Voraussetzungen für die außerordentliche Abschreibung auf Immobilien

Abschreibung von Immobilien

Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster rechtfertigt eine drastische Ertragsminderung einer vermieteten Immobilie noch nicht eine außergewöhnliche Abschreibung (Urteil vom 24.01.2013, Az. 11K 4248/10 E). Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts wurde Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Der vorliegende Fall

Im zugrundeliegenden Fall war eine gewerblich genutzte Immobilie an ein Einzelhandelsunternehmen vermietet worden. Nachdem der Einzelhändler den Mietvertrag gekündigt hatte, machte der Eigentümer des Ladenlokals gegenüber dem Finanzamt eine außergewöhnliche Wertminderung geltend, da ihm erst nach einem Jahr eine Weitervermietung zu einer um 80 Prozent geringeren Miete gelungen sei, die noch nicht einmal zur Kostendeckung ausreiche. Die Immobilie sei exakt auf die Bedürfnisse des bisherigen Mieters zugeschnitten gewesen. Aufgrund der veränderten Marktanforderungen an Einzelhandelsimmobilien könne die Immobilie nicht mehr an Verbrauchermärkte vermietet werden. Das Finanzamt erkannte die außerordentliche Abschreibung der Immobilie nicht an. Hiergegen klagte der Immobilienbesitzer beim Finanzgericht.

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Abschreibung Software – Kann bei Software ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden?

Abschreibung Software

Die Abschreibung von Software orientiert sich am Abschreibungsverfahren für die zugehörige Hardware, wenn es sich um Systemprogramme handelt, die ohne Zusatzentgelt zusammen mit der Hardware erworben werden. Bei unabhängig von der Hardware erworbenen Programmen erfolgt eine lineare Abschreibung von Software entsprechend der vom Bundesministerium der Finanzen angenommenen Nutzungsdauer von drei Jahren (bei Individual-Software: fünf Jahre). Fraglich ist aber, ob bei geplanten Software-Investitionen auch ein Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Absatz 1 EStG, früher „Ansparabschreibung“) geltend gemacht werden darf.

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Tipps bei Abschreibungen von Immobilien

Abschreibung aus Immobilien

Wer eine Immobilie erwirbt, muss mit erheblichen Kosten rechnen – der größte Poste ist hier natürlich der Kaufpreis, aber es fallen noch verschiedene weitere Kosten an, etwa für den Notar, die Eintragung im Grundbuch, den Makler und vieles mehr. Ein kleiner Trost bleibt aber: Einige Aufwendungen lassen sich steuerlich absetzen. Möglich ist das durch eine Abschreibung der Immobilie. Allerdings ist das nur bei vermieteten Objekten möglich. Wird ein Gebäude verschieden genutzt, muss eine Abschreibung der Immobilie eventuell anteilig angesetzt werden.

Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten können abgeschrieben werden

Da ein Grundstück sich naturgemäß nicht abnutzt, kann dieses auch nicht steuerlich abgeschrieben werden. Nur die Anschaffungskosten in Verbindung mit dem Gebäude, können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei wird zwischen zwei Arten der Abschreibung unterschieden – Abschreibungen über einen Zeitraum und Sofortabschreibungen. Zum einen kann der Kaufpreis für das Gebäude über einen Zeitraum von 40 oder 50 Jahren abgeschrieben werden. Weitere Kosten, die in der Steuererklärung angesetzt werden, dürfen ebenfalls über einen entsprechenden Zeitraum abgeschrieben werden. Darunter fallen:

  • Notarkosten, die beim Kauf der Immobilie anfallen
  • Gebühren für die Eintragung im Grundbuch
  • Maklergebühren
  • Gebühren und Kosten für ein Immobiliendarlehen
  • Kosten für Außenanlagen

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AfA-Tabelle

AfA-Tabelle

Fast alle Anlagegüter in einem Unternehmen haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Bei sehr hohen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Anlagegüter kann nicht jeder Euro sofort von der Steuer abgesetzt werden. Die steuerliche Absetzung erfolgt über die Jahre der Nutzung (§ 7 Abs. 1 EStG). Für jedes Anlagegut lässt sich in einem vom BMF herausgegebenen Dokument (AfA-Tabelle) die Nutzungsdauer ablesen. Grundlage für die in den AfA-Tabellen festgelegte Nutzungsdauer sind die betriebsgewöhnlichen Jahre der Nutzung eines Anlageguts. Die Annahmen in den AfA-Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung.

Sinn der AfA-Tabellen für die Abschreibung der Anlagegüter

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“. Es gibt verschiedene Arten von Abschreibungen (linear, degressiv, Teilwertabschreibung). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können sofort abgeschrieben werden, ein teures und langlebiges Anlagegut dagegen unterliegt der AfA. Der Sinn der AfA ist eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung – immer bezogen auf das konkrete Anlagegut. Für den Betrieb verwendbare Anlagegüter sollen mit der AfA im Idealfall genau so lange von der Steuer abgesetzt werden, wie sie tatsächlich der Erzeugung von Umsätzen dienen. AfA-Tabellen (Abschreibungstabellen), in denen Vorschläge für die Prognose der Abnutzung der einzelnen Wirtschaftsgüter vermerkt sind, dienen dabei vornehmlich als Grundlage für Steuertipps.

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Steuer sparen – AfA Tabelle

AfA Tabelle

So umfassend die Steuergesetzgebung ist, oft bleibt sie hinter der Realität zurück und stellt Unternehmen und Steuerberater vor große Herausforderungen. In der heutigen Zeit kommt kaum ein Unternehmen ohne Computer und verschiedene Software aus. Die Hardware stellt kein Problem dar, sie findet in der AfA Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter Berücksichtigung. Für Computer, Notebooks, Drucker und andere Peripheriegeräte beträgt laut AfA Tabelle die Nutzungsdauer drei Jahre. So klar die Regelungen die Hardware betreffend sind, bei der Software treten in der Praxis Probleme auf.

Hard- und Software in Verbindung

Die AfA Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter betrifft materielle Güter wie Computer oder Drucker. Software dagegen stufen die Finanzbehörden als immaterielles Wirtschaftsgut ein. Für immaterielle Wirtschaftsgüter existieren keine eigenen AfA Tabellen, daher entstehen in vielen Fällen Diskussionen über die jeweilige Nutzungsdauer mit den Finanzbehörden. Einfach liegt der Fall, wenn Hard- und Software zusammen erworben werden und die auf den Geräten installierte Software nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen ist. Hier greift die AfA Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter für Hard- und Software. Die Nutzungsdauer beträgt einheitlich 3 Jahre und der Preis für Hard- und Software wird einheitlich über die Nutzungsdauer laut AfA Tabelle abgeschrieben. Doch oft wird die Software separat erworben.

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Abschreibung von Immobilien – wichtige Hinweise

Abschreibung aus Immobilien

Der sukzessive Wertverlust von Gebäuden durch Abnutzung kann vom Eigentümer mit der möglichen Abschreibung von Immobilien zumindest steuerlich ausgeglichen werden. So soll unter anderem der notwendige finanzielle Spielraum für werterhöhende Maßnahmen geschaffen werden. Abhängig vom Baujahr des Gebäudes und der Nutzung gelten dabei aber unterschiedliche Regeln. Grundsätzliches zur Abschreibung von Immobilien Die für die Abschreibung … Weiterlesen

 

Vorteile bei der Abschreibung von Immobilien mit Denkmalschutz

Steuerbescheid Einspruch

Immobilien zählen in Deutschland zu den soliden Geldanlagen. Bei dieser Anlageform erhalten Eigentümer unter anderem einige Möglichkeiten der Steuerersparnis. Besonders hohe Steuerersparnisse durch Abschreibung der Immobilien können Eigentümer beim Kauf sowie bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien erzielen.

Denkmalgeschützte Immobilien in Deutschland

Eine Immobilie kann aufgrund der historischen Bedeutung oder des öffentlichen Interesses unter Denkmalschutz gestellt werden. Dabei gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen, sodass jedes Bundesland selbst festlegen kann, welche Immobilien unter das jeweils gültige Denkmalschutzgesetz fallen. Wurde eine Immobilie als Denkmal anerkannt, wird diese in eine Denkmalliste aufgenommen. Bevor die Immobilie nicht in diese Liste aufgenommen wurde, ist es nicht möglich, von den steuerlichen Vorteilen, die sich aus einer Abschreibung der Immobilie ergeben können, zu profitieren. Dabei gibt es für Selbstnutzer denkmalgeschützter Immobilien andere Möglichkeiten der Abschreibung, als es bei Kapitalanlegern der Fall ist, welche die Immobilie nicht selbst nutzen möchten. Die jeweiligen Steuersparmöglichkeiten, die sich zum Beispiel durch Abschreibung der Immobilie ergeben, werden in § 7 des Einkommensteuergesetzes geregelt.

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Die Abschreibung von Immobilien

Abschreibung von Immobilien

Die Immobilien haben als Kapitalanlage in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Angesichts der unrentablen Finanzprodukte von Banken und Versicherungen wird sich dieser Trend vermutlich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, vor allem im Rahmen der Altersvorsorge. Interessierte haben zwei Möglichkeiten – entweder sie kaufen eine Immobilie und bewohnen sie selbst oder … Weiterlesen

 

Abschreibung für Abnutzung – so werden die Gesamtkosten für den PKW ermittelt

Wer am Jahresende die Gesamtkosten für den Pkw ermitteln möchte, der muss auch entsprechende Kostenbelege haben, zu denen vor allem die jeweiligen Tankrechnungen und –quittungen, die Beitragsrechnungen zur Kfz-Versicherung, Werkstattrechnungen und auch der Steuerbescheid des Finanzamts gehören. Die Belege müssen den zuständigen Finanzbehörden vorgelegt werden, denn sie dienen der Ermittlung für den jeweiligen Kilometersatz. Liegen hier einzelne Belege nicht vor, können ersatzweise Eigenbelege erstellt werden, auf denen die Art der Kosten und auch die Höhe mit dem jeweiligen Verursachungsdatum notiert sind. Fehlen beispielsweise mehrere Tankquittungen, so haben die Kosten geschätzt zu werden, wobei diese Teilschätzung dem § 162 AO unterliegt und zweifelsfrei entstanden sein muss. Die Finanzämter selbst dürfen bei der Schätzung allerdings stets von den ungünstigsten Umständen ausgehen.

Ermittlung der Gesamtkosten des Pkw ist für die Abschreibung unabdingbar

[ad#rectangle]Um die jeweilige Abschreibung für Abnutzung (AfA) der Pkw zu berechnen, müssen die Gesamtkosten ermittelt werden, wobei hier nur die Bruttokosten einschließlich der geleisteten Mehrwertsteuer…

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Abschreibungen auf Wertpapiere müssen bei Geschäften mit Finanzinstrumenten in Einzelbewertung erfolgen

Kummulierte Wertberichtigungen sind bei Geschäften mit Devisen unzulässig

Ein gängiges Prozedere in allen Unternehmen ist das Erstellen der Monats- und Jahresabschlüsse. Anhand dieser Abschlüsse kann der Gewinn- oder Verlust des Betriebes ermittelt werden und weiter auch die Steuerschuld oder Steuerforderung. Neben den laufenden Geschäftsfällen, wie beispielsweise der Einkauf von Waren, der Verkauf von fertigen Gütern oder der Verbuchung der Kraftstoffquittungen, müssen am Geschäftsjahresende auch Wertberichtigungen für die Güter des Anlagevermögens und Umlaufvermögens getätigt werden. Da die meisten Wirtschaftsgüter einem Wertverlust oder Wertzuwachs unterliegen, hat diese Differenz dann dem Betriebsergebnis zugeführt zu werden. Nur so ist gewährleistet, dass dieses Ergebnis in sich schlüssig und…

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Abschreibung für Abnutzung (AfA) – Planmäßige Abschreibung greift nur beim Anlagevermögen

Wertminderungen im Umlaufvermögen ergeben sich durch den Börsen- oder Marktpreis

Abschreibung für Abnutzung
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Die buchmäßige Erfassung der sogenannten Wertverluste von Gegenständen, die das Umlaufvermögen betreffen, werden in der Buchführung als Abschreibungen auf das Umlaufvermögen bezeichnet. Obwohl es sich hier nicht um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, unterliegen auch diese Bilanzpositionen der Abschreibung und der jeweilige Wertverlust einer Rechnungsperiode hat notiert zu werden. Eine planmäßige Abschreibung für Abnutzung, wie es bei den Anlagegütern der Fall ist, kann hier jedoch nicht erfolgen, stattdessen können unter Umständen außerplanmäßige Wertverluste eintreten, die dann entsprechend die Posten der Abschreibungen berühren. In diesen Fällen greift das sogenannte Vorsichtsprinzip, welches nach handelsrechtlichen…

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Abschreibung für Abnutzung – Vorschriften wurden erneut geändert

Die Vorschriften für betriebliche Abschreibungen wurden wieder einmal geändert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut dafür, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen müssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile für den Betrieb ergeben, lässt sich nur im Einzelfall klären. Das Prinzip der Abschreibung, richtigerweise Absetzung für Abnutzung (kurz = AfA genannt), ist jedoch einfach und auch weiterhin in der Regel problemlos anwendbar.

Abschreibung für Abnutzung bei Selbstständigkeit

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, monatlich ihren Beitrag zur Einkommensteuer zu leisten. Bemessungsgrundlage ist hierfür das Bruttogehalt, von dem die zu leistende Einkommensteuer direkt auch abgezogen wird. Am Jahresende ist dann die Erstellung des Einkommensteuernachweises Pflicht, bei dem dann eventuelle weitere…

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Afa-Tabelle – Nutzungsdauer für Anlagegüter

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung der Abnutzung“, wenn es um das Steuerrecht geht. Hier muss man berücksichtigen, wie viel Wertminderung das Anlagevermögen durch die Nutzung erfährt.

Sobald ein sogenanntes Wirtschaftsgut mit der Absicht eingesetzt wird Einkünfte damit zu erzielen, ist es Anlagevermögen. Dieses verursacht selbstverständlicher weise Anschaffungskosten oder aber Herstellungskosten, sofern es aus dem eigenen Betrieb stammt. Somit zählt diese Anschaffung nicht als Vermögensminderung. Denn das Wirtschaftsgut wird ja sozusagen gegen den Kassenbestand oder das Bankguthaben in der entsprechenden Höhe „getauscht“. Dieser Fall tritt sowohl bei der Erzielung von Gewinneinkünften als auch bei der Erzielung von Überschusseinkünften ein. Dieses erworbene Wirtschaftsgut nutzt sich ab. Die Wertminderung, die…

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KfW Darlehen – Absetzung von Handwerkern

Reparaturkosten steuerlich geltend machen

Förderung bis Dezember 2010

Private Eigenheimbesitzer, die über die KfW-Bank gefördert werden, haben gleichzeitig auch die Möglichkeit Handwerks- und Reparaturkosten steuerlich geltend zu machen. Der diesbezügliche Steuerabzug kann zusätzlich zur gewährten Steuervergünstigung als eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Anzug gebracht werden. Maßgeblich für die Absetzung von Handwerkern ist die Vorschrift des § 35a EStG, die hier speziell alle privat geförderten KfW-Darlehensnehmer betrifft. Steuerliche Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen hingegen laufen weiterhin unter Aufwendungen für Werbungskosten und finden diesbezüglich keine Anwendung.

Wer ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen hat, kann die bis zum 31.12.2010 angefallenen Handwerkerkosten sogar schon dann absetzen, wenn das Eigentum noch gar nicht bezogen worden ist. Hier muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Eigennutzung in Zukunft explizit erfolgen wird. Begünstigt werden handwerkliche Leistungen für das Tapezieren und Streichen der Wände, Fliesenarbeiten, die Beseitigung von Mängeln, das Verlegen von Laminat oder Teppichböden sowie alle anderen Schönheits- und Reparaturarbeiten. Die Steuerbegünstigung greift dort, wo es sich um einmalige oder allgemeine Reparaturarbeiten, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Mit Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens sind auch diese Arbeiten steuerlich absetzbar.

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Können Maklergebühren abgesetzt werden?

Das Arbeitsfeld eines Maklers ist in der Regel die Vermittlung einer Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese zur Vermietung oder zum Kauf angeboten wird. Klar ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwischen dem Eigentümer und einem Interessenten steht. Der Makler wird mittels der sogenannten Maklergebühr entlohnt. Dabei kann die Höhe der Maklergebühr durchaus variieren.

Viele Immobilienbesitzer, aber auch Objektsuchende beauftragen einen Makler, der ihnen den Großteil der Arbeit abnimmt – im Gegenzug dazu erhält dieser eine Maklergebühr. Gerade wenn es darum geht, eine Immobilie zu vermieten oder ein optimales Mietobjekt zu finden, beispielsweise Büroräume, werden Makler hinzugezogen; denn in diesen beiden Fällen ist deutlich mehr Nachhaltigkeit bei der Recherche gefragt:

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