Existenzgründung

Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

11. Juni 2010

Gerade wenn man eine Existenzgründung plant, sind neben Businessplan und Unternehmensstruktur ebenso die Steuern ein relevantes Thema. Welche Steuern werden zukünftig anfallen? Was muss dabei beachtet werden und vor allem wo kann man Steuern sparen? Auf diese Fragen ist es immer empfehlenswert vor der Gründung eine Antwort zu wissen, um sich dann auf das Wesentliche und zwar auf eine gelungene Unternehmensgründung zu konzentrieren.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss von natürlichen Personen gezahlt werden und gilt sowohl für Freiberufler wie auch für Gewerbetreibende. Erfasst werden der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeiten sowie Mieteinkünfte oder Zinserträge von Geldanlagen. Insgesamt existieren bei der Einkommensteuer sieben relevante Einkunftsarten.
Es gibt zwei Möglichkeiten um den Gewinn zu ermitteln. Zum einen den Vermögensvergleich oder die Bilanzierung genannt, die zwar etwas aufwändiger ist, jedoch gleichzeitig auch umfassender. Hierbei wird der Gewinn aus dem Unterschiedsbetrag des unternehmerischen Vermögens des aktuellen Jahres und dem Betriebsvermögen aus dem vorangegangenen Jahres ermittelt. Allerdings ist es empfehlenswert nur mit Erfahrung an diese Art der Einkommensberechnung heranzutrauen.
Zum anderen gibt es die Einnahmenüberschussrechnung, die vor allem für Kleinunternehmen und Freiberuflern geeignet ist. Der Gewinn entsteht durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen. Der Eingangsteuersatz beträgt seit 2005 14 Prozent oberhalb des Grundfreibetrages von 7.834 Euro.
Es gibt auch bei der Einkommenssteuer einige Tipps, die dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. So erkennt das Finanzamt unter anderem die Anschaffung eines neuen PC zu 50 % als Werbungskosten an und wer aus Arbeitsgründen mehr als acht Stunden von der eigenen Wohnung abwesend ist, kann einen Aufwand von 8 Euro geltend machen, bei 14 Stunden sind es dann 12 Euro.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beziehungsweise die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema, die für alle Gewerbetreibende und für fast alle Freiberufler gilt. Ausgenommen sind unter anderem Ärzte oder Zahnärzte. In der Regel liegt der derzeitige Mehrsteuersatz bei 19 Prozent. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel können Texter, Webdesigner oder Grafiker den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent ausweisen, wenn die eigene Arbeit urheberrechtlich geschützt ist. Das ist aber nur die Theorie und es nicht immer eindeutig, dass in der Praxis das Finanzamt den ermäßigten Steuersatz zulässt, da dieser noch komplexer ist als das Thema Umsatzsteuer.


Eine weitere Ausnahme ist Kleinunternehmerreglung, bei der gilt, dass wenn der Umsatz des vorangegangenen Jahres nicht die Grenze von 17.500 Euro übersteigt und der Umsatz im laufenden Jahr nicht die Grenze von 50.000 Euro erreicht, es keine Umsatzsteueranzeigepflicht gibt.
Bei Existenzgründern ist es außerdem so, dass die Umsatzsteuervoranmeldung in den ersten zwei Jahren monatlich beim Finanzamt abgegeben werden muss.
Wichtig ist es bei Rechnungsstellung, die seit 2004 verschärften Vorschriften, einzuhalten, damit der Empfänger der Rechnung auch die ausgewiesene Mehrwertsteuer geltend machen kann. Zu den Reglungen gehören unter anderem die erbrachte Leistung, die laufende Rechnungsnummer und insbesondere die Steuernummer beziehungsweise die Umsatzsteuer-ID-Nummer.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen einer Kommune und muss von jedem Gewerbetreibenden, der beispielsweise im Handel oder Handwerk selbständig ist, gezahlt werden. Die Höhe wird je nach Gemeinde festgelegt, jedoch können natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen, der die Grundlage der Berechung darstellt und dann wird das Ergebnis mit dem Hebelsatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Die Gewerbesteuer wird pro Quartal von der Gemeinde abgerechnet. Bei der Jahresabrechnung erfolgt eine Gewerbesteuererklärung, die beim Finanzamt abgegeben wird.

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer fällt auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbH oder AG an. Insgesamt fallen auf den Gewinn 15 Steuern an, hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Körperschaftssteuer muss pro Quartal an das jeweilige Finanzamt vorausbezahlt werden.

Abschreibungen – Steuern sparen

Unternehmen können Anschaffungen und Herstellungskosten beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Diese werden dann auf mehrere Jahre aufgeteilt und als Betriebsausgabe anerkannt. Allerdings müssen die Anschaffungs- und Herstellerkosten einen Wert von 1000 Euro überschreiten. Es gibt Ausnahmen für Beträge unter der festgesetzten Höhe, jedoch sollte hier vorab mit dem Finanzamt die bestimmten Voraussetzungen geregelt werden.

Für die Abschreibung kommen mehrere Optionen in Frage. Die gängigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der das Wirtschaftsgut gleichbleibend über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Bei der degressiven Abschreibung hingegen, die nachdem sie 2008 abgeschafft und im darauffolgenden Jahr wieder eingeführt wurde, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten in fallenden Jahresbeiträgen abgeschrieben. Diese Reglung gilt jedoch vorerst nur bis zum 31. Dezember 2010.

Eine weitere Option sind die Sonderabschreibungen für mittelständische und Kleinunternehmen. Diese kann für ein Wirtschaftsgut in Höhe von 20 Prozent im Jahr in Anspruch genommen oder in einem 5 Jahreszeitraum aufgeteilt werden und mit der degressiven Abschreibung parallel laufen. Um die Sonderabschreibung nutzen zu können, darf die Betriebsvermögensgrenze nicht für bilanzierende Unternehmen 335.000 Euro überschreiten und bei Unternehmen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung liegt die Grenze bei 200.000 Euro. Bei Wirtschaftsgütern die im Wert geringer sind als 1.000 Euro ist es möglich die Sonderreglungen zu nutzen und die Anschaffungen entweder sofort oder als Poolabschreibung, ebenso Sammelabschreibung genannt, steuerlich abzusetzen.

Ebenso ist es möglich, das eigene Auto als Betriebsausgabe geltend zu machen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ganz gleich ob das Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung geleast oder gemietet wird, gilt es abzugsfähig. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, muss der betriebliche Gebrauch mindestens 50 Prozent betragen. Die private Nutzung wird dann durch ein geführtes Fahrtenbuch dem Finanzamt nachgewiesen. Getrennt wird der Gebrauch in dem zunächst die Kfz-Nutzung vollständig als Betriebsausgaben berechnet wird und dann wird der private Gebrauch als Nutzungsentnahme abgerechnet.

Ein weitere Option um Steuern zu sparen sind die Investitionsbeiträge, die von Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Gemeinschaften genutzt werden können. Bis zu 40 Prozent der geplanten Investitionen können geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen innerhalb von drei Jahren das Wirtschaftsgut auch tatsächlich anschafft und das Betriebsvermögen bei Bilanzierung nicht 235.000 Euro übersteigt oder bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht die Grenze von 100.000 Euro nicht erreicht.

 

2 Antworten auf Existenzgründung – die wichtigsten Steuern

Fund Siegfried sagt:
31. März 2012 um 07:20

Sehr geehrte Damen und Herren ,
Sind eine kleines fam. Unternehmen / Hausmeisterdienst , betreuen zirka 1500 Wohneinheiten .
Unser zuversteuerdes Einkommen liegt im steuerjahr 2010 bei 50000,00 €
Môchten 10000,00€ Gewinn einsparen bitte geben sie uns ein par Tipp s.
danke fûr Info

MfG Fund .S.

 
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Robert sagt:
12. Mai 2012 um 15:10

Sehr geehrter Herr Fund,

ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, dass wir auf individuelle steuerliche Anfragen unserer Besucher nicht eingehen können und leider auch nicht dürfen. Wir können und dürfen bei http://www.Steuer-Sparen.info keine steuerliche Beratungsleistung erbringen. Unser Portal soll lediglich Anreize und Tipps geben, welche Möglichkeiten es grundsätzlich gibt, Steuern zu sparen. Ob unsere Steuerspar-Tips angewandt werden können, muss von fachlicher Seite immer individuell abgestimmt werden.

Wir empfehlen Ihnen daher fachlichen steuerlichen Rat bei einem Steuerberater oder einem der steuerberatenden Berufe einzuholen. Hier kann Ihre individuelle Situation entsprechend den Möglichkeiten in Bezug auf die möglichen Einsparmöglichkeiten fachlich festgestellt und Sie auch entsprechend fachlich beraten werden.

Viele Grüße

Robert Eberhard

 
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