Steuer sparen

Steuervergünstigungen sinnvoll nutzen

2. Juli 2012

Steuervergünstigungen

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Definition der Steuervergünstigungen

Steuervergünstigungen sind als steuerliche Vorteile genannt, die aus politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen verschiedenen Gründen genehmigt werden und aus diesem Grund nicht von der Leistungsfähigkeit abhängig sind, sondern für die Ausführung politischer und sozialer Ziele benutzt sind.

Steuererleichterungen kommen aus verschiedenen Vorschriften der gesamten Steuergesetze. Sie müssen mit den europäischen Gesetzen abgestimmt werden und alle Voraussetzungen erfüllen.

Steuervergünstigungen sind aber auch oft als spezielle steuerliche Vorschriften bezeichnet. Vergünstigungen bei der Gehaltbsesteuerung werden aufgrund einer sogenannten synthetischen Lohnsteuer in Betracht gezogen. Wenn es sich um die Umsatzsteuer handelt, wird nur ein einfacher Steuersatz im Regel benutzt. Die Steuermindereinkünfte werden aber wegen der niedrigen Besteuerung der manschen Mittel und der Erlösung der Wohnungsmieten nicht erwähnt, offensichtlich deshalb, weil die Gruppe den Antragstellendern sehr groß ist. Steuererleichterungen werden in der Politik gebraucht, um bestimmte Ziele zu verfolgen.

Bei den Steuervergünstigungen ist in den letzten fünf Jahren einiges passiert. Es wurden Zahlreiche reduziert oder abgeschafft; es wurden aber auch etliche Neue beschlossen.

Wer kann Steuervergünstigungen bekommen?

Steuerliche Vergünstigungen sind beispielsweise für alle Schwerbehinderte ein großer Vorteil. Die Höhe der Vergünstigungen hängt von dem Grad der Behinderung ab. Deswegen können auch Personen, die behindert sind und deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 50 Prozent liegt nur unter bestimmten Voraussetzungen derartige Leistungen erhalten.

Die Personen, die behindert sind, in Einzelfällen auch deren Familienmitglieder, müssen den Schwerbehindertenausweis oder den Nachweis über die Schwerbehinderung vorlegen, um steuerliche Erleichterungen bei den Finanzbeamten zu erreichen. Folgendes ist in einem solchem Fall möglich: die Abrechnung eines Pauschbetrages bis zur 4.000,- €, erwerbsbedingter Kinderpflegekosten oder besondere Ausgaben, wie Betreuungskosten oder Fahr-Kosten.

Zu den Steuervergünstigungen gehören ausserdem:

  • Kindergeld
  • Verschiedene erwerbsbedingte Kinderpflegekosten
  • Pauschbetrag für Personen,die ihre Behinderung nachweisen können
  • besondere Schwierigkeiten bei Pflegepersonen, Pflegepauschbetrag
  • spezielle Schwierigkeiten durch private Kraftfahrzeugkosten

Außerdem können für schwer betroffene Vergünstigungen bei den Fahrkosten, bei der Einkommenssteuer, der Erbschafts- und Geldwertsteuer, der Versicherungen (Blinde, Gehörlose, Hilflose) und der Umsatzsteuer genehmigt werden.

Wie hoch sind die allgemeinen steuerlichen Erleichterungen?

Es gibt zwei Alternativen, die steuerlichen Erleichterungen gegenüber der Steuer geltend zu machen:

  • der Pauschbetrag für behinderte Menschen wird in Anspruch genommen, damit je nach Grad der Behinderung eine konkrete Summe in Ansatz gebracht werden kann.
  • es gibt auch die Alternative – die erhöhten Aufwendungen im Einzelnen an erkennbar zu machen. Dann muss jede einzelne Belastung oder Ausgabe durch die Vorlage von Quittungen, Rechnungen oder anderen Belegen ganz genau nachgewiesen werden.

Welche steuerlichen Erleichterungen können außerdem in Anspruch genommen werden?

Zusätzlich können zu den oben erwähnten Steuervergünstigungen folgende typische Mehraufwendungen bei der Steuer in Ansatz gebracht werden:

  • Pflege-Pauschbetrag steht den im Haushalt lebenden pflegenden Familienmitgliedern zu, wenn dem Behinderten das Merkzeichen H (hilflos) zugeordnet worden ist.
  • Fahrzeuge für Privatfahrten, Führerscheinkosten für behinderungsbedingte Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug.
  • Krankheits- und Kurkosten oder Kinderbetreuungskosten können in der Regel nur von Alleinerziehenden an erkennbar gemacht werden.
  • Aufwendungen für Haushaltshilfe sind nur möglich bei dem Behinderungsgrad von mindestens 47%.
  • erhöhte Werbungskosten: Es ist nur möglich bei dem Behinderungsgrad von 75% oder höher oder 55% und Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert).
  • Spezielle Ausgaben durch ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis. Voraussetzung ist das Merkzeichen H (hilflos) geltend zu machen.
  • Spezielle Ausgaben für eine spendenberechtigte Gruppe

Steuervergünstigungen für Kinder

Die Kinder bedingten Steuererleichterungen sind nicht nur das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag, sondern auch der BEA-Freibetrag.

Um Steuervergünstigungen für Kinder geltend machen zu können, müssen Sie eine bestimmte familiäre Beziehung zu dem Kind haben. Anerkannt werden nur:

  • leibliche Kinder und die, die adoptiert wurden (also Kinder, mit denen eine Blutsverwandtschaft besteht).
  • Pflegekinder

Damit man für ein Betreuungskind Steuererleichterungen bekommen kann, muss das Kind in Ihrem Haus mit Ihnen leben und Sie müssen sich zu diesem Pflegekind in einer dauerhaften familiären Beziehung befinden. Diese Kinder, die als Kostkinder bezeichnet sind, werden in diesem Fall nicht in Anspruch genommen. Es ist die Rede von dem Empfang von mehr als 5 Betreuungskindern..

Zu den echten Eltern darf keine Obhut- und Pflegebeziehung vorhanden sein. Also das heißt, dass das familiäre Verhältnis auf Dauer abgebrochen wurde.

 

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