Steuer sparen

Berufskleidung selbst waschen und trotzdem Steuern sparen

4. Mai 2012

Berufskleidung waschen und steuerlich absetzenWenn es darum geht, Steuern zu sparen, dann sind die meisten Menschen hell auf begeistert. Die zuständigen Finanzämter verlangen Monat für Monat einen nicht unerheblichen Teil vom Lohn der Arbeitnehmer, sodass diese stets versuchen, die Steuer weitestgehend zu verringern.

Hierfür gibt es viele Möglichkeiten, die, richtig genutzt, letztendlich dafür sorgen können, dass die Steuerbelastung um einen Großteil gesenkt wird.

Die Abführung der Steuern ist grundsätzlich Sache der Arbeitgeber. Diese ermitteln die Lohnsteuer anhand vieler Vorgaben, die sich vor allem über die Lohnsteuerklassen, über die Freibeträge und auch über die Überstunden etc. errechnen lassen. An dieser abzuführenden Summe kann der Arbeitnehmer wenig ändern, denn werden Lohn oder Gehalt ausgezahlt, dann ist die Lohnsteuer schon abgezogen und meist auch schon abgeführt.

Da die Finanzämter zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht wissen können, ob der Arbeitnehmer eventuell Sonderausgaben oder Werbungskosten hatte, die die Besteuerungsgrundlage senken, ist der Arbeitnehmer gefordert, am Ende eines jeden Jahres eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung abzugeben. Hier wird dann genau ermittelt, ob zu viel oder auch zu wenig Steuern gezahlt wurden.

Steuern senken und viel Geld sparen – das Waschen der Berufskleidung bietet hier Chancen

Natürlich verändern auch unregelmäßige Einnahmen die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, doch in der Regel sind es die Aufwendungen, die hier positiv zu Buche schlagen und von den Steuerzahlern gerne diesbezüglich genutzt werden. Denn Sonderausgaben und Werbungskosten entstehen in vielen Bereichen des Privat- oder auch Berufslebens, sodass hier auch der Arbeitnehmer profitieren kann.

Ein nicht unerheblicher Bereich für die Verringerung der Steuerbelastung ist beispielsweise das Waschen der Berufskleidung. Berufskleidung wird in vielen Berufsgruppen getragen und ist daher in vielen Bereichen auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden.

Egal ob Mediziner oder Krankenschwester, ob Polizist oder ob Bundesgrenzschutzangestellter, ob Bäcker oder Banker: sie alle sind dazu verpflichtet, ihre Berufszugehörigkeit durch entsprechende Kleidung zu demonstrieren. Und diese Berufskleidung muss dann natürlich auch regelmäßig gewaschen werden.

Berufskleidung selbst waschen – auch so lassen sich Steuern sparen

Grundsätzlich gibt es Berufsbekleidungen, wie beispielsweise Uniformen, die für die Wäsche in eine spezielle Textilreinigung gebracht werden müssen. Dies ist in der Regel sehr wichtig, da das selber Waschen hier ansonsten Schäden am Material und am Aussehen der Berufskleidung hinterlassen könnte. Doch zusätzlich gibt es noch die Berufskleidung, die zwar explizit nur während der Arbeitszeit getragen wird, hier aber nicht einen Uniform-Charakter innehat. Meist handelt es sich dabei um Kittel oder Schürzen, um Blusen oder Tuchhosen oder auch um Anzüge und Kombinationen.

Viele Arbeitnehmer waschen diese Kleidungsstücke selbst und haben daher auch keine Belege darüber, dass sie die Berufsbekleidung haben waschen lassen. Und daher verzichten sie dann gleich auch auf die Steuervergünstigung.

Das muss aber nicht so sein, denn auch selbst gewaschene Berufskleidung kann sich steuerlich zum Vorteil auswirken, denn auch hier dürfen die Kosten steuerlich berücksichtigt werden.

Aufwendungen für Berufskleidung sind als Werbungskosten absetzbar

Berufskleidung, die nur im Beruf getragen werden kann, lässt sich als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Um die entsprechenden Kosten zu ermitteln, bedarf es jedoch ein wenig Überlegungen und auch einer Kalkulation. Grundsätzlich gehen die Finanzbehörden jedoch davon aus, dass pro Kilo anfallender Wäsche, ein bestimmter Eurobetrag in Abzug gebracht werden kann. Bei der Kochwäsche für einen Einpersonenhaushalt sind das beispielsweise pro Waschgang 77 Cent. Bei der 60 Grad Wäsche wären es 76 Cent und bei einer Kurz- oder Kaltwäsche noch 50 Cent.

Nicht zu vergessen sind hier allerdings auch die Kosten für das Trocknen der Wäsche in einem speziellen Trocknergerät und auch das anschließende Bügeln. Auch diese Kosten können steuerlich abgesetzt werden, sodass der Steuerzahler hier noch mal rund 65 Cent ansetzen kann.

Wer sich nicht sicher ist, wie viel Geld tatsächlich für das Waschen der Berufskleidung angesetzt werden darf, der kann sich diesbezüglich auch eine kostenfreie Auskunft bei der Finanzbehörde einholen. Eine frühzeitige Information spart späteren Ärger, sollte das Finanzamt nämlich mit den angesetzten Kosten nicht einverstanden sein.

 

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