Schon seit einigen Jahren diskutieren Politiker und Steuerzahler darüber, welche Steuer sinnvoll ist und bei welcher Abgabe über eine Abschaffung nachgedacht werden sollte. Hier ist es vor allem die Kirchensteuer, die vielen Steuerzahlern ein Dorn im Auge ist. Deutschland ist das einzige Land der Europäischen Union, in welchem der Staat von seinen Bürgern eine Kirchensteuer verlangt. Viele Europäer wünschen sich in diesem Punkt eine Vereinheitlichung. Bislang stand die Abschaffung der Kirchensteuer jedoch noch nicht zur Debatte. Es gab zwar auch in den letzten Jahren einige Versuche von verschiedenen Parteien, diesen Punkt auf die politische Tagesordnung zu bringen, auf eine breite Mehrheit stieß der Vorschlag bei der christlich-konservativen Regierung jedoch nicht. Online gibt es verschiedene Petitionen, in welchen Parteien, Vereine und Bürger für eine Abschaffung oder zumindest für eine Senkung der Kirchensteuer werben.
Sinn und Zweck der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer im heutigen Sinne wird zwar nicht seit Anbeginn entrichtet, sie stammt jedoch aus der Ursprungszeit der Kirche. So ist die Abgabe an die Religionsgemeinschaft eine ehrwürdige Investition, die jedes Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft gern tätigen sollte. Verfechter der Kirchensteuer sagen sogar, dass die Kirche in ihrem täglichen Handeln ohne diese Abgabe eingeschränkt werden würde. Sie könnte ihren Aufgaben nicht mehr ausreichend nachgehen und die Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft könnte in Gefahr geraten.

Besitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.
Wer aus der Kirche austritt, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, gehört nicht mehr länger der Glaubensgemeinschaft an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Klägers aus Freiburg, der sich trotz eines formellen Kirchenaustritts noch als Teil der Kirche betrachtete.
Arbeitnehmer erhalten zu ihrem Lohn- bzw. Gehalt häufig auch noch zusätzliche Sachbezüge. Diese stellen einen geldwerten Vorteil dar und unterliegen somit ebenfalls der Steuerpflicht. Der Arbeitgeber muss für die gewährten Schabezüge neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer abführen. Dazu gilt hierfür auch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Der Geldwert eines Sachbezugs muss entweder in Form einer Einzelbewertung oder mit einem amtlichen Sachbezugswert ermittelt werden. Wurden für bestimmte Sachbezüge Sachbezugswerte festgesetzt, so sind diese verpflichtend. Diese gelten auch dann, wenn im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag höhere bzw. niedrigere Sachbezugwerte festgelegt wurden. Zu den Sachbezugswerten gehören unter anderem Wohnung- und Verpflegung oder kostenlos bzw. ermäßigt zur Verfügung gestellte Produkte des Arbeitnehmers.
Für alle Ausländer, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten dieselben Regeln, wie für deutsche Staatsbürger. Sie unterliegen den deutschen Steuergesetzen in gleicher Weise und ohne Einschränkungen. Wer z. B. in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat, der während der Arbeit genutzt wird, gilt in den Augen des Finanzamts nicht als Ausländer, sondern als normaler steuerpflichtiger Deutscher, mit den entsprechenden Verpflichtungen zur Einkommensteuer.

