Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Steuerfreibeträge, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, Steuern zu sparen. Zu den bekanntesten Steuerfreibeträgen zählen der Kinderfreibetrag, der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge, der Steuerfreibetrag für Rentner und Steuerfreibeträge in der Erbschaftsteuer. Einige Steuerfreibeträge werden vor der Berechnung von Steuern angewandt, während andere Freibeträge zu einer Erstattung bereits gezahlter Steuern führen.
Der Kinderfreibetrag
Eltern können in Deutschland ab der Geburt eines Kinds Kindergeld beantragen. Durch diese staatliche Leistung sollen Familien finanziell entlastet werden, denn Erziehung, Unterhalt und Ausbildung eines Kinds kosten viel Geld. Der Kinderfreibetrag nach Paragraf 32 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ein Steuerfreibetrag, der immer dann angewandt wird, wenn dies für die Eltern in Bezug auf die Einkommensteuer günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet. Der Kinderfreibetrag richtet sich nach der Anzahl der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Kinder.
Bereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.
Schwerbehinderte sind im täglichen Leben oftmals von erhöhten finanziellen Belastungen betroffen. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, gelten für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Steuererleichterungen. Aufgrund des komplizierten Steuersystems ist vielen Schwerbehinderten gar nicht bekannt, welche Steuererleichterungen sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden sind deshalb die wichtigsten Steuererleichterungen aufgeführt.

Wer einen Beruf ausübt und diesbezüglich in einem Arbeitsverhältnis steht, der muss Monat für Monat Lohn- oder Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Behörde zahlen müssen. Dass dies für allgemeinen Unmut unter den Arbeitnehmern sorgt, ist verständlich, denn kaum jemand möchte auf so viel Geld verzichten.