Kleinunternehmer und das Finanzamt
Kleinunternehmer müssen, wie auch alle anderen Privat- und Geschäftsleute jährlich Steuern abführen. Nun ändern die Gesetzgeber die Vorschriften aber jedes Jahr aufs Neue. Gerade für Selbstständige ist die Steuererklärung ein unangenehmes Thema, für das sie die Hilfe eines Steuerberaters häufig in Anspruch nehmen. Um Kosten zu sparen, sollte der Unternehmer bei jedem Jahreswechsel die Gesetze studieren.
Jeder ist nach dem Gesetz von der Umsatzsteuer befreit – demzufolge muss er diese nicht an das Finanzamt abführen. Lediglich die Einkommenssteuer bleibt ihm nicht erspart. Bevor er mit der Steuererklärung beginnt, muss der Unternehmer den voraussichtlichen Umsatz für das kommende Jahr einschätzen. Sollte die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht überschritten werden, so muss der Geschäftsmann keine Steuern zahlen. Demzufolge gilt der Unternehmer als klein, solange er ein Geringverdiener ist.