Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung bereits seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Die Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dazu greifen auch immer mehr Privatpersonen auf die Möglichkeiten einer elektronischen Steuererklärung zurück. Mit der Elster Software lässt sich dies schnell und kostenlos erledigen. Elster 2008 ist ein offizielles Steuerprogramm der Länder, mit dem Unternehmen, wie auch Privatpersonen ihre Steuererklärung direkt online erledigen können. Dazu bietet das Portal von Elster 2008 auch die Möglichkeit, Steuerklärungen am eigenen Rechner zu erstellen und auszudrucken. Neben der einfachen Erstellung bieten mit Elster 2008 durchgeführte Steuererklärungen noch weitere Vorteile. So werden diese beispielsweise gegenüber Erklärungen in Papierform bevorzugt bearbeitet. Gerade Personen die eine Steuererstattung erwarten kommen auf diese Weise schneller an ihr Geld.
Steuerberechnung online möglich
Elster 2008 bietet die Möglichkeit, die voraussichtlichen Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen direkt online zu berechnen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Steuerprogrammen bietet Elster 2008 jedoch keine Beratungsfunktionen an. Nutzer sollten deshalb in der Lage sein, die entsprechenden Formulare ohne fremde Hilfe auszufüllen. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb eher ein anderes Programm nutzen. Die meisten Steuerprogramm verfügen über eine Schnittstelle zu Elster 2008, sodass die Formulare ebenfalls online übermittelt werden können. Eine Plausibilitätsprüfung ist bei Elster 2008 jedoch integriert. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben gemacht wurden und die Bearbeitung durch das Finanzamt reibungslos erfolgen kann.
Bei einer Existenzgründung kommt es insbesondere darauf an, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei profitieren Freiberufler von einigen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise keine Gewerbesteuer bezahlen und können ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen/Überschussrechnung ermitteln. Dazu haben Freiberufler die Möglichkeit unabhängig von ihrem Umsatz einen Antrag auf Umsatzversteuerung zu stellen.
Bei der privaten Nutzung bzw. der Mitbenutzung von Kraftfahrzeugen eines Unternehmens gilt die
Wer als Freiberufler tätig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier läuft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.