im Gesetz selbst geregelt, sondern in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie in den Gewerbesteuer-Richtlinien. Die deutsche Gewerbesteuer zählt zu den so genannten Objektsteuern und darüber hinaus zu den Gewerbesteuern. Unter den Fachbegriff „Objektsteuer“ fällt sie, weil ihre Berechnungsgrundlage die objektive Ertragskraft des zu besteuernden Gewerbebetriebes ist.

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