eBay – Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?

Wann ist eBay Handel eine unternehmerische Tätigkeit und wann Liebhaberei?

Nicht wenige Jungunternehmer spezialisieren sich bezüglich ihrer Selbstständigkeit ausschließlich auf den Internethandel. Das hat viele Vorteile, denn zum einen ist der Internethandel das Business des 21. Jahrhunderts und zum anderen kann der Unternehmer hier deutlich Kosten sparen, wenn es sich beispielsweise um ein nur kleines Einzelunternehmen handelt, was keine explizite Lagerhaltung der zu veräußernden Waren nötig werden lässt.

Viele Jungunternehmer gehen jedoch, wie die Erfahrung zeigt, mehr als blauäugig an die Selbstständigkeit heran, und erwirtschaften trotz allem nicht die zuvor geplanten Umsätze. Obwohl in der Anfangszeit zwar eher die Regel als die Ausnahme ist, zunächst nur mäßigen Erfolg zu haben, so bleibt bei vielen allerdings auch nach einer entsprechenden Anfangszeit der gewünschte Erfolg aus. Und nicht selten werden Jahr für Jahr Verluste erwirtschaftet.

Da besonders der Handel auf der Plattform eBay boomt, schießen hier täglich neue Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Doch nur wenige schaffen es, sich explizit auf dem Markt zu etablieren. Viele Steuererklärungen mit Verlustausweis werden somit jährlich bei den örtlichen Finanzbehörden eingereicht.

In diesem Zusammenhang fällt oftmals auch der Begriff Liebhaberei. Liebhaberei ist zwar in keinem Gesetzestext verankert, stellt jedoch für die Finanzämter ein übliches Auslegungsverfahren dar. Liebhaberei bedeutet in diesem Sinne, dass die ausgeübte Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.

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Das häusliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!

Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede

Während man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Berücksichtung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten – diesbezüglich anders aus.

Ohne Frage, die Pendlerpauschale ist für viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung und ihre Wiedereinführung wurde überall begrüßt. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat für die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der grünen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerstädtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen büssen soll.

Ganz anders stellt sich die Situation beim häuslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchten, haben dafür gute Gründe, denn in aller Regel ist das häusliche Arbeitszimmer kein zusätzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. Eine große Anzahl von Selbständigen, aber auch von Freiberuflern, hat darüber hinaus tatsächlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden und unterhält keine zusätzlichen Gewerbe- oder Büroflächen außerhalb der eigenen Wohnung. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumstände auch steuerlich gewürdigt werden. Zum Glück für alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Begünstigung von häuslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und temporären Abschaffungen.

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Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

Gerade wenn man eine Existenzgründung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zukünftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gründung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgründung zu konzentrieren.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl für Freiberufler wie auch für Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeiten sowie Mieteinkünfte oder Zinserträge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Vermögensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufwändiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Vermögens des aktuellen Jahres und dem Betriebsvermögen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.
Zum anderen gibt es die Einnahmenüberschussrechnung, die vor allem für Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz beträgt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgründen mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die für alle Gewerbetreibende und für fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem Ärzte oder Zahnärzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel können Texter, Webdesigner oder Grafiker den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich geschützt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den ermäßigten Steuersatz zulässt, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.

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