Steuerbescheid: Einspruch einlegen und Steuern sparen

Steuerbescheid Einspruch

Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder dritte Steuerbescheid falsch ist. Und von den rund 3,7 Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide hatten zwei Drittel Erfolg. Daher lohnt es in jedem Fall den Steuerbescheid genau zu prüfen, auch wenn Sie mit Abgabe der Steuerklärung froh waren, diese unangenehme Aufgabe endlich beendet zu haben. Denn ohne genaue Prüfung … Weiterlesen

 

Steuerklassenrechner – Optimale Steuerklassenwahl für Eheleute

Steuerklassenrechner Lohnsteuer

Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Steuervorauszahlungen während eines Jahres, nicht aber die Höhe der jährlichen Einkommenssteuer, denn diese berechnen Sie mit der Steuererklärung unter Berücksichtigung Ihres Jahreseinkommens und möglicher steuermindernder Kriterien. Durch die Wahl der Steuerklasse können Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen oder reduzieren. Hier kann ein Steuerklassenrechner helfen. Alleinstehende ohne Kinder hingegen werden automatisch der Steuerklasse I zugeordnet und haben daher keine Möglichkeit der Steuerklassenwahl.

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Kindergeld, Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag – das können Eltern von der Steuer absetzen

Steuervorteil KindergeldFamilien mit Kindern werden vom Staat auf vielfältige Weise gefördert. Zentraler Punkt bei der Förderung ist der Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommenssteuergesetz (EStG). Dieser regelt die Förderung von Familien mittels Kindergeld, Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag. Dazu können Eltern in Abhängigkeit vom Kindergeld noch weitere Kosten von der Steuer absetzen. Vergünstigungen gibt es unter anderem in Form eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, dem Ausbildungsfreibetrag, der Kinderzulage oder dem Schulgeldabzug.

Förderung durch Kindergeld

Die Höhe des Kindergelds hat sich im Vergleich zu 2012 nicht verändert. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern pro Monat ein Kindergeld von 184 Euro. Für das dritte Kind gibt es 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro Kindergeld. Der korrespondierende Kinderfreibetrag beträgt für 2012 und 2013 jährlich 7008 Euro. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium verlängert sich die Kinderzahlung bis zum 25. Lebensjahr. Durch die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst wird dieser Zeitraum entsprechend verlängert.

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Hilfe bei der Steuererklärung – an wen kann/sollte man sich wenden?

SteuerberaterDie meisten Menschen befassen sich nur sehr ungern mit dem Thema Steuererklärung. Die Gesetze ändern sich ständig, sodass kaum noch jemand genau durchblickt. Vielfach verzichten Steuerzahler deshalb auf ein Ausfertigen der Steuererklärung und schenken dem Fiskus jedes Jahr eine Menge Geld. Doch auch wer beispielsweise mit einer entsprechenden Software die Steuererklärung selbst erledigt ist sich oft unsicher, ob auch tatsächlich alle Einsparmöglichkeiten ausgenutzt wurden. So ist es in vielen Fällen angeraten, sich professionelle Hilfe zu holen. Privatpersonen erhalten Hilfe bei der Steuererklärung unter anderem von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Unternehmen und Selbstständige lassen ihre Steuererklärung in den meisten Fällen ohnehin von einem externen Steuerberater erledigen.

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Änderungen bei den Sachbezugswerten in 2013

Änderungen bei den Sachbezugswerten in 2013Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.

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Steuervorteil: Kindergeld für volljährige und verheiratete Kinder

Steuervorteil KindergeldDas Kindergeld ist ein Bestandteil des Einkommenssteuerrechts. Etwa 90 Prozent erhalten diese Zulage in Form des Kindergeldes. Erst ab einem Einkommen von rund 33.500 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 67.000 Euro bei verheirateten Paaren wird das Kindergeld durch den Kinderfreibetrag ersetzt. Beide dienen dazu, das sächliche Existenzminimum des Kindes steuerlich freizustellen. Gewährt wird das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch an volljährige oder verheiratete Kinder.

Kinder ohne Berufsausbildung bzw. Studium

Für volljährige Kinder, die noch keine Ausbildung oder Studium abgeschlossenen haben, erhalten die Eltern während der Ausbildung bzw. der Wartezeit das Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle ob und in welchem zeitlichen Rahmen die Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. welchen Betrag sie damit verdienen.

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Kindergeld – die aktuellen Sätze und was bei der Einkommensteuer hier zu beachten ist

Kindergeld - Steuern sparenDer rechtliche Anspruch auf die Leistung wie Kindergeld besteht ab der Geburt und verliert die Gültigkeit mit dem 18. Geburtstag. Hier wird auf einen bestimmten Kindergeldantrag für die Leistung- Kindergeld, der bei der für Sie zuständigen Familienkasse abzugeben ist, einmal pro Monat gezahlt. Das Geld für ein Kind, das nach dem Erreichen der Volljährigkeit eine Weiterbildung, ein Studium oder Ausbildung beginnt, kann auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden. Darüber hinaus werden einer Berufsbildung ähnlicher Beschäftigungen, wie z. B. Praktikum, berücksichtigt, wenn diese Tätigkeit dem angestrebten Job förderlich ist.

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Steuern und ihr Fiskalzweck

Steuern und ihr ZweckDer Hauptgrund für die Erhebung von Steuern ist explizit die Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Staatshaushalts. Im ursprünglichen Sinne war dies seinerzeit der einzige Grund; in der neueren Geschichte zeigt sich jedoch, dass sich dieser Grundgedanke geändert hat. Die Steuern dienen inzwischen der Finanzierung von allgemeinen Aufgaben und von durch den Staat selbst verursachten Kosten. Die über Steuern erzielten Einnahmen dienen, entsprechend dem Steuerstaatsprinzip zur Entlohnung der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Weiter werden sie verwendet, um das Ziel des Sozialstaats zu unterstützen, der verpflichtet ist, soziale Unterschiede zumindest teilweise finanziell anzugleichen. Weitere Ausgaben, die durch Steuern vorgenommen werden sind unter anderem die Unterstützung von Lehre, Bildung und Forschung, die Aufrechterhaltung oder Schaffung ausreichender Infrastruktur sowie die Finanzierung der Streitkräfte.

Der Begriff Steuer und seine Bedeutung

Der Begriff “Steuer” wird mit dem Wort “stiura” aus dem Althochdeutschen abgeleitet. Stiura bedeutete dort früher Hilfe oder Stütze, also…

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Einkommensteuer: Entlastung in Schritten ist richtig

Zum vorgestellten Modell für eine Einkommensteuerreform durch die FDP erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler: „Das Handwerk begrüßt die Vorschläge der FDP zur Umsetzung steuerlicher Reformen und zur Konkretisierung des Koalitionsvertrages in der Steuer- und Finanzpolitik. Eine Reform des Steuerverfahrensrechtes führt zum Abbau unnötiger Bürokratie, kann schnell umgesetzt werden und … Weiterlesen