Steuer sparen

Informationen zum Wechsel der Steuerklasse

6. September 2012

Mit der richtigen Steuerklasse Steuern sparenDie Steuerklasse, oder auch Lohnsteuerklasse, ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung des ausgezahlten Gehalts. Bei den Arbeitnehmern richtet sich der Lohnsteuerabzug immer an der Steuerklasse. Zusätzlich zu diesem Abzug kommen dann noch der Abzug vom Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.

Das Einkommensteuergesetz kennt sechs Steuerklassen, in denen die Arbeitnehmer Deutschlands eingeteilt sind und in denen sie unter bestimmten Voraussetzungen wechseln dürfen.

Einteilung der einzelnen Steuerklassen

Damit man versteht, zwischen welchen Steuerklassen man wählen kann, sollte man zuerst wissen, welche Steuerklassen es gibt und welche Voraussetzungen an die jeweilige Steuerklasse gebunden sind.

Die Steuerklasse I ist für ledige Arbeitnehmer gedacht und für Verheiratete, deren Ehepartner beschränkt steuerpflichtig ist. Weiterhin fallen in diese Klasse Verheiratete, die dauerhaft getrennt leben, geschieden sind, oder auch Verwitwete, wobei diese Personen erst in diese Steuerklasse im übernächsten Jahr nach dem Tod des Ehepartners rutschen.

Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen auch die Voraussetzungen für die Steuerklasse I gegeben sind. Gleichzeitig müssen sie auch Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Auch Verwitwete mit mindestens einem Kind fallen in diese Steuerklasse, im Monat nach dem Tod des Ehepartners.

Die Steuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauerhaft getrennt lebend sind und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner muss dann allerdings die Steuerklasse V wählen. Auch wird diese Steuerklasse gewählt, wenn der Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig ist.

Die Steuerklasse III gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verwitwete, bis zum Ende des auf den Tod des Ehepartners folgenden Kalenderjahres.

Die Steuerklasse IV ist für alle verheirateten Arbeitnehmer vorgesehen, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht getrennt leben. Optimal ist diese Steuerklasse, wenn beide Arbeitnehmer ungefähr gleichviel verdienen.

Die Steuerklasse V wird dann gewählt, wenn beide Ehepartner es explizit beantragen. Der Ehepartner ist bei dieser Wahl immer in der Steuerklasse III einzureihen. Gewählt werden sollte diese Variante, wenn beide Ehepartner sehr unterschiedlich hohe Einkommen haben. Der Besserverdienende kommt dann in die Steuerklasse III und der Geringverdienende in die Steuerklasse V.

In die Steuerklasse VI werden alle Arbeitnehmer eingetragen, deren Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis genötigt wird. Zudem muss der Arbeitgeber laut Gesetz alle Arbeitnehmer in diese Steuerklasse eintragen, die schuldhaft die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verweigern. Hierbei handelt es sich um die Steuerklasse mit der höchsten Belastung für den Arbeitnehmer.

Steuer sparen – Wie und warum man die Steuerklasse wechselt

Wie man die Steuerklasse wechselt, ist eigentlich nicht weiter kompliziert. Seit dem 01. Januar 2012 obliegt die Zuständigkeit zum Wechsel der Lohnsteuerklassen den Finanzämtern. Vorher war die jeweilige Meldebehörde zuständig. Somit sind die Änderungen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Dabei ist es auch wichtig, die entsprechenden Voraussetzungen auch nachzuweisen. Zum Beispiel muss bei einer Hochzeit die Hochzeitsurkunde vorgelegt werden. Das Finanzamt führt dann die gewünschten Änderungen aus. Soll in eine für den Arbeitnehmer günstigere Steuerklasse gewechselt werden, muss der Antrag vom Arbeitnehmer folgen. Grundsätzlich darf die Steuerklasse einmal im Jahr kostenfrei gewechselt werden. Arbeitslosigkeit und Tod der Ehegatten bilden dabei allerdings eine Ausnahme.

Die Gründe eine Steuerklasse zu wechseln können sehr unterschiedlich sein. Jeder Arbeitnehmer sollte aber regelmäßig seine Wahl der Steuerklasse prüfen, denn durch geschickte Wahl der Steuerklasse zahlt er monatlich auch nur so viele Steuern, wie am Ende des Jahres auch für ihn gelten. Dadurch kann der Arbeitnehmer auch etwaige Gelder vom Staat erhöhen, denn Elterngeld und auch das Arbeitslosengeld I orientieren sich am Nettogehalt.

Wer ledig ist, ist automatisch in die richtige Steuerklasse eingeteilt und hat keine Wahlmöglichkeit. Ein Wechsel ist für sie nur möglich, wenn die heiraten. Als Verheiratete haben sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Steuerklassen zu wählen. Bei dieser Wahl sollte dann das Gehalt der Arbeitnehmer eine wichtige Rolle spielen, denn wenn beide fast dasselbe Gehalt beziehen, wählt man die Steuerklasse IV für beide Ehepartner. Sollte einer deutlich mehr verdienen als sein Ehepartner, wird man die Klassen III und V wählen. Auch wenn eine Schwangerschaft geplant ist, sollte man einen Wechsel der Steuerklassen prüfen, um so noch zusätzliches Elterngeld erhalten zu können.

 

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