ELSTER

Elster 2008 – Steuerberechnung und Übermittlung

25. Juni 2013

ELSTER 2008Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung bereits seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Die Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dazu greifen auch immer mehr Privatpersonen auf die Möglichkeiten einer elektronischen Steuererklärung zurück. Mit der Elster Software lässt sich dies schnell und kostenlos erledigen. Elster 2008 ist ein offizielles Steuerprogramm der Länder, mit dem Unternehmen, wie auch Privatpersonen ihre Steuererklärung direkt online erledigen können. Dazu bietet das Portal von Elster 2008 auch die Möglichkeit, Steuerklärungen am eigenen Rechner zu erstellen und auszudrucken. Neben der einfachen Erstellung bieten mit Elster 2008 durchgeführte Steuererklärungen noch weitere Vorteile. So werden diese beispielsweise gegenüber Erklärungen in Papierform bevorzugt bearbeitet. Gerade Personen die eine Steuererstattung erwarten kommen auf diese Weise schneller an ihr Geld.

Steuerberechnung online möglich

Elster 2008 bietet die Möglichkeit, die voraussichtlichen Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen direkt online zu berechnen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Steuerprogrammen bietet Elster 2008 jedoch keine Beratungsfunktionen an. Nutzer sollten deshalb in der Lage sein, die entsprechenden Formulare ohne fremde Hilfe auszufüllen. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb eher ein anderes Programm nutzen. Die meisten Steuerprogramm verfügen über eine Schnittstelle zu Elster 2008, sodass die Formulare ebenfalls online übermittelt werden können. Eine Plausibilitätsprüfung ist bei Elster 2008 jedoch integriert. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben gemacht wurden und die Bearbeitung durch das Finanzamt reibungslos erfolgen kann.

Belege nur nach Aufforderung

Bei einer Nutzung von Elster 2008 müssen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege mitgesendet werden. Hierzu zählen beispielsweise Spendenquittungen oder Belege über außergewöhnliche Belastungen. Liegen Kapitaleinkünfte vor, müssen zudem die entsprechenden Steuerbescheinigungen mit übermittelt werden. Alle weiteren Unterlagen werden nur noch bei einer Aufforderung durch das Finanzamt benötigt. In jedem Fall sollten weitere Unterlagen und Nachweise solange aufbewahrt werden, bis der Steuerbescheid rechtskräftig ist. Die Rechtskräftigkeit tritt immer vier Wochen nach Zugang des Bescheids ein.

Zertifikat ersetzt persönliche Unterschrift

Private Steuerpflichtige haben die Wahl, ob sie die Steuererklärung mit oder ohne eines elektronischen Zertifikates ermitteln. Für Selbstständige und Unternehmen ist ein Sicherheitszertifikat zwingend vorgeschrieben. Dieses dient bei Elster 2008 als Ersatz für die persönliche Unterschrift. Wer auf die Übermittlung mit Zertifikat verzichtet, muss die Steuerklärung separat nochmals ausdrucken und zum zuständigen Finanzamt senden.

Neue Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Zum 01.01.2013 ist die neue Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Umsatzsteuervoranmeldungen, Anmeldungen zur Lohnsteuer, Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung nur noch mit einer gültigen Authentifizierung übermittelt werden. Unternehmen, die noch kein Zertifikat zur Authentifizierung besitzen, können ihre Unterlagen noch bis August 2013 auf dem bisherigen Wege einreichen. Um eine authentifizierte Übermittlung vornehmen zu können, wird ein elektronisches Sicherheitszertifikat benötigt. Nutzer erhalten dieses direkt, wenn sie sich bei Elster 2008 registrieren. Einmal erfolgt ist dieses dann zeitlich unbeschränkt gültig. Zertifikate für Elster 2008 stehen in drei unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Diese unterscheiden sich bezüglich der technischen Form und der anfallenden Kosten. Das Zertifikat Elster Basis ist kostenlos und wird nach der Erstellung auf dem eigenen Rechner gespeichert. Hierfür sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Die Alternativen sind ein Sicherheitsstick oder eine Signaturkarte. Nach Erstellung eines Zertifikats kann auch später noch jederzeit zu einer anderen Variante gewechselt werden.

Elektronische Abholung des Steuerbescheids

Sobald das Finanzamt die eingereichten Steuerformulare bearbeitet und den Steuerbescheid erstellt hat, kann dieser elektronisch abgeholt und betrachtet werden. Anschließend gibt es die Möglichkeit, diesen mit den Erklärungsdaten von Elster 2008 zu vergleichen. Dazu gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit online auf das Steuerkonto zuzugreifen und dieses einzusehen. Das Steuerkonto gibt einen Überblick über die eingereichten Steuererklärungen, noch offene Steuerbeträge und vieles mehr. Nach der Registrierung haben Nutzer die Möglichkeit Profile anzulegen, die das Ausfüllen von späteren Steuererklärungen beschleunigen. Es reicht dann aus, ein vorhandenes Profil auszuwählen und die gespeicherten Daten werden anschließend sofort ins Formular übernommen. Über die Benutzereinstellungen lässt sich unter anderem festlegen, in welchen Fällen der Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten soll. Sollte der Zugang eines Tages nicht mehr benötigt werden, kann dieser einfach wieder gelöscht werden. Alle gespeicherten Daten werden dabei ebenfalls komplett vom Server gelöscht.

 

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