Kapitalertragsteuer – wie viel bekommt der Fiskus tatsächlich?

Kapitalertragssteuer FinanzamtIn Deutschland gibt es zahlreiche Steuern, die dem Bundesbürger auferlegt werden, damit der Fiskus seinen Haushalt finanzieren kann. Neben der Lohn- und Einkommenssteuer unterliegen die Steuerzahler der Mehrwertsteuer, der Tabaksteuer, der Mineralölsteuer, zum Teil der Grundsteuer, der Grunderwerbssteuer und vielen anderen Steuern mehr. Auch die Kapitalertragssteuer ist in aller Munde, denn wer beispielsweise Aktien verkauft und damit entsprechend Einkünfte erzielt, der wird vom Staat zur Kasse gebeten.

Die Kapitalertragsteuer ist eine gesonderte Art der Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um Steuern für Einkünfte und Einnahmen aus Kapitalvermögen. Seit dem Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Abgeltungssteuer für Erträge und Einkünfte aus Kapital eingeführt.

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Kapitalertragssteuer – hier dreht sich alles um Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen

KapitalertragssteuerErträge aus Kapitalanlagen wie Festgeldern oder Tagesgeldkonten unterliegen der Einkommenssteuer. Bis 2009 war die Höhe der Kapitalertragssteuer von der jeweiligen Art der Anlage abhängig. Zum 01.01.2009 ist die Kapitalertragssteuer in eine einheitliche Abgeltungssteuer übergegangen. Diese beträgt aktuell 25 Prozent. Unverändert geblieben ist, dass die Steuer erst ab einem bestimmten Freibetrag bezahlt werden muss.

Merkmale der Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer gehört zu den Quellensteuern und wird direkt von der auszahlenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Eine Ausnahme gilt nur bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags. Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags wird der Steuerpflichtige vom automatischen Steuerabzug der Kapitalertragssteuer befreit.

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Kapitalertragssteuer verhindert den automatischen Steuerabzug

Die Kapitalertragssteuer ist eine Art der Einkommenssteuer in Deutschland. Ihrer Art nach ist sie eine Quellensteuer, das heißt, dass sie dort, wo sie dem Grunde nach entsteht, einbehalten wird. In diesem Fall vom kontoführenden Institut, dass die Zinsen berechnet und auszahlt. Sie wird also direkt von den Kapitalerträgen abgezogen, sofern kein Freistellungauftrag zu berücksichtigen ist. Ein solcher Freistellungsauftrag kann vom Steuerpflichten in bestimmter Höhe an das Kreditinstitut erteilt werden, um zu verhindern, dass der automatische Steuerabzug getätigt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass eine natürliche Person die mit ihren Kapitalerträgen unterhalb von Freibeträgen liegt, diese nicht abgezogen bekommt. Liegt der Ertrag jedoch höher, wird die Einkommenssteuer von 25 Prozent an das Finanzamt abgeführt. Einrichtungen und Änderungen solcher…

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