Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung bereits seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Die Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dazu greifen auch immer mehr Privatpersonen auf die Möglichkeiten einer elektronischen Steuererklärung zurück. Mit der Elster Software lässt sich dies schnell und kostenlos erledigen. Elster 2008 ist ein offizielles Steuerprogramm der Länder, mit dem Unternehmen, wie auch Privatpersonen ihre Steuererklärung direkt online erledigen können. Dazu bietet das Portal von Elster 2008 auch die Möglichkeit, Steuerklärungen am eigenen Rechner zu erstellen und auszudrucken. Neben der einfachen Erstellung bieten mit Elster 2008 durchgeführte Steuererklärungen noch weitere Vorteile. So werden diese beispielsweise gegenüber Erklärungen in Papierform bevorzugt bearbeitet. Gerade Personen die eine Steuererstattung erwarten kommen auf diese Weise schneller an ihr Geld.
Steuerberechnung online möglich
Elster 2008 bietet die Möglichkeit, die voraussichtlichen Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen direkt online zu berechnen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Steuerprogrammen bietet Elster 2008 jedoch keine Beratungsfunktionen an. Nutzer sollten deshalb in der Lage sein, die entsprechenden Formulare ohne fremde Hilfe auszufüllen. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb eher ein anderes Programm nutzen. Die meisten Steuerprogramm verfügen über eine Schnittstelle zu Elster 2008, sodass die Formulare ebenfalls online übermittelt werden können. Eine Plausibilitätsprüfung ist bei Elster 2008 jedoch integriert. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben gemacht wurden und die Bearbeitung durch das Finanzamt reibungslos erfolgen kann.
Seit dem 01.01.2013 dürfen Unternehmen elektronische Datenübermittlungen an das Finanzamt nur noch in authentifizierter Form übermittelt werden. Hierfür müssen die gesendeten Unterlagen mit einer Zertifizierung versehen sein. Betroffen von der zertifizierten Elster-Übermittlung sind Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, zusammenfassende Meldungen sowie Lohnsteuer-Anmeldungen. Handschriftliche Bestätigungen sowie Übermittlungen ohne Zertifikat werden durch die Finanzämter nicht mehr anerkannt.
In der elektronischen ELStAM-Datenbank sind alle Informationen hinterlegt, die der Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer korrekt berechnen zu können. Über die in der Datenbank hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten die Steuerpflichtigen eine Information von der jeweils zuständigen Finanzverwaltung. Beispielsweise werden darin die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug im Fall einer Behinderung mitgeteilt, wie auch die Lohnsteuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge. Mithilfe der neuen Datenbank können künftig Informationen über den Lohnsteuerabzug zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Finanzämtern komfortabel digital ausgetauscht werden.
Für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt für Unternehmen erstmals die Pflicht, ihre Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt einzureichen. Die Regelungen hierzu finden sich im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sowie im Jahressteuergesetz 2010. Von 2013 an müssen dann zur Bilanz verpflichtete Unternehmen den Jahresabschluss ebenfalls in Form einer E-Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln. Im Nachfolgenden eine Erklärung, welche Steuererklärungen nunmehr in digitaler Form übermittelt werden müssen. Das Finanzamt hat nur noch in absoluten Ausfällen (Härtefallregelung) die Möglichkeit eine Einreichung der Steuererklärung in herkömmlicher Form zu erlauben.
Bereits seit dem Jahre 2005 sind fast alle in Deutschland lebenden Unternehmer und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihre Steuererklärungen sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen, elektronisch mit Hilfe des Elster Systems zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, beispielsweise wenn kein Computer vorhanden ist, die Steuererklärungen wie zuvor handschriftlich bzw. manuell einzureichen. Hier muss allerdings ein Härtefall bescheinigt werden, wenn der Unternehmer oder Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er z. B. keinen Internetanschluss besitzt.