Es sind nicht mehr viele Tage, bis die deutschen Bundesbürger aufgerufen sind, einen neuen Bundestag zu wählen. Wie immer vor einer Bundestagswahl werben die Parteien auch jetzt mit Vorschlägen und Gesetzesänderungen, die Entlastung für Staat und Bürger bringen sollen. Ob es am Ende wirklich so kommt, bleibt wie immer abzuwarten. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung von Steuersündern haben es sich viele Parteien vor dieser Wahl zur Aufgabe gemacht, diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben. Deshalb soll sich steuerlich für viele Bundesbürger etwas ändern. Inwieweit diese Änderungen dann eintreffen werden, hängt natürlich im Wesentlichen vom Wahlergebnis ab.
Die Steuerpläne der Parteien im Überblick
Jede Partei hat in diesem Wahlkampf andere steuerliche Ziele. Ist es einigen Parteien wichtig, dass dem Steuerzahler mehr von seinem verdienten Geld bleibt, möchten andere Parteien, dass gut verdienende Steuerzahler von ihrem Reichtum etwas abgeben müssen. Die Unionsparteien setzen sich beispielsweise dafür ein, dass Kinder ab dem Jahre 2014 den gleichen Steuerfreibetrag erhalten sollen, wie Erwachsene. Tritt diese Regelung bei einem Wahlsieg in Kraft, werden jedoch nicht alle Familien mit Kindern davon profitieren. Handelt es sich bei den Betroffenen etwa um Familien, die lediglich Kindergeld erhalten, können diese von einem angepassten steuerlichen Grundfreibetrag nicht profitieren. Damit diese Familien jedoch nicht zu stark von einer derartigen Regelung ins Hintertreffen geraten, ist eine Anhebung des Kindergeldes geplant. Wie stark dieses dann angehoben werden soll, haben die Unionsparteien bislang offen gelassen. Dieser Vorschlag wäre zwar eine Entlastung für Eltern und Kinder, der Staat würde durch diese Regelung jedoch Belastungen in nicht geringer Höhe in Kauf nehmen müssen.

Besitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.
Von einer veranlagten Steuer spricht man, wenn diese aufgrund einer eingereichten Erklärung durch die Steuerbehörden in Form eines Steuerbescheids festgesetzt wird. Im Gegenzug ist für eine nicht veranlagte Steuer vom Ertrag keine Steuererklärung erforderlich. Klassisches Beispiel ist die Kapitalertragssteuer, die in Form der Abgeltungssteuer pauschal auf Kapitalerträge erhoben und direkt von einer Bank oder Lebensversicherung an das Finanzamt abgeführt wird.
Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.
Steuern mit Umverteilungszweck dienen dazu, Einkommen und Vermögen so zu verteilen, wie es aktuell politisch erwünscht ist. Die Einkommenssteuer ist hier beispielsweise die wichtigste Steuer mit Umverteilungszweck. Mit Verweis auf das immer wieder bemühte Prinzip der Solidarität ist diese Steuer progressiv angelegt. Das bedeutet, dass die steuerliche Belastung mit der Höhe des Einkommens zunimmt, da nicht nur die Steuer insgesamt steigt, sondern auch der Steuersatz.