Elster 2008 – Steuerberechnung und Übermittlung

ELSTER 2008Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung bereits seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Die Papierform ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dazu greifen auch immer mehr Privatpersonen auf die Möglichkeiten einer elektronischen Steuererklärung zurück. Mit der Elster Software lässt sich dies schnell und kostenlos erledigen. Elster 2008 ist ein offizielles Steuerprogramm der Länder, mit dem Unternehmen, wie auch Privatpersonen ihre Steuererklärung direkt online erledigen können. Dazu bietet das Portal von Elster 2008 auch die Möglichkeit, Steuerklärungen am eigenen Rechner zu erstellen und auszudrucken. Neben der einfachen Erstellung bieten mit Elster 2008 durchgeführte Steuererklärungen noch weitere Vorteile. So werden diese beispielsweise gegenüber Erklärungen in Papierform bevorzugt bearbeitet. Gerade Personen die eine Steuererstattung erwarten kommen auf diese Weise schneller an ihr Geld.

Steuerberechnung online möglich

Elster 2008 bietet die Möglichkeit, die voraussichtlichen Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen direkt online zu berechnen. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Steuerprogrammen bietet Elster 2008 jedoch keine Beratungsfunktionen an. Nutzer sollten deshalb in der Lage sein, die entsprechenden Formulare ohne fremde Hilfe auszufüllen. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb eher ein anderes Programm nutzen. Die meisten Steuerprogramm verfügen über eine Schnittstelle zu Elster 2008, sodass die Formulare ebenfalls online übermittelt werden können. Eine Plausibilitätsprüfung ist bei Elster 2008 jedoch integriert. Dadurch ist sichergestellt, dass alle notwendigen Angaben gemacht wurden und die Bearbeitung durch das Finanzamt reibungslos erfolgen kann.

Weiterlesen

 

Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

GewerbesteuerBei einer Existenzgründung kommt es insbesondere darauf an, ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Dabei profitieren Freiberufler von einigen Vorteilen. So müssen sie beispielsweise keine Gewerbesteuer bezahlen und können ihren Gewinn über eine vereinfachte Einnahmen/Überschussrechnung ermitteln. Dazu haben Freiberufler die Möglichkeit unabhängig von ihrem Umsatz einen Antrag auf Umsatzversteuerung zu stellen.

Wer zählt als Freiberufler?

In der Praxis ist es nicht immer ganz leicht, eine freiberufliche von einer gewerblichen Tätigkeit zu unterscheiden. Eine erste Definition findet sich im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Im § 1 Abs. 1 ist Folgendes geregelt: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Etwas genauer wird das Einkommenssteuergesetz. Dieses unterteilt die Freiberufler in die Kategorien Katalogberufe, katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.

Weiterlesen

 

Steuertipp: Wenn mehrere Fahrzeuge im Unternehmen privat genutzt werden

Steuerliche Absetzung von mehreren Fahrzeugen im UnternehmenBei der privaten Nutzung bzw. der Mitbenutzung von Kraftfahrzeugen eines Unternehmens gilt die Einkommensbesteuerung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei kommt jedes Fahrzeug, dass zur privaten Nutzung geeignet ist infrage, also auch Wohnmobile, Motorräder und Pick-ups. Die Kfz-steuerliche Einstufung spielt keine Rolle. Das Fahrzeug muss lediglich zum Transport von Personen geeignet sein. Zugmaschinen sind nicht zur privaten Nutzung geeignet.

Weiterlesen

 

Was dürfen Freiberufler von der Steuer absetzen?

Steuererklärung für Freiberufler ganz einfach mit TaxmanWer als Freiberufler tätig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier läuft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.

Alle Berufstätigen müssen folglich ihre Einnahmen versteuern und daher sind auch alle daran interessiert, die Einnahmen, zumindest auf dem Papier, so gering wie nur möglich zu halten, damit die Steuerforderung nicht höher als nötig ausfällt. Angestellte und Arbeiter berichtigen ihre Steuerschuld einmal jährlich über die sogenannte Einkommensteuererklärung, wobei sie von den bereits gezahlten Steuern die Werbungskosten, die Sonderausgaben und alle weiteren abzugsfähigen Kosten abziehen. Erst danach ermittelt das zuständige Finanzamt die tatsächlich zu zahlenden Steuern, was dazu führt, dass der Steuerzahler nun eine Nachzahlung leisten muss oder aber eine Rückzahlung erhält.

Bei Freiberuflern ist das anders, denn sie zahlen nicht schon während des laufenden Jahres ihre Steuern, sondern erst nach dem Jahresabschluss. Bemessungsgrundlage für die Einstufung der Steuer ist hier dann der Gewinn.

Weiterlesen