Vorsteuer-Pauschale – Legales Steuer-Sparen für Kleinunternehmen und Freiberufler

Vorsteuer-Pauschale bei KleinunternehmernGerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige ist die Buchführung oftmals eine lästige Angelegenheit. Mit ein paar Tricks lässt sich der Arbeitsaufwand jedoch in Grenzen halten und zudem auch noch Steuern sparen. So lässt sich mit der Kleinunternehmerregelung und Nutzung der Vorsteuer-Pauschale jede Menge Zeit und Geld sparen.

Kleinunternehmerregelung nutzen

Unternehmen müssen in den ersten beiden Geschäftsjahren unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass überhaupt eine Umsatzsteuerpflicht besteht. Für den Fall, dass die Umsätze des Vorjahres einen Betrag von 17.500 Euro nicht überschritten haben und der voraussichtliche Jahresumsatz des aktuellen Geschäftsjahres nicht über 50.000 Euro liegt können sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt und besagt, das innerhalb der genannten Umsatzgrenzen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Kleinunternehmen weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dabei muss der Grund für die Umsatzsteuerbefreiung auf der Rechnung angegeben werden. Zudem wird auch auf den Abzug der Vorsteuer verzichtet. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch kein Muss. Wer beispielsweise hohe Vorsteuerausgaben bei der Unternehmensgründung hat, kann auch die Variante mit der Umsatzsteuer wählen. Diese Entscheidung ist dann allerdings für die nächsten fünf Jahre bindend.

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Was Kleinunternehmer steuerlich in 2012 beachten müssen

Kleinunternehmer und das Finanzamt

Kleinunternehmer und das FinanzamtKleinunternehmer müssen, wie auch alle anderen Privat- und Geschäftsleute jährlich Steuern abführen. Nun ändern die Gesetzgeber die Vorschriften aber jedes Jahr aufs Neue. Gerade für Selbstständige ist die Steuererklärung ein unangenehmes Thema, für das sie die Hilfe eines Steuerberaters häufig in Anspruch nehmen. Um Kosten zu sparen, sollte der Unternehmer bei jedem Jahreswechsel die Gesetze studieren.

Jeder ist nach dem Gesetz von der Umsatzsteuer befreit – demzufolge muss er diese nicht an das Finanzamt abführen. Lediglich die Einkommenssteuer bleibt ihm nicht erspart. Bevor er mit der Steuererklärung beginnt, muss der Unternehmer den voraussichtlichen Umsatz für das kommende Jahr einschätzen. Sollte die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten werden, so muss der Geschäftsmann keine Steuern zahlen. Demzufolge gilt der Unternehmer als klein, solange er ein Geringverdiener ist.

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Steuernummern beantragen – das müssen Sie beachten

Wer sich dazu entscheidet, als Selbstständiger zu arbeiten (Gewerbetreibender, Freiberufler), der muss sich selbst um seine Steuernummer kümmern. Diese dient der steuerlichen Erfassung durch die zuständige Finanzbehörde. Außerdem benötigt man diese Steuernummer, um mit ihr Rechnungen an die entsprechenden Kunden auszustellen. Hat man sich an das Gewerbeamt gewendet, um einen Gewerbeschein zu beantragen, dann setzt dieses sich in der Regel mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung und der Antragssteller erhält automatisch den so genannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zugesandt. Dieser muss selbstverständlich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden, um im Anschluss daran die Steuernummer auf postalischem Wege zu erhalten. Das Formular kann auch problemlos telefonisch beantragt werden, man kann es sich auch direkt beim Finanzamt abholen oder läd es sich ganz bequem aus dem Internet herunter.

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Nebentätigkeiten – wann müssen sie versteuert werden?

Nebenjob
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Immer mehr Menschen haben in der heutigen Zeit Schwierigkeiten, mit ihrem zur Verfügung stehenden Geld monatlich über die Runden zu kommen. Und hiermit sind nicht unbedingt nur die gemeint, die ohne Job und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sondern vielfach auch Menschen, die einen Vollzeitjob ausüben.

Schaut man sich Nachrichtenmagazine und Reportagen im TV an, dann wird immer deutlicher, dass in zahlreichen Familien das Geld derart knapp ist, dass ein Verdienst längst nicht mehr ausreichend ist, um die Lebenshaltungskosten adäquat decken zu können. Und ist dies der Fall, dann suchen viele Arbeitnehmer noch nach Nebentätigkeiten, die für eine finanzielle Entspannung der prekären Situation sorgen sollen.

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