Elster Online Portal – mit wenigen Klicks zur Steuererklärung

Elster Online Portal

Mit Elster, der elektronischen Steuererklärung, sollte der Prozess der Formularabgabe vereinfacht und verschlankt werden. Seit dem Jahr 2005 sind im Grunde alle Unternehmer verpflichtet, ihre Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnbescheinigungen und Lohnsteueranmeldungen über das Portal Elster einzureichen. Die Krux zu Beginn war jedoch, dass Elster nur für das Betriebssystem Windows zur Verfügung stand. Nutzer von MAC OS und … Weiterlesen

 

Elster 2008 – Steuerberechnung und Übermittlung

ELSTER 2008Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung bereits seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Die Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dazu greifen auch immer mehr Privatpersonen auf die Möglichkeiten einer elektronischen Steuererklärung zurück. Mit der Elster Software lässt sich dies schnell und kostenlos erledigen. Elster 2008 ist ein offizielles Steuerprogramm der Länder, mit dem Unternehmen, wie auch Privatpersonen ihre Steuererklärung direkt online erledigen können. Dazu bietet das Portal von Elster 2008 auch die Möglichkeit, Steuerklärungen am eigenen Rechner zu erstellen und auszudrucken. Neben der einfachen Erstellung bieten mit Elster 2008 durchgeführte Steuererklärungen noch weitere Vorteile. So werden diese beispielsweise gegenüber Erklärungen in Papierform bevorzugt bearbeitet. Gerade Personen die eine Steuererstattung erwarten kommen auf diese Weise schneller an ihr Geld.

Steuerberechnung online möglich

Elster 2008 bietet die Möglichkeit, die voraussichtlichen Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen direkt online zu berechnen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Steuerprogrammen bietet Elster 2008 jedoch keine Beratungsfunktionen an. Nutzer sollten deshalb in der Lage sein, die entsprechenden Formulare ohne fremde Hilfe auszufüllen. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb eher ein anderes Programm nutzen. Die meisten Steuerprogramm verfügen über eine Schnittstelle zu Elster 2008, sodass die Formulare ebenfalls online übermittelt werden können. Eine Plausibilitätsprüfung ist bei Elster 2008 jedoch integriert. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben gemacht wurden und die Bearbeitung durch das Finanzamt reibungslos erfolgen kann.

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Die zertifizierte Elster-Übermittlung – Fristen für 2013 beachten!

Seit dem 01.01.2013 dürfen Unternehmen elektronische Datenübermittlungen an das Finanzamt nur noch in authentifizierter Form übermittelt werden. Hierfür müssen die gesendeten Unterlagen mit einer Zertifizierung versehen sein. Betroffen von der zertifizierten Elster-Übermittlung sind Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, zusammenfassende Meldungen sowie Lohnsteuer-Anmeldungen. Handschriftliche Bestätigungen sowie Übermittlungen ohne Zertifikat werden durch die Finanzämter nicht mehr anerkannt.

Übergangsregelung bis August 2013

Zunächst war für die Einführung der zertifizierten Elster-Übermittlung keine Übergangsfrist vorgesehen. Kurz vor Weihnachten wurde dann doch eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 bekannt gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt erkennen die Finanzämter die genannten Unterlagen auch ohne zertifizierte Elster-Übermittlung an. Unternehmen haben somit die Möglichkeit sich eingehend mit diesem Thema zu befassen und die benötigte Zertifizierung zu erwerben.

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Freibeträge für den Lohnsteuerabzug müssen 2013 neu beantragt werden

Steuererklärung ganz einfach mit Taxman 2012In der elektronischen ELStAM-Datenbank sind alle Informationen hinterlegt, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer korrekt berechnen zu können. Über die in der Datenbank hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten die Steuerpflichtigen eine Information von der jeweils zuständigen Finanzverwaltung. Beispielsweise werden darin die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug im Fall einer Behinderung mitgeteilt, wie auch die Lohnsteuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge. Mithilfe der neuen Datenbank können künftig Informationen über den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Finanzämtern komfortabel digital ausgetauscht werden.

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ELStAM – aktuelle Informationen

ELStAMNachdem die Einführung bereits mehrere Male verschoben wurde, kommen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nun zum 01 Januar 2013. Mit der Einführung von ELStAM soll das Lohnsteuerabzugsverfahren sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und Finanzamt vereinfacht werden.

Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sobald ELStAM vom Arbeitgeber genutzt wird, können wichtige Änderungen direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Kommt es beispielsweise aufgrund Heirat, der Geburt eines Kindes oder eines Kirchenaustritts zu Änderungen, so werden diese automatisch vom Melderegister in ELStAM übertragen. Dies gilt jedoch nicht für antragsgebundene Freibeträge. Wer also einen Freibetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nutzen möchte, muss diese nach wie vor jährlich beim Finanzamt eintragen lassen, sofern die Eintragung nicht gleich für mehrere Jahre beantragt wurde.

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Digitale Übermittlung der Steuererklärung für Unternehmer ist ab 2012 Pflicht

Einkommensteuererklärung 2011Für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt für Unternehmen erstmals die Pflicht, ihre Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt einzureichen. Die Regelungen hierzu finden sich im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sowie im Jahressteuergesetz 2010. Von 2013 an müssen dann zur Bilanz verpflichtete Unternehmen den Jahresabschluss ebenfalls in Form einer E-Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln. Im Nachfolgenden eine Erklärung, welche Steuererklärungen nunmehr in digitaler Form übermittelt werden müssen. Das Finanzamt hat nur noch in absoluten Ausfällen (Härtefallregelung) die Möglichkeit eine Einreichung der Steuererklärung in herkömmlicher Form zu erlauben.

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Elster 2008 – so funktioniert die Übermittlung der Steuerdaten und Steuererklärungen

Einkommensteuererklärung ELSTERBereits seit dem Jahre 2005 sind fast alle in Deutschland lebenden Unternehmer und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihre Steuererklärungen sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen, elektronisch mit Hilfe des Elster Systems zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, beispielsweise wenn kein Computer vorhanden ist, die Steuererklärungen wie zuvor handschriftlich bzw. manuell einzureichen. Hier muss allerdings ein Härtefall bescheinigt werden, wenn der Unternehmer oder Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er z. B. keinen Internetanschluss besitzt.

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Steuererklärung und Elsterformular

Eine Steuererklärung erfolgt in aller Regel auf einem dafür vorgesehenen Formular der Finanzbehörde. Zu dieser Erklärung verpflichtet sein können natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Erben, und weiter mehr. Auch gibt es eine Schenkungssteuererklärung, die für den Übergang eines Wertes von einer auf die andere Person fällig wird. Allerdings diese nur, wenn beide Personen noch leben, da es sonst eine Erbschaftssteuerklärung sein muss.
Es gelten für die Schenkungssteuer ähnliche Bedingungen wie für die Erbschaftssteuer. Beides sind jedoch die am häufigsten vorkommenden Steuererklärungen, neben der Einkommenssteuererklärung, die meist mit „Steuererklärung“ gemeint ist.

Einkommensteuererklärung und festzusetzende Steuerhöhe

Da die Einkommenssteuer immer im Nachhinein festgelegt werden muss, wenn alle Einkommen benannt werden können, aber ein monatlicher Abzug vom Lohn erfolgt, wird eine Steuererklärung erstellt, aufgrund…

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ELSTER – die elektronische Steuererklärung im Unternehmen

Die wechselvolle Entstehungsgeschichte des ELSTER-Systems

Wer als aufmerksamer Unternehmer in den letzten Jahren die hitzigen Diskussionen um die Reformen und Angleichungen der Software-Lösungen in den öffentlichen Verwaltungen verfolgt hat, dürfte sicherlich das eine oder andere Mal die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen haben. Seit dem Jahre 2004 schein aber nun auf diesem Feld mit dem äußerst passend betitelten Software-Projekt KONSENS (=Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) etwas mehr Ruhe eingekehrt zu sein. Auch wenn die elektronische Steuererklärung ELSTER für Unternehmer erst seit dem Jahre 2005 – als unter anderem die elektronische Abwicklung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen per Gesetz zur Unternehmerpflicht gemacht wurden – wirklich ins Bewusstsein gerückt ist, so kann sie doch auf eine längere Vorgeschichte zurück blicken, die bis in das Jahr 1996 zurückreicht!

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