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Steuernews: Steuererklärung nur noch alle 24 Monate

23. November 2010

Steuererklärung nur noch im Rhythmus von zwei Jahren – ist das realistisch und umsetzbar und wer profitiert eigentlich davon?

Zugegeben, wer als nicht-unternehmerisch tätiger Steuerbürger macht schon gerne seine Einkommensteuererklärung! Von daher ist diese jüngste Initiative des Bundesministeriums der Finanzen unter Wolfgang Schäuble also sicher erst einmal grundsätzlich positiv zu bewerten. Schon 2012 soll es – nach unbestätigten Meldungen – übrigens schon so weit sein. Für den Lauf des Monats November 2010 sind zahlreiche Fachgespräche auf Bundes- und Länderebene angekündigt, in denen der mögliche bürokratische Aufwand, Steuerschätzung und auch Schätzungen für mögliche Steuerausfälle eruiert werden sollen. Von der hinlänglich bekannten Tatsache der geringen Begeisterung für die Erstellung der eigenen Steuererklärung aber einmal abgesehen, sollten sich steuerlich interessierte Personen – egal ob rein privater oder unternehmerisch tätiger Steuerbürger – aber in jedem Fall mit dieser zukunftsweisenden Thematik beschäftigen, denn hier geht es tatsächlich um weit mehr als nur um eine Ausweitung des Zeitintervalls zur Abgabe von Steuererklärungen. Sind die geplanten steuerlichen Maßnahmen insgesamt realistisch durchführbar, technisch und bürokratisch ohne vergrößerten Aufwand umsetzbar und wer soll eigentlich davon profitieren?

Steuererklärung nur noch alle 24 Monate – die Details der Planung

Der letzte Teil dieser Frage lässt sich schnell beantworten: In aller erster Linie die Steuerbehörden und Finanzverwaltungen des Bundes selbst. Denn eine seltenere Abgabe von Steuererklärungen – dazu noch verstärkt in digitaler Form dank ELSTER – könnte die stark angespannte Situation in puncto Personal und Ressourcen in diesem wichtigen Bereich sicherlich deutlich entspannen. Darüber hinaus würde eine Steuererklärung im Rhythmus von dann 24 Monaten auch sicher wieder mehr dringend benötige Personalressourcen für die Steuerprüfung und die Jagd nach Steuerflüchtlingen und steuerlich unsauber arbeitenden Unternehmern freimachen. Das Konzept der zweijährigen Abgabe von Steuererklärungen korrespondiert also recht gut mit den übrigen Maßnahmen des Ministeriums, wie zum Beispiel die bis 2011 stattfindende Umstellung der Lohnsteuer auf komplett digitale Dokumentation. Soweit so gut. Interessanter wird es allerdings, wenn man sich als aufmerksamer Steuerbürger einmal näher mit den zahlreichen bisher noch ungeklärten Fragestellungen rund um das neue Abgabeintervall für Steuererklärungen beschäftigt. Für abhängig beschäftigte, die nicht so viele Möglichkeiten zur Steuerersparnis und zur steuerlichen Gegenrechnung von eigenen Kosten haben, ist natürlich vor allem eine Frage von großem Interesse: Wenn die Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgegeben wird, wie sieht es dann eigentlich mit einer möglichen Rückerstattung aus, die bekanntlich ja schon in vielen privaten, jährlichen „Haushaltsbudgets“ eine fest eingeplante Größe darstellt? Ist es darüber hinaus realistisch, dass es für Bürger eine Art „Wahlrecht“ geben wird, denn sicher wünscht sich nicht jeder alle zwei Jahre die doppelte Arbeit für die Steuererklärung zu haben.

Das große Ganze – die Schlagzeile „Steuererklärung nur alle 24 Monate“ und das dahinter stehende Projekt

Unabhängig von diesen – eher dem Bereich der privaten Befindlichkeit zuzuordnenden Punkt – würde die Steuererklärung alle 24 Monate aber auch eine Reihe von Vorteilen für den privaten Steuerbürger bieten. Die Vorteile ergeben sich durch die Einbindung in ein größeres Projekt: Die generelle Vereinfachung der Steuerbürokratie. Die Steuererklärung soll mittelfristig nämlich – vor allem für abhängig Beschäftigte – sehr einfach werden, denn dem jeweils zuständigen Finanzamt sind – vor allem bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin – schon längst alle relevanten Eckdaten bekannt und könnten somit schon Bestandteil einer weitestgehend vorausgefüllten Steuererklärung sein. Der Steuerbürger müsste dann nur noch, zum Beispiel eben im Rhythmus von zwei Jahren – die vorliegenden Angaben prüfen, gegebenenfalls korrigieren und abschließend bestätigen. Die Vorteile einer im Wesentlichen bereits vorausgefüllten Steuererklärung kommen aber nur in Kombination mit einer noch schneller voranschreitenden Digitalisierung des gesamten Vorgangs der Steuererhebung in der BRD zum Tragen. Die in diesem sensiblen Datenzusammenhang sicherlich sehr berechtigten Bedenken von Datenschützern sind hier natürlich bekannt und werden auch in den anstehenden Gesprächen auf Bund- und Länderebene eine gewichtige Rolle bei der Planung dieses steuerlichen Mammutprojektes spielen.

 

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