Zweitjob – das muss in puncto Steuern beachtet werden

Ist Versteuerung bei Kleinunternehmen

In der heutigen Gesellschaft wird das alltägliche Leben immer teurer. Die Kosten für Strom, Heizung und Miete sowie für Waren für den täglichen Bedarf schnellen in die Höhe. Geht es dann noch darum, eine Familie zu versorgen, reicht das Gehalt oftmals nicht aus. Viele Menschen nehmen deshalb einen zweiten Job an, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wie beim Hauptjob gibt es auch beim Nebenjob steuerlich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung vieles zu beachten.

Verschiedene Nebenjobs werden steuerlich unterschiedlich behandelt

Handelt es sich beim zweiten Job um einen Minijob, in dem monatlich bis zu 450,00 Euro verdient werden können, muss steuerlich wie folgt vorgegangen werden. Bei einem Minijob ist der Steuerzahler nicht dazu verpflichtet, Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten. Festzuhalten bleibt jedoch, dass dann auch kein umfassender Versicherungsschutz besteht. Die Ausübung eines Minijobs ist also immer lohnsteuerfrei für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hingegen muss Abgaben an die Sozialversicherung entrichten.

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Bundestagswahl – auf was muss sich der Steuerzahler schon jetzt einstellen?

Bundestagswahl 2013 Steuern sparenEs sind nicht mehr viele Tage, bis die deutschen Bundesbürger aufgerufen sind, einen neuen Bundestag zu wählen. Wie immer vor einer Bundestagswahl werben die Parteien auch jetzt mit Vorschlägen und Gesetzesänderungen, die Entlastung für Staat und Bürger bringen sollen. Ob es am Ende wirklich so kommt, bleibt wie immer abzuwarten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung von Steuersündern haben es sich viele Parteien vor dieser Wahl zur Aufgabe gemacht, diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben. Deshalb soll sich steuerlich für viele Bundesbürger etwas ändern. Inwieweit diese Änderungen dann eintreffen werden, hängt natürlich im Wesentlichen vom Wahlergebnis ab.

Die Steuerpläne der Parteien im Überblick

Jede Partei hat in diesem Wahlkampf andere steuerliche Ziele. Ist es einigen Parteien wichtig, dass dem Steuerzahler mehr von seinem verdienten Geld bleibt, möchten andere Parteien, dass gut verdienende Steuerzahler von ihrem Reichtum etwas abgeben müssen. Die Unionsparteien setzen sich beispielsweise dafür ein, dass Kinder ab dem Jahre 2014 den gleichen Steuerfreibetrag erhalten sollen, wie Erwachsene. Tritt diese Regelung bei einem Wahlsieg in Kraft, werden jedoch nicht alle Familien mit Kindern davon profitieren. Handelt es sich bei den Betroffenen etwa um Familien, die lediglich Kindergeld erhalten, können diese von einem angepassten steuerlichen Grundfreibetrag nicht profitieren. Damit diese Familien jedoch nicht zu stark von einer derartigen Regelung ins Hintertreffen geraten, ist eine Anhebung des Kindergeldes geplant. Wie stark dieses dann angehoben werden soll, haben die Unionsparteien bislang offen gelassen. Dieser Vorschlag wäre zwar eine Entlastung für Eltern und Kinder, der Staat würde durch diese Regelung jedoch Belastungen in nicht geringer Höhe in Kauf nehmen müssen.

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Steuernews zum Thema Gleitzone Minijob

Nebenjob Minijob bis 450 €Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, sind seit Beginn des Jahres 2013 von einer Gesetzesänderung betroffen. So hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Lohnobergrenze von vormals 400,00 Euro auf 450,00 Euro angehoben wird. Dadurch haben sich natürlich auch Änderungen bei der Gleitzonenregelung ergeben. Hier liegt die neue Obergrenze nun bei 850,00 Euro.

Was hat sich in Bezug auf die Versicherungen geändert?

Jede Gesetzesänderung ist mit Übergangsregelungen verbunden, da sich die neuen Maßstäbe zumeist nicht umgehend umsetzen müssen. Diese Übergangsregelungen betreffen vor allem Minijobber, die sich in bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen befinden. Für die Betroffenen gilt, dass die Sozialversicherung bis Ende 2014 besteht. Die Sozialversicherungspflicht bleibt zwar bestehen, hier kommt jedoch noch die bisherige Gleitzonenregelung zur Anwendung. Dennoch steht Arbeitnehmern, die einen Minijob ausüben die Möglichkeit zur Verfügung, sich von der Arbeitslosenversicherung abzumelden. Diese Befreiung kann auch von der Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Einzig allein die Pflicht zur Rentenversicherung bleibt von diesen Möglichkeiten unberührt. Mit der Gesetzesänderung ändern sich für Minijobber auch die Beiträge, die sie als Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Diese fallen nun geringer aus. Minijobs, die mit dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, fallen gleich unter die Sozialversicherungspflicht. Um von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, muss ein Antrag bei einem Arbeitgeber gestellt werden. Übt der Betroffene mehrere Minijobs aus, muss bei jedem Arbeitgeber ein Antrag gestellt werden.

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Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre Gültigkeitsdauer

Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre GültigkeitsdauerAuch das Finanzamt ist nicht unfehlbar. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft berechnet wurde. Deshalb ist es wichtig, den Steuerbescheid direkt nach Eingang sorgsam zu prüfen. Enthält der Steuerbescheid Fehler, können Steuerpflichtige innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Die möglichen Formen des Einspruchs werden in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids nochmals ausführlich erläutert. Aufgrund der Vielzahl von Angaben ist die Prüfung jedoch nicht immer ganz einfach. Deshalb im Folgenden einige Erläuterungen, worauf bei einem Steuerbescheid besonders geachtet werden sollte.

Die persönlichen Daten

Bei den persönlichen Daten sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Bankverbindung korrekt eingetragen wurde. Von besonderer Bedeutung ist zudem das Datum des Steuerbescheids. Steuerbescheide besitzen generell nur eine vorläufige Geltungsdauer. Geht innerhalb der vorgesehenen Frist kein Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Bei Steuerbescheiden, die per Post versendet werden, beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum plus drei Tage für den Postversand. Angenommen der Steuerbescheid wurde am 12.05.2013 erstellt endet die Einspruchsfrist am 16.06.2013. Zu Beginn des Steuerbescheids wird noch die Art der Festsetzung genannt. Dadurch wird festgelegt, dass der Steuerbescheid oder Teile davon nur vorläufig gültig sind. Die Gründe hierfür werden am Ende des Bescheids nochmals ausführlich dargelegt.

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Kalte Steuerprogression – wie weit steigt der effektive Durchschnittssteuersatz noch an

Steigende SteuerprogressionDer Begriff Steuerprogression beschreibt den Anstieg des effektiven Steuersatzes, des Durchschnittssteuersatzes, abhängig vom zu erwartenden Einkommen. Die kalte Steuerprogression hingegen ist mit einem Beobachtungszeitraum über mehrere Jahre verbunden. Hier wird zwar auch ein Anstieg des effektiven Steuersatzes beobachtet, dieser ist jedoch ebenfalls noch abhängig von der Inflation. Bei der kalten Steuerprogression wird immer ein einheitlicher Tarif zugrunde gelegt. Dies kann zum Beispiel der aktuell vorherrschende Einkommenssteuertarif sein. Daher ist die kalte Steuerprogression auch nicht mit der indirekten zu verwechseln.

Wie der Durchschnittssteuersatz berechnet wird

Da die kalte Steuerprogression auch immer im Zusammenhang mit dem aktuellen Durchschnittssteuersatz steht, muss zunächst über dessen Berechnungsgrundlage gesprochen werden. Um den effektiven Steuersatz zu errechnen, muss der Steuerbetrag durch das zu erwartende versteuernde Einkommen geteilt werden. Da sich der Durchschnittssteuersatz immer am zu versteuernden Einkommen orientiert, fällt die Steuerlast nicht für jeden Steuerzahler gleich aus. Geringverdiener werden demzufolge nicht so hoch belastet, wie Personen mit einem höheren Einkommen. Doch vor allem Unternehmer werden von der Steuerprogression in der nächsten Zeit stark betroffen sein, so einige Experten. Um einen Spitzensteuersatz zu erreichen, wollte die Bundesrepublik Deutschland die Reichensteuer einführen. Diese besagt, dass wohlhabende Unternehmer, die ein hohes Einkommen zu versteuern haben, auch einen höheren Steuersatz zahlen müssen. Jedoch sieht sich die neu geplante Gesetzgebung noch einigen Stolpersteinen gegenüber. So erklärte das Verfassungsgericht die Reichensteuer teilweise für verfassungswidrig.

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Stundungsantrag – wenn für die Steuer die flüssigen Mittel fehlen

Stundung SteuernJährlich sehen sich Unternehmerinnen und Unternehmer der Problematik gegenüber, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Anhand der angegebenen Einnahmen und Ausgaben ermittelt das zuständige Finanzamt, ob eventuell Steuergelder nachgezahlt werden müssen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben jedoch oft nicht die finanziellen Mittel für die Nachzahlung und fassen eine Stundung ins Auge. Der Stundungsantrag ermöglicht die Steuernachzahlung zu einem weitaus späteren Zeitpunkt. Gestellt werden kann der Stundungsantrag bei der zuständigen Finanzbehörde. Gesetzlich sind alle Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Stundungsantrag und der Stundung von Steuern im Allgemeinen stehen in der Abgabenordnung in § 222 geregelt.

Wann kann der Stundungsantrag gestellt werden?

Möchte der Unternehmer einen Stundungsantrag einreichen, dann muss er seiner zuständigen Finanzbehörde einwandfrei belegen können, dass die Tilgung der Steuerschuld zum aktuellen Zeitpunkt eine sehr hohe Belastung darstellen würde. Ob dem Stundungsantrag dann stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Bewilligt wird der Anspruch auf Stundung der Steuern jedoch zumeist, wenn die Rückzahlung trotz der Stundung nicht in Gefahr gerät.

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Änderungen beim Jahressteuergesetz 2013 – das müssen Steuerzahler beachten

Die Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 ist weiterhin ungewiss. Das vom Vermittlungsausschuss erarbeitete Ergebnis wurde vom Bundestag abgelehnt aufgrund einer fehlenden Mehrheit abgelehnt. Nun muss sich der Bundesrat erneut mit dem Jahressteuergesetz 2013 befassen, wobei eine Einigung eher ausgeschlossen ist. Somit ist das Jahressteuergesetz 2013 faktisch gescheitert. Diese bedeutet jedoch nicht, dass einzelne im Gesetz vorgesehene Punkte nun gar nicht umgesetzt werden.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Aufgrund des von der Bundesregierung erstellten Existenzminimumsberichts sieht das Jahressteuergesetz 2013 eine Erhöhung des Grundfreibetrags vor. Da der Bundesrat diesem Punkt zugestimmt hat, tritt die Änderung rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Danach erhöht sich der Grundfreibetrag in bis 2014 in zwei Schritten um insgesamt 350 Euro. Seit Januar 2013 ist ein Einkommen bis zur Höhe von 8.130 Euro steuerfrei. Ab dem 01.01.2014 muss dann bis zu einem Betrag von 8.354 Euro keine Einkommenssteuer entrichtet werden.

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Steuerschulden stunden lassen – das sind die Voraussetzungen

Stundung von SteuerschuldenUnternehmen, die einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Steuerschulden zu stunden. Geregelt sind die Bestimmungen zur Stundung von Steuerschulden im § 222 AO. Danach ist eine Stundung immer dann möglich, wenn sich durch die Einziehung der Steuern besondere Härten für den Steuerpflichtigen ergeben und es zu aufgrund der Stundung zu keiner Gefährdung des Anspruchs kommt. Zudem sollte eine Stundung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen hin und gegen eine Sicherheitsleistung erfolgen.

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Stundungen von Steuernachforderungen – wann werden sie gewährt?

Die Abgabenverordnung sieht für die Stundung der Einkommensteuer keine spezielle Vorschrift vor. Daher gelten die Regelungen für alle Steuerarten und ebenso für alle Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis. So kann das jeweilige Finanzamt die Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ganz sowie teilweise stunden, wenn die Fälligkeit der Steuern für den Schuldner erhebliche Einbußen bedeuten würden. Ebenso auch wenn der Anspruch durch die Stundungen als nicht gefährdet angesehen wird. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, die Anspruchsgefährdung durch eine Sicherheitsleistung zu beseitigen.

Sollte ein Steuerzahler nicht in der Lage sein seine fällige Steuer pünktlich zu zahlen, so fallen nicht nur Säumniszuschläge an, ebenso drohen ihm Vollstreckungsmaßnahmen. Daher ist die Steuerstundung ein Ausweg um den Steuerpflichtigen zu helfen.

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Steuerliche Handhabung für die Beantragung einer Kur für Kinder

Für die Anerkennung sind strenge Voraussetzungen einzuhalten

Eine Kur dient dazu, die Gesundheit des Menschen zu erhalten und den physischen Zustand zu verbessern. Was bei berufstätigen Erwachsenen fast schon die Regel ist, da hier vor allem die Arbeitskraft erhalten werden soll, ist bei Kindern häufig jedoch noch die Ausnahme. Aber es gibt sie, die Kuren für Kinder. Meist handelt es sich hier um kleine Patienten, die aufgrund ihres schlechten körperlichen Verfassung zusammen mit einem Elternteil in Kur geschickt werden. Meist handelt es sich hierbei um heilklimatische Kuren, die vor allem in den…

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Mutterschutzgesetz – alle wichtigen Tipps

Dieses in Deutschland gültige Mutterschutzgesetz soll Frauen die Mutter werden oder gerade geworden sind, vor ungesunden Beschäftigungen im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit schützen. Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahre 1952. 2002 wurde es einer Bearbeitung unterzogen, die aktuellste Fassung ist aus dem Jahr 2009.

Ist die Frau Arbeitnehmer oder entsprechend in Heimarbeit beschäftigt, gilt für sie dieses Gesetz. Für weibliche Beamte gelten entsprechende Sonderregelungen der Länder und des Bundes. Allerdings unterscheiden sich diese nicht grundlegend von denen des entsprechenden Gesetzes. Verantwortlich für Gesetze dieser Art ist die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen. Diese ist beauftragt, sich um soziale Gerechtigkeit und Menschen- sowie Arbeitsrechte zu kümmern. Die Organisation besteht bereits seit 1919. Das erste Mutterschutzgesetz wurde in Deutschland im Jahr 1879 erlassen. Drei arbeitsfreie Wochen sollten damit jeder Mutter nach der Geburt…

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Steuerbetrüger – die Bundesregierung will härtere Maßnahmen ergreifen

Steuerbetrüger hat es immer gegeben und wird es immer wohl immer geben. Nun will die Bundesregierung jedoch nochmals mit verschärfteren Regeln für eine Eindämmung dieses, oftmals als Kavaliersdelikt angesehenen Steuerbetruges, sorgen.

Eine erste Änderung soll es in Bezug auf die Selbstanzeigepflicht geben. Kann der kürzlich erarbeitete Gesetzesentwurf durchgesetzt werden, so wird es zukünftig deutlich schwieriger werden, explizite Straffreiheit mittels einer Selbstanzeige zu erhalten. Das Bundeskabinett will mit diesem Gesetzentwurf größere Hürden in Bezug auf diese derzeitige Möglichkeit zur Straffreiheit bei Selbstanzeige schaffen.

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Steuernews: Google Steuer bei unseren französischen Nachbarn

Google Steuer – überraschende steuerliche Neuigkeiten aus Frankreich

Google Steuer? Gelten für Google bei unseren französischen Nachbarn etwa andere Google-Regeln? Eigentlich nicht. Natürlich gibt es auch in unserem befreundeten Nachbarland Frankreich nicht erst seit dem Jahre 2010 die bekannten Google-Dienste Google Maps, Google Earth, Google Chrome und Google Kalender. In Kürze wird sich auf dem so wichtigen Gebiet der Online Werbung die Situation rund um Google in Frankreich – vor allem aber für die in Frankreich beheimateten Werbungtreibenden im Online-Bereich selbst – allerdings fundamental etwas ändern. Die Ursache für diese explizite Umwälzung? Die geplante und weitestgehend verabschiedete so genannte Google-Steuer in Frankreich. Bereits zu Anfang des Jahres 2010 war über diesen möglichen Schritt in der Steuerpolitik der französischen Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy eifrig spekuliert worden, aber so richtig ernst genommen hat wohl kaum einer diese ungewöhnliche Maßnahme. Anders ist jedenfalls nicht die Überraschung der zukünftig von der Google Steuer Betroffenen zu erklären. Was aber bedeutet die Google Steuer nun konkret, wer ist eigentlich betroffen und ist eine Übertragung dieser Steuer auch auf Deutschland prinzipiell denkbar? Der Reihe nach:

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Steuernews: Steuererklärung nur noch alle 24 Monate

Steuererklärung nur noch im Rhythmus von zwei Jahren – ist das realistisch und umsetzbar und wer profitiert eigentlich davon?

Zugegeben, wer als nicht-unternehmerisch tätiger Steuerbürger macht schon gerne seine Einkommensteuererklärung! Von daher ist diese jüngste Initiative des Bundesministeriums der Finanzen unter Wolfgang Schäuble also sicher erst einmal grundsätzlich positiv zu bewerten. Schon 2012 soll es – nach unbestätigten Meldungen – übrigens schon so weit sein. Für den Lauf des Monats November 2010 sind zahlreiche Fachgespräche auf Bundes- und Länderebene angekündigt, in denen der mögliche bürokratische Aufwand, Steuerschätzung und auch Schätzungen für mögliche Steuerausfälle eruiert werden sollen. Von der hinlänglich bekannten Tatsache der geringen Begeisterung für die Erstellung der eigenen Steuererklärung aber einmal abgesehen, sollten sich steuerlich interessierte Personen – egal ob rein privater oder unternehmerisch tätiger Steuerbürger – aber in jedem Fall mit dieser zukunftsweisenden Thematik beschäftigen, denn hier geht es tatsächlich um weit mehr als nur um eine Ausweitung des Zeitintervalls zur Abgabe von Steuererklärungen. Sind die geplanten steuerlichen Maßnahmen insgesamt realistisch durchführbar, technisch und bürokratisch ohne vergrößerten Aufwand umsetzbar und wer soll eigentlich davon profitieren?

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Steuernews: Die Strompreise 2011 und die Brennelementesteuer

Kabinett Merkel II beschließt Brennelementesteuer zum 01.01.2011 – die Folgen

Nach zähem Ringen, viel Für und Wider und darüber hinaus einer satten Portion Lobbyismus seitens der Atomenergie-Riesen, wurde dann doch Ende September die – sowohl von CDU/CSU und FDP als auch von der Oppositionspartei SPD gewünschte – Brennelementesteuer beschlossen und tritt nun ab dem 01.01.2011 in Kraft. Im Gegensatz zur erst kürzlich beschlossenen Sonderabgabe auf Flugreisen gibt es bei der Brennelementesteuer allerdings keine Regelung, die Vorzieheffekte vermeiden soll. So war es also vor kurzem eigentlich auch nicht überraschend, dass viele Atomkonzerne, allen voran RWE, in einigen älteren Kernkraftwerken noch vor dem Jahreswechsel einen Großteil der Brennelemente austauschen werden. In der offiziellen Darstellung wird dies natürlich in erster Linie mit rein technischen Erwägungen begründet, jedoch liegt es aber für jeden offensichtlich auf der Hand, dass hier bereits Steuern für 2011 gespart werden sollen, denn die Brennelementesteuer fällt lediglich für Brennelemente an, die erstmalig nach dem 01.01.2011 in Betrieb genommen werden. Hier ausschließlich den Energiekonzernen einen Vorwurf zu machen, greift allerdings sicher zu kurz, denn auch jeder einzelne Steuerbürger – spätestens nach Konsultation mit seinem persönlichen Steuerberater – würde wohl hier die Gelegenheit ergreifen ohnehin nötige Investitionen aus steuerlichen Gründen vorzuziehen.

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