Von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung und wieder zurück – aber nur bis 01.01.2011!
Zum 01. Januar des Jahres 2008 wurde mit der Unternehmenssteuerreform die bis dahin steuerrechtlich legitime geometrisch-degressive Abschreibung für alle neu angeschafften Güter abgeschafft. Für alle bereits vor dem 01. Januar 2008 angeschafften Wirtschaftsgüter, die bisher auf degressive Weise abgeschrieben wurden, galt natürlich Bestandsschutz und sie konnten von den Unternehmen weiterhin auf degressive Weise abgeschrieben werden. Eigentlich sollte von diesem Zeitpunkt an nur noch die lineare Abschreibung möglich sein, aus wirtschaftspolitischen Überlegungen wurde diese stringente Neuregelung allerdings noch innerhalb des Jahres 2008 wieder eingeführt und zwar für einen Zeitraum von 24 Monaten. Hauptauslöser für diesen Schwenk zurück war natürlich die weltweite Finanzkrise mit ihren dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen. Alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen 31.12.2008 und 01.01.2011 angeschafft oder hergestellt wurden – oder eben noch angeschafft oder hergestellt werden – dürfen wieder degressiv abgeschrieben werden und zwar maximal mit einem Abschreibungssatz von 25 %, also dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung.
Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden – wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.
Immobilien gelten gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu den sicheren Anlagen und dienen vor allem als Altersvorsorge. Doch der Erwerb oder Bau eines Gebäudes bedeutet gleichzeitig hohe Kosten. Aber im gleichen Atemzug ist das Eigenheim, vor allem dann, wenn es nicht selbst genutzt wird, steuerlich durchaus attraktiv. Denn es gibt viele Möglichkeiten für die Steuerabschreibung von Immobilien.