Ausbildung und Studium

Steuerfreibeträge für Studenten – wie viel steuert der Fiskus zur Ausbildung dabei?

2. Mai 2012

Steuerfreibeträge für Studenten

© Alterfalter – Fotolia.com

Knapp 70% aller Studenten müssen neben ihrem Studium jobben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Man trifft Studenten in Büros als Aushilfen, jede Menge von ihnen kellnern, einige braten Klopse in einem amerikanischen Filialkonzern, andere stopfen Werbeprospekte ihn ohnehin überquellende Briefkästen. Ein Studium ist teuer. Lehrbücher, Druckerpatronen und viele weitere direkte Kosten belasten das Budget. Horrende Mieten in den Universitätsstädten sorgen für die Sprengung. Sofern man ein wenig in diesem System sparen möchte, muss man sich noch mit der Machete durch das deutsche Steuerdickicht schlagen. Kindergeld, Steuern, Sozialversicherung, überall warten – vielleicht – kleine Hilfen oder größere Probleme mit noch größerer Wirkung.

Das Geld, das der fleißige Student mit dem Braten von Klopsen verdient, kann beispielsweise schnell zum Problem werden. Arbeitet der künftige Akademiker zu viel, möchte der Staat beteiligt werden. Schnell ist der jährliche Steuerfreibetrag überschritten und Steuern werden fällig. Es sei denn, man nutzt Freibeträge, Ausnahmen und Sonderregeln.

Ob es irgendwo noch jemanden gibt, der weiß, warum Werbungskosten so genannt werden, obwohl sie absolut nichts mit Werbung zu tun haben, ist nicht bekannt. Werbungskosten sind Ausgaben eines Arbeitnehmers, die diesem in Zusammenhang mit seiner Arbeit entstehen, beispielsweise Fachliteratur oder Arbeitskleidung. Hierfür kann man eine Arbeitnehmerpauschale in Höhe von 920 Euro ansetzen, egal wie niedrig oder hoch die Kosten tatsächlich waren. Mit Hilfe der Vorsorgepauschale, die ebenfalls, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, angesetzt werden kann, kann man das zu versteuernde Jahreseinkommen weiter senken.

Der Abzug von Sonderausgaben

Jährlich bis zu 4.000 Euro können als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben abgesetzt werden. Hierzu gehören Semesterbeiträge, Fachbücher, Kopien, Studiengebühren und alles andere, was der zukünftige Akademiker zum Studium so braucht. Hier können auch Spenden und die Kirchensteuer berücksichtigt werden.

Auf diese Weise sind schnell einige Tausend Euro zusammengekommen, die das jährliche Einkommen nach unten drücken und einen Studenten womöglich in den Bereich des jährlichen Grundfreibetrags bringen.

Sollte besagter Student seine Klopse in Zusammenhang mit einem Minijob braten, sind unterschiedliche Möglichkeiten der Versteuerung möglich.  Zum einen besteht die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber. Dieser zahlt in diesem Beispiel 2% als Lohnsteuer, die nicht in Abzug gebracht werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Student seinen Lohn ganz normal über die Steuerkarte dem Finanzamt gegenüber belegt. Dann muss er ebenfalls keine Steuern zahlen, da er unter dem Steuerfreibetrag bleibt.

Übt ein Student mehrere Minijobs aus und kommt damit insgesamt über mehr als 400 Euro im Monat ist es auf jeden Fall ratsam über die Steuerkarte den Lohn zu belegen. Ansonsten kann eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20% anfallen, hinzu kommen noch Lohn- und Kirchensteuer.

Studenten müssen jedoch nicht nur auf die Steuer achten. Sofern der steuerfreie Grundbetrag überschritten wird, besteht die Gefahr, dass die Eltern das Kindergeld verlieren. Die Beiträge zu den Sozialabgaben sollte man ebenfalls genau im Auge behalten. Wenn man über die Familie versichert ist oder selbst eine studentische Krankenversicherung abgeschlossen hat, bleibt der Nebenjob versicherungsfrei, dafür darf man jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte man unterhalb dieser Grenzen bleiben, fallen auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an.

Eine Ausnahme bilden bei dieser Regel die Semesterferien. Während dieser Zeit können Studenten so lange arbeiten, wie sie wollen, ohne dass Beiträge für die Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung anfallen. Dies gilt jedoch nicht für die Rentenversicherung. Hier gilt immer die Regel, dass nur derjenige von der Zahlung zu Rentenversicherung befreit ist, der weniger als 400 Euro im Monat verdient. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte außerhalb oder während der Semesterferien erzielt wurden.

Als Student sollte man sich bei diesen Gegebenheiten genau und umfassend informieren. Der eine Euro zu viel bei den Einkünften kann entscheidend sein.

 

 

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