Wer einen Beruf ausübt und diesbezüglich in einem Arbeitsverhältnis steht, der muss Monat für Monat Lohn- oder Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Behörde zahlen müssen. Dass dies für allgemeinen Unmut unter den Arbeitnehmern sorgt, ist verständlich, denn kaum jemand möchte auf so viel Geld verzichten.
Doch die einbehaltene Steuer, die dem Arbeitnehmer bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung abgezogen wird, ist nicht immer die Summe, die tatsächlich auch gezahlt werden muss. Im Laufe des gesamten Jahres hat der Steuerzahler nämlich zahlreiche weitere Ausgaben zu tätigen, die ihrerseits dann allerdings auch die Steuerlast mindern können. Um die genaue Steuer jedoch ermitteln zu können, muss der Arbeitnehmer am Jahresende eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung abgeben. Hier dürfen dann auch alle zusätzlichen Kosten angegeben werden, die am Ende dann durchaus auch das Steuerergebnis verändern können, sprich, dem Steuerzahler eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern bescheren können.

Vor der Geburt eines Kindes haben die werdenden Eltern meist eine Vielzahl an Aufgaben zu erledigen. Die Babyausstattung muss besorgt werden, Arzttermine und Geburtsvorbereitungskurse wollen eingehalten werden und letztendlich müssen Berufstätige auch noch ihrer regulären Arbeit nachgehen, bevor der Mutterschutz beginnt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.