Gewerbesteuer

Gewerbesteuer – ab wann wird sie fällig und wie kann ich Steuer sparen?

20. August 2012

Gewerbesteuer sparenDie Gewerbesteuer gehört im deutschen Steuerbereich zu den größten unklaren Faktoren bei der Profitermittlung und zeigt sich besonders in Ideen zur Erschaffung als großer Unsicherheitsfaktor. Dazu gibt es bei der Gewerbesteuer neben zahlreichen Alternativen unterschiedliche Fälle, Freibeträge und Berechnungen, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind.

Selbst die Standortwahl spielt eine große Rolle bei der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer, denn neben einem bundesweit einheitlichen Modifikator können auch die Kommunen Hebesätze berechnen, die ortsabhängig sind. Die richtige Wahl des Standorts ist oftmals eine möglichkeit auch Steuern zu sparen.

Firmen, die nicht unbedingt von einem bestimmten Standort abhängig sind, haben hier die Alternative, durch Nachprüfung von Kommunen mit nicht so hohen Hebesätzen und eine Firmengründung in dieser Stadt, bare Steuern zu sparen: Der gesetzlich vorgeschriebene Hebesatz beträgt in diesem Fall 200 Prozent, den allerdings ausschließlich die zuständige Gemeinde erhebt. Man sollte dabei allerdings nicht vergessen, dass der Hebesatz der Kommunen jedes Jahr neu bestimmt wird und so eine Unternehmensgründung in einer Stadt mit niedrigem Hebesatz uns noch gar keine Garantie gibt, dass dieser für lange Zeit so niedrig bleibt.

Wie viel Gewerbesteuer muss man zahlen und ab wann ist sie fällig?

Zur Begleichung von Gewerbesteuer sind hauptsächlich alle Einzelunternehmen, Leute- und Kapitalgesellschaften verpflichtet, Land- und Fortwirtschaftliche Betriebe müssen nur dann die Steuer zahlen, wenn sie registriert sind oder ihr Gewinn aus gewerblichen Dienstleistungen höher als 5.000 Euro jährlich ist. Befreit von der Gewerbesteuer sind Freelancer sowie Land- und Forstwirte, die zu keiner der oben genannten Gruppe gehören.

Die Gewerbesteuer wird nur aus dem Umsatz der Firma berechnet. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften muss sie erst ab einem Betrag in Höhe von 24.500 Euro gezahlt werden, bei anderen gesetzlichen Formen liegt der Freibetrag bei nur 3.900 Euro. Der Gewerbebetrag wird nun um den Freibetrag von 24.000 Euro reduziert und zum Schluss mit der bundeseinheitlichen Messzahl von 0,0035, also 3,5 Prozent, vervielfacht. Dieses Zwischenresultat wird nun mit dem entsprechenden Hebesatz verdoppelt und zeigt uns so die zu zahlende Gewerbesteuer.

Als Beispiel nehmen wir ein Unternehmen mit einem Ertrag von 125.000 Euro in Frankfurt: Wenn wir den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro abrechnen, kommen wir so zu einem Ertrag von 100.500 Euro. Nach Multiplikation mit dem bundeseinheitlichen Faktor von 3,5 Prozent erhalten wir so die Quote von 3.600 Euro. Diese wird mit dem Frankfurter Hebesatz von 480 Prozent multipliziert und so kommen wir zu einem Endergebnis – eine Gewerbesteuer von 16.500 Euro. Zum Vergleich: Die gleiche Firma hätte an einem Standort mit nur 150 Prozent Hebesatz nur noch 7.000 Euro Gewerbesteuer zu zahlen, also viel weniger!

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Gewerbesteuer zu verringern und so Steuern zu sparen?

Diese Steuer ist quartalsweise im Voraus zu zahlen. So sind die Zahlungen immer jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und dem 15. November fällig. Nach der Jahres-Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt ergeht die unwiderrufliche Entscheidung. Kompliziert hierbei ist besonders, dass die Steuer lediglich bei Privatleuten bis zu einem entsprechenden Hebesatz von 370 Prozent bei der Lohnsteuer angerechnet werden kann, auf die Einkommenssteuer darf sie nicht einbezogen werden, da sie rechtlich keine Betriebsausgabe zeigt.

Um die Gewerbesteuer zu verringern, helfen nur wenige Faktoren: Eine Aufteilung einer Firma in mehrere, in ihrer Art unterschiedliche und örtlich getrennte Gewerbe ermöglicht beispielsweise die Verringerung des Ertrags und die Anrechnung mehrerer Freibeträge. Sehr wichtig ist dabei, dass es deutlich um unterschiedliche Gewerbe und nicht nur verschiedene Bereiche geht. Nach den Gewerbesteuervorschriften ist jedes Gewerbe verpflichtet, die Steuer zu entrichten, auch wenn eine Person mehrere Geschäfte besitzt. Sie werden aber als eine Einheit anerkannt, sofern sie sachlich und finanziell voneinander abhängig sind, wobei diese Bedingungen nach den Beziehungen des Einzelfalls unterschiedliche Bedeutung haben.

Hilfreich ist hierbei auch Leasing: Leasingraten für Geräte oder Autos können als Betriebsausgabe von der Steuer voll abgeschrieben werden und sind so umsatzmindernd wirksam.

 

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