Kindergeld, Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag – das können Eltern von der Steuer absetzen

Steuervorteil KindergeldFamilien mit Kindern werden vom Staat auf vielfältige Weise gefördert. Zentraler Punkt bei der Förderung ist der Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommenssteuergesetz (EStG). Dieser regelt die Förderung von Familien mittels Kindergeld, Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag. Dazu können Eltern in Abhängigkeit vom Kindergeld noch weitere Kosten von der Steuer absetzen. Vergünstigungen gibt es unter anderem in Form eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, dem Ausbildungsfreibetrag, der Kinderzulage oder dem Schulgeldabzug.

Förderung durch Kindergeld

Die Höhe des Kindergelds hat sich im Vergleich zu 2012 nicht verändert. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern pro Monat ein Kindergeld von 184 Euro. Für das dritte Kind gibt es 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro Kindergeld. Der korrespondierende Kinderfreibetrag beträgt für 2012 und 2013 jährlich 7008 Euro. Die Zahlung von Kindergeld erfolgt grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind in der Ausbildung oder im Studium verlängert sich die Kinderzahlung bis zum 25. Lebensjahr. Durch die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst wird dieser Zeitraum entsprechend verlängert.

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Steuervorteil: Kindergeld für volljährige und verheiratete Kinder

Steuervorteil KindergeldDas Kindergeld ist ein Bestandteil des Einkommenssteuerrechts. Etwa 90 Prozent erhalten diese Zulage in Form des Kindergeldes. Erst ab einem Einkommen von rund 33.500 Euro bei Alleinerziehenden bzw. 67.000 Euro bei verheirateten Paaren wird das Kindergeld durch den Kinderfreibetrag ersetzt. Beide dienen dazu, das sächliche Existenzminimum des Kindes steuerlich freizustellen. Gewährt wird das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch an volljährige oder verheiratete Kinder.

Kinder ohne Berufsausbildung bzw. Studium

Für volljährige Kinder, die noch keine Ausbildung oder Studium abgeschlossenen haben, erhalten die Eltern während der Ausbildung bzw. der Wartezeit das Kindergeld ohne weitere Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle ob und in welchem zeitlichen Rahmen die Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. welchen Betrag sie damit verdienen.

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Steuertipp: Wenn mehrere Fahrzeuge im Unternehmen privat genutzt werden

Steuerliche Absetzung von mehreren Fahrzeugen im UnternehmenBei der privaten Nutzung bzw. der Mitbenutzung von Kraftfahrzeugen eines Unternehmens gilt die Einkommensbesteuerung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dabei kommt jedes Fahrzeug, dass zur privaten Nutzung geeignet ist infrage, also auch Wohnmobile, Motorräder und Pick-ups. Die Kfz-steuerliche Einstufung spielt keine Rolle. Das Fahrzeug muss lediglich zum Transport von Personen geeignet sein. Zugmaschinen sind nicht zur privaten Nutzung geeignet.

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Jahressteuergesetz 2013 – Welche Steuerrechtsveränderungen sind zu erwarten?

Jahressteuergesetz 2013Das Bundesfinanzministerium hat am 5. März dieses Jahres den aktuellen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 publik gemacht. Verabschiedet wurde diese Ausarbeitung dann schließlich am 25. April 2012, so dass das Jahressteuergesetz 2013 definitiv auf den Weg gebracht ist.

Ziel ist es bei der Erarbeitung gewesen, dass deutsche Fiskalrecht, also das Steuerrecht, an das der Europäischen Union (EU) anzugleichen beziehungsweise mit dem Jahressteuergesetz 2013 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen. Ebenfalls Berücksichtigung fanden politische und steuerliche Entscheidungen der OECD, also der Organisation für internationale Zusammenarbeit. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein besonders ehrgeiziges Unterfangen, wurden doch viele Punkte hier zusammengeführt und ist doch mit vielen Änderungen zu rechnen. Im Folgenden soll eine kleine Aufstellung helfen, den Überblick über das kommende Jahressteuergesetz 2013 zu wahren.

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