Unternehmenssteuer

Unternehmenssteuern – die wichtigsten hier im Überblick

10. September 2012

In Deutschland ist jedes Unternehmen und jede Privatperson verpflichtet Steuern zu zahlen. Bei den Unternehmen sind alle Geschäftstätigkeiten in ein System eingebunden, das sich durch eine Vielzahl von Steuerarten auszeichnet, die wiederum an diversen Anknüpfungspunkten gebunden sind.

Somit ist also das Ziel nur die wichtigsten Unternehmenssteuern zu benennen, damit man nicht den Überblick verliert. Um dies noch etwas zu erleichtern, wurde die Gesamtheit der Steuern, denen ein Unternehmen unterliegt, in drei Kategorien unterteilt.

Die Steuern aus Erträgen

Zu den wesentlichsten Steuerarten dieser Unternehmenssteuern gehören die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag.

Die Ertragsbesteuerung bei den Unternehmenssteuern unterliegen einer wesentlichen Unterscheidung bei der Besteuerung, dem Transparenzprinzip und dem Trennungsprinzip.

Der transparenten Besteuerung unterliegen besonders Einzelunternehmen und Personengesellschaften. All ihre erzielten Gewinne unterliegen der Einkommenssteuer. Des Gesellschafters. Somit schließt sich auch wieder der Kreis zu den Privatpersonen, die im klassischen Sinne Zahler der Einkommenssteuer sind. Ihre Erhebung unterliegt speziellen Regelungen für das inländische Einkommen und sogar dem Welteinkommen. Die Rechtsgrundlage ist das Einkommenssteuergesetz, in der auch die Bemessungsgrundlagen für das zu versteuernde Einkommen festgelegt.

Das Trennungsprinzip kommt insbesondere bei Kapitalgesellschaften zum Tragen. Ihre Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer. Dies bedeutet, dass die Ausschüttungen der persönlichen Einkommenssteuer des Anteilseigners unterliegen. Er hat für sich die Abgeltungssteuer anzuwenden. Sollte es sich bei dem Anteilseigner nicht um eine Privatperson, sondern um eine andere Kapitalgesellschaft handeln, sind die Ausschüttungen weitgehend steuerfrei. Lediglich 5% nicht abzugsfähige Betriebsausgaben bilden hier die Ausnahme.

Ein weiterer Punkt dieser Unternehmenssteuern ist die Gewerbesteuer. Sie fällt an, wenn im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens Einnahmen aus Gewerbebetrieb erzielt werden.

Der Solidaritätszuschlag wird bei Unternehmen immer dann erhoben, wenn Einkommen- oder Körperschaftssteuern anfallen.

Steuern aus dem Verbrauch

Zu dieser Art der Unternehmenssteuern gehören die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer.

Die Umsatzsteuer wird eigentlich vom Unternehmen erhoben, allerdings wird sie praktisch vom Endverbraucher getragen. Somit wird diese Unternehmenssteuer wirtschaftlich nicht vom Unternehmen getragen, sondern rein vom Endverbraucher. Somit hat das Unternehmen diese Steuer lediglich auf Grundlage der eigenen Wertschöpfung zu entrichten und ist daher zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Die Grunderwerbsteuer ist ein Teil der Unternehmenssteuer, der nicht sehr häufig vorkommt, dann allerdings sehr wichtig ist. Die Grunderwerbsteuer fällt immer dann an, wenn der Erwerb eines inländischen Grundes erfolgt. Seine Höhe ist je Bundesland unterschiedlich, beträgt aber in der Regel immer zwischen 3,5% und 5% der Bemessungsgrundlage. Sie macht rund 1% des Steueraufkommens n Deutschland aus.

Neben diesen beiden Steuern können auch noch weitere Verbrauchssteuern im Rahmen der Unternehmenssteuern anfallen. Diese haben aber in der Regel keine Bedeutung und werden daher nicht weiter durchleuchtet.

Steuern aus der Substanz

Zu dieser Art der Unternehmenssteuern gehören die Grundsteuer, die Erbschaft- und Schenkungssteuer.

In Deutschland ist die Grundsteuer eine Steuer auf das Eigentum von Grundstücken und deren Bebauung. Es gibt einen von den Finanzbehörden festgelegten Einheitssatz, auf diesen wird allerdings noch der individuelle Hebesatz angewendet. Die Höhe des Hebesatzes unterliegt rein der Festlegung der jeweiligen Gemeinde. Nicht umsonst gilt die Grundsteuer auch als Gemeindesteuer. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuern in Deutschland.

Nicht ganz unwichtig bei der Unternehmenssteuer ist auch die Erbschaft- oder Schenkungssteuer, die immer bei einer Erbschaft, oder Schenkung anfällt. Diese Steuern werden immer fällig, auch wenn ganze Unternehmen, oder Unternehmensteile betroffen sind.

Die Erbschaftsteuer wird immer dann fällig, wenn durch den Tod ein Vermögenserwerb passiert. Dagegen ist die Schenkungssteuer fällig, wenn eine unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden vorgenommen wird. Selbst wenn man im ersten Moment nicht dran denkt, so sind auch diese Steuern ein wesentlicher Teil der Unternehmenssteuern von Unternehmen.

Zusammenfassung zum Thema Unternehmenssteuern

Bei den drei Hauptüberschriften und den darunter erwähnten Steuern handelt es sich nur um einen kleinen Ausflug aller Unternehmenssteuern, die anfallen können. Es gibt noch zahlreiche weitere Steuern, die allerdings nicht von wesentlicher Bedeutung sind für die Unternehmenssteuern und daher hier keine weitere Beachtung finden. Als Unternehmer sollte man sich aber vertrauensvoll an einen Steuerberater wenden, der sich mit der Thematik gut auskennt und entsprechend kompetent beraten kann.

 

 

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