In der heutigen Gesellschaft wird das alltägliche Leben immer teurer. Die Kosten für Strom, Heizung und Miete sowie für Waren für den täglichen Bedarf schnellen in die Höhe. Geht es dann noch darum, eine Familie zu versorgen, reicht das Gehalt oftmals nicht aus. Viele Menschen nehmen deshalb einen zweiten Job an, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wie beim Hauptjob gibt es auch beim Nebenjob steuerlich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung vieles zu beachten.
Verschiedene Nebenjobs werden steuerlich unterschiedlich behandelt
Handelt es sich beim zweiten Job um einen Minijob, in dem monatlich bis zu 450,00 Euro verdient werden können, muss steuerlich wie folgt vorgegangen werden. Bei einem Minijob ist der Steuerzahler nicht dazu verpflichtet, Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten. Festzuhalten bleibt jedoch, dass dann auch kein umfassender Versicherungsschutz besteht. Die Ausübung eines Minijobs ist also immer lohnsteuerfrei für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hingegen muss Abgaben an die Sozialversicherung entrichten.
Viele Rentner haben in den letzten Monaten Post von ihrem Finanzamt bekommen. Darin werden sie aufgefordert eine Steuererklärung, in einigen Fällen sogar für die letzten Jahre abzugeben. Nachdem sich die Finanzämter in den letzten Jahren kaum bei den Senioren gemeldet haben, reagieren viele Betroffene verunsichert. Im Folgenden deshalb ein paar Steuertipps für den richtigen Umgang mit dem Finanzamt.
Alle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.
Die meisten Menschen befassen sich nur sehr ungern mit dem Thema Steuererklärung. Die Gesetze ändern sich ständig, sodass kaum noch jemand genau durchblickt. Vielfach verzichten Steuerzahler deshalb auf ein Ausfertigen der Steuererklärung und schenken dem Fiskus jedes Jahr eine Menge Geld. Doch auch wer beispielsweise
Gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige ist die Buchführung oftmals eine lästige Angelegenheit. Mit ein paar Tricks lässt sich der Arbeitsaufwand jedoch in Grenzen halten und zudem auch noch Steuern sparen. So lässt sich mit der Kleinunternehmerregelung und Nutzung der Vorsteuer-Pauschale jede Menge Zeit und Geld sparen.